Stellungnahme des LEA zum Kita-Gesetzesentwurf der CDU

Die Fraktion der CDU hat einen Gesetzentwurf mit Änderungsvorschlägen zum Kita-Gesetz in den Landtag eingebracht. Am 16.01.2025 fand dazu eine Anhörung im Ausschuss für Bildung statt. Die Vorsitzende des Landeselternausschusses, Karin Graeff, war dabei als Expertin eingeladen, um Stellung zu den Inhalten des Entwurfs zu nehmen.

Grundsätzlich ist es dem LEA wichtig das Kita-System weiterzuentwickeln. Die Ziele einer zuverlässigen und wirksamen Unterstützung für alle Familien, und der in jeder Kita qualitativ hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung, sind noch lange nicht erreicht.

Daher begrüßt der LEA grundsätzlich alle Anstrengungen, die zur Weiterentwicklung des Kita-Systems beitragen.

Elterninformationsabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ am 20.01.2023

Bedarfsgerechter Kitaplatz – Pflichten und Rechte von Jugendamt, Trägern und Eltern

Am Freitag, den 20.01.2023 findet um 19:00 Uhr ein Elterninformationsabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ statt.

Der Informationsabend wird durch die Kreiselternausschüsse Ahrweiler und Neuwied, sowie durch die Stadtelternausschüsse Koblenz und Mayen veranstaltet. Die Veranstalter konnten den Ehrenvorsitzenden des Landeselternausschusses (LEA) RLP Herrn Andreas Winheller als Referenten gewinnen.  

Der von Sorgeberechtigen gemeldete Bedarf steht im direkten Bezug zu der Festlegung von Betreuungszeiten und dem erforderlichen Kita Personal, sowie auch zu Entscheidungen zum Ausbau oder Abbau von Kita Plätzen in Kreisen und Städten. Es ist nicht zuletzt deswegen wichtig, dass Eltern und Elternvertreter:innen das Konzept eines ‚bedarfsgerechten Kitaplatzes‘ verstehen. Die damit verbundene Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung können sie nur so aktiv und effektiv mitgestalten.

Doch wie „funktioniert“ die Bedarfsplanung überhaupt? Wie werden Betreuungsbedarfe ermittelt? Worauf sollen Sorgeberechtigte achten, wenn sie ihre gewünschten Betreuungszeiten in der Kita angeben? Wie werden mögliche Betreuungszeiten, sowie das in der Kita vorhandene Personal festgelegt? Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn der Betreuungsbedarf nicht ausreichend gedeckt werden kann?

Diese und alle weiteren Fragen zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ beantwortet Andreas Winheller (ausgezeichnet mit dem Verdienstorden des Landes für seine jahrelange Elternmitwirkung) bei unserer gemeinsamen Veranstaltung am 20.01.2023.

Alle Eltern, Sorgeberechtigten und Akteure der Kita-Landschaft sind herzlich eingeladen und können unter folgendem Link zu der Veranstaltung anmelden:

https://kea-nr.de/termine/bedarfsgerechte-kitaplaetze/

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!

Online-Veranstaltung 18.01.2023 – Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Der LEA RLP lädt Sie herzlich zu seiner Schulungsveranstaltung zum Thema Kinderrechte ein.

Kinderrechte und Partizipation sind wichtige Themen für alle Kitas. Manche Kitas spezialisieren sich auf das Feld der „Demokratiepädagogik“. Was aber bedeuten all diese Begriffe für die Praxis? Welche Rolle spielen dabei die Aspekte Kindeswille und Kindeswohl? Was sind die Hintergründe und wie können die Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft Kita ihre Verantwortung gegenüber den Kindern gemeinsam wahrnehmen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Jörg Maywald wollen wir uns diesen Fragen nähern und auch typische Missverständnisse beleuchten.

Seien Sie dabei und begleiten Sie uns auf dem Weg zu einer Kultur der gelebten Kinderrechte.

Die Schulung findet am 18. Januar 2023, 20.00 Uhr über das Videokonferenztool Zoom statt.

Den Zugangslink zum Meeting erhalten Sie im Anschluss an Ihre Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch Ihren Spam-Ordner.

Wir freuen uns auf Sie und einen spannenden Vortrag!

Das Team des LEA RLP

Online-Schulung am 16.01.2023 – Übergang zur Grundschule

Die Kreiselternausschüsse Mayen-Koblenz MYK, Altenkirchen (KEA AK) und Westerwald (KEA WW) laden euch am Montag, 16.01.2023, um 19:30 Uhr zu einem Online-Informationsabend zum Thema „Übergang von der Kita zur Grundschule“ ein.


In dieser Veranstaltung werden Karin Graeff (Vorsitzende des LEA RLP) und Beata Kosno-Müller (Ehrenvorsitzende des LEA RLP) über diesen wichtigen Schritt für unsere Kinder informieren.

Hierbei wird es neben Erläuterungen zum fachlichen und rechtlichen Rahmen, auch Einblicke in die Erkenntnisse der Hirnforschung geben. Des Weiteren wird es um die Gestaltung in der Praxis, also um die Umsetzung vor Ort in den Kitas gehen, denn Vorschularbeit besteht heute nicht mehr aus Schwung- und Schreibübungen, wie man es klassisch kennt.

Der Infoabend wird virtuell im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „Zoom“ durchgeführt.

Eingeladen sind Eltern, Sorgeberechtigte und Mitwirkende der Elternvertretungen aus Altenkirchen, Mayen-Koblenz und dem Westerwald. Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: www.kea-myk.de

Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung zugesandt.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme.

Beata Kosno-Müller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an die langjährige Vorsitzende des Kreiselternausschusses der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrückkreis Beata Kosno-Müller.

Von links nach rechts: Xenia Roth (Bildungsministerium), Dr. Julia Stock (LEA), Andreas Winheller (Preisträger), Beata-Kosno Müller (Preisträgerin), Gordon Amuser (LEA), Julia Schier (LEA), Karin Graeff (KEA RHK, LEA)

Frau Kosno-Müller war zudem von 2015 bis 2022 als stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz tätig.

Die derzeitige KEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata hat die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass eine engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Frau Kosno-Müller hat ihre Sichtweise von Eltern als aktiven und Verantwortung tragenden Akteuren der Kita-Landschaft selbstbewusst gelebt und sie immer wieder in die Fläsch getragen. Besonderen Wert hat sie dabei auf die Professionalisierung der institutionalisierten Elternmitwirkung gelegt und diese durch ein selbst entwickeltes Schulungsprogramm vorangetrieben.
Als sie ihr Amt damals übernommen hat, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie hat sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt. Mit ihrem Wirken hat Kosno-Müller einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Für ihre Vision hat sich Frau Kosno-Müller nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie hat nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen stieß. Konsequent hat sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.
Zu ihren wichtigsten Botschaften gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

Dass der KEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert die KEA-Vorsitzende Karin Graeff: „Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

Online-Schulung: „Grundlagen der Elternmitwirkung“

Am 09.12.2022 findet die Online-Schulung „Grundlagen der Elternmitwirkung“ der KEAs DÜW, GER, KL, RPK und SÜW statt (siehe Plakat hier). Die Veranstaltung ist offen für andere Kreise uns auch für alle Kita-Akteure. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels, der Mangelverwaltung an Kita-Plätzen und ständiger Betreuungseinschränkungen, nimmt die Elternmitwirkung im Kita-System einen besonderen Platz ein. Es ist wichtig, dass sich EA-Mitglieder und Eltern mit ihren Rechten und Pflichten auskennen. Nähere Infos und Anmeldelinks gibt es hier: Online-Schulung am 9.12.2022: Grundlagen der Elternmitwirkung – LEA (lea-rlp.de)

Online-Schulung

Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas

Referent: Benjamin Stihler (stellv. Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP)

Anmeldung möglich unter:
https://kea-duew.de/veranstaltung
https://kea-germersheim.de/veranstaltungen
https://keasuew.de/veranstaltungen

„Mein Körper gehört mir“

Unsere Kollegen vom Stadtelternausschuss Bad Kreuznach laden zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein (sehe Plakat hier). Die Veranstaltung ist offen für Teilnehmer aus anderen Landkreisen. Es ist also jeder Interessierte herzlich willkommen.

Online-Vortrag

„Mein Körper gehört mir!“
Sexualentwicklung von Kindern und Prävention von sexuellen Übergriffen

Referent: Markus Herbert, Leiter Erziehungs- und
Lebensberatungsstelle Bad Kreuznach / Dipl. Psychologe,
Systemischer Therapeut, Coach und Supervisor

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 20 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos.

Bitte Anmeldung unter
StEA-Bad-Kreuznach@gmx.de
Der Anmelde-Link wird versendet.

Was lange währt wird endlich gut

Ein Platz für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss RHK

Am 29.09.2021 hatte der KEA RHK im Jugendhilfeausschuss (JHA) Rhein-Hunsrück den Antrag gestellt einen Platz (in beratender Funktion) für die Kita-Fachkräfte zu schaffen. Nach langen Verhandlungen, viel hin und her sowie einer Menge Verschiebungen wurde die Satzung des Jugendamtes schließlich am 24.10.2022 entsprechend geändert. Die Fachkräfte im RHK haben nun einen festen Platz im JHA!

2022 Änderung wg Mitgl. Fachkraft KiTa kommunaler Träger.docx (kreis-sim.de)

Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de)

Wir danken den Menschen die sich – sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Kreistag – für diesen Antrag stark gemacht haben.
Darunter fast alle politischen Fraktionen aus dem Jugendhilfeausschuss, der Fachkräfteverband RLP und natürlich die Kitas selbst – hier haben Fachkräfte und Eltern gemeinsam ihre Unterschriften gegeben um den Antrag der KEA zu unterstützen.

Die Notwendigkeit die Kita-Fachpraxis intensiver in die entscheidungstreffenden Gremien einzubringen, wurde von diesen Menschen klar erkannt. Wir freuen uns nun vor allen Dingen für die Fachkräfte.

Der RHK hat bereits mehreren Landkreisen als Beispiel gedient – nach unserem Vorstoß
haben auch andere Kreiselternausschüsse einen entsprechenden Antrag in ihrem JHA gestellt. Wir hoffen, dass sie genauso erfolgreich sein und dass weiter Kreise folgen werden. Zudem hoffe ich natürlich auch, dass die Fachkräfte diese Chance nutzen werden.

Hintergrund: Mit in Kraft treten des neuen KiTa-Gesetzes dürfen die Elternvertreter im Jugendhilfeausschuss erstmalig Anträge stellen. Der KEA RHK hatte dieses Recht genutzt, um auch den Kita-Fachkräften einen festen Platz in diesem wichtigen Gremium zu ermöglichen.

Resolution des KEA RHK

Die KEA-Vollversammlung hat sich am 21.07.2022 getroffen und zu vielfältigen Themen der Kita-Landschaft beraten. Dort wurde auch – einstimmig – eine Resolution erarbeitet und beschlossen:

Resolution des Kreiselternausschusses der Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis
Am 22.06.2022 wurde der Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/23 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.


Die Planung zeigt, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis nach wie vor ein deutlicher Mangel an Kita-Plätzen herrscht. Dies liegt vor allen Dingen an einem massiven Umsetzungsstau in den einzelnen Gemeinden. Zudem kann das theoretisch bestehende Angebot an vielen Stellen aufgrund fehlenden Personals nicht zuverlässig umgesetzt werden. Der Kreiselternausschuss sieht akuten Handlungsbedarf.


Umgang mit der Mangelverwaltung
Keine Zweite-Klasse-Plätze für ortsfremde Kinder zulassen
Einige Träger treffen familienfeindliche Regelungen nach denen ortsfremde Kinder ihren Kita-Platz verlieren, sobald ein ortsansässiges Kind den Platz braucht. Durch Knebelverträge wird die Verantwortung dafür auf Eltern abgewälzt, welche keine Wahl haben. Bei einem Rausschmiss muss bisher nicht sichergestellt sein, dass dem Kind ein anderer, rechtsanspruchserfüllender Platz zur Verfügung steht. Wir protestieren aufs schärfste gegen diese Praktiken.


Wir rufen die Träger dazu auf, von dieser unsäglichen Praxis Abstand zu nehmen.


Ein jederzeit verfallbarer und verfallender Platz, ein von vorneherein eingeplantes Herausreißen von Kindern aus dem sozialen Bezugsraum und den Bezugsbetreuer*innen, ist kaum mit den fachlichen Vorgaben guter Kitabetreuung zu vereinbaren. Eine gute vertrauensvolle Beziehung zwischen Kind, Erziehungspersonal sowie den Eltern als Teil der Verantwortungsgemeinschaft, wird sich so kaum etablieren und ist jederzeit gefährdet.

Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf, in seiner Beratung klar Position zu beziehen und auf die hier fehlende Fachlichkeit hinzuweisen.


Es sollte ein gemeinsames Vorgehen zum Wohl der Kinder festgelegt bzw. die Träger dahingehend nochmals eindringlich beraten werden.
Unsere Kinder haben ein Anrecht auf einen sicheren Kita-Platz, auf dem sie bis zum Schuleintritt bleiben können.

Flächendeckende Einrichtung von Vertretungspools
Nach §21 (6), KiTa-Gesetz ist der Träger verpflichtet Unterschreitungen der personellen Besetzung umgehend auszugleichen. Um dies gewährleisten zu können, ist die Einrichtung von Vertretungskräfte-Pools ein zentrales Mittel.
Noch immer gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis Bewerber*innen, die von Kitas abgewiesen werden, nur, weil sie nicht zu 100% auf die ausgeschriebene Stelle passen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fachkräfte, die Teilzeit, statt Vollzeit arbeiten wollen oder Kinderpflegerinnen. Und das in Kitas, die keinen oder keinen ausreichenden Vertretungskräfte-Pool haben.
Denkbar wäre auch eine zentrale Koordination eines Vertretungskräfte-Pools durch das
Kreisjugendamt.


Wir rufen die Träger dazu auf gemeinsam mit der Verantwortungsgemeinschaft das Thema Vertretungskräftepools zu erörtern und es im Kita-Beirat zu thematisieren.


Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf die Träger bei der Einrichtung von Vertretungskräftepools zu beraten. Zudem rufen wir dazu auf die Möglichkeit eines zentral gesteuerten Vertretungskräftepools zu prüfen.


Tagespflege
Wir begrüßen die geplante Änderung der Rahmenbedingungen für Tagespflegekräfte. Diese soll nicht primär als „Lückenfüller“ für fehlende Kita-Plätze gesehen werden. Kinder-Tagespflege ist eine Betreuungsform, die sich in wesentlichen Grundsätzen von der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kita unterscheidet. Dies soll bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.


Abbau des Umsetzungstaus
Der KEA RHK fordert die Kommunen auf den Umsetzungsstau beim Kita-Ausbau zu beheben und gleichzeitig kurzfristige Übergangslösungen zu suchen.

Die Elternvertretungen sind sich bewusst, dass dies keine einfache Aufgabe ist. Es ist aber unumstritten, dass die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kita-Plätzen eine kommunale Pflichtaufgabe ist, die auf jeden Fall zu erfüllen ist. Eine Beteiligung der Elternvertretungen, entsprechend der Elternmitwirkungsverordnung, ist dabei sicher zu stellen.


Künftige Gestaltung der Bedarfsplanung
Elternbeteiligung ist ein wichtiger Teil der Bedarfsplanung. Die Angebote sollen mit und nicht nur für Familien geplant und entwickelt werden.
Die einzelnen Elternausschüsse sollen die Möglichkeit erhalten an den jährlichen
Bedarfsplanungsgesprächen teilzunehmen.
Sie sollen aktiv an der Ermittlung der Bedarfe in ihren Kitas beteiligt werden und Einblick in die Ergebnisse haben.

KEA NEWS JANUAR 2022

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Eltern und Kita-Team retten gemeinsam Weihnachten
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Das Mittagessen
    • Das Bastelgeld / Fördervereine
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • 30. CoBeLVO
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • LEA-Versammlung am 21.01.2022
  • Artikel unserer Netzwerkpartner
    • Fachkräftemangel

Termine/Save the date:

17.02.2022 – Kreisübergreifende Informationsveranstaltung: “Grundlagen der Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz“
19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

24.02.2022 – KEA-Sprechstunde
19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

Eine Anmeldung zu den Terminen ist formlos unter kontakt@kea-rhk.de möglich. Wir freuen uns auf Sie.

Seien auch Sie dabei: Mitreden. Mitwirken. Mitgestalten.

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen.
Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Eltern und Kita-Team retten gemeinsam Weihnachten

Wieder mal mussten wir eine Weihnachtszeit im Schatten der Pandemie verleben. Doch auch in Zeiten wie diesen bleiben die Weihnachtswunder nicht aus.
Kurz vor Weihnachten schlug der Corona-Grinch zu: In einer Kita in Neustadt an der Weinstraße wurden zahlreiche positive Corona-Tests gemeldet. Das Gesundheitsamt ordnete für alle Kinder eine PCR-Testung innerhalb von zwei Tagen an. Bis dahin sollten alle in Quarantäne bleiben. Die meisten Betroffenen waren asymptomatisch und für diese Fälle gab es über Weihnachten – bis zum 27.12. – keinerlei PCR-Testmöglichkeiten.
Das wäre es nun mit Weihnachten gewesen, doch es gibt ja noch die Elternpower und hochmotivierte Kita-Teams 😉.

Mitglieder des Elternausschusses und Kita-Eltern haben zusammen mit den engagierten Leitungskräften der Kita noch einen Tag vorm Heiligen Abend rotiert: Mit Eltern, Freiwilliger Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz wurde organisiert, dass ein Testzentrum am 24.12. für die zahlreichen betroffenen Kinder öffnet. Freiwillig mitwirkende Ärzte, darunter auch Kita-Eltern, wurden gefunden, die die PCR-Tests durchführten.
„Das ist echte Elternmitwirkung.“, schrieb uns ein begeisterter Vater, „Zusammen retten wir Weihnachten und besiegen den Corona-Grinch! Vielleicht klappts ja noch mit Verwandtenbesuchen, abhängig davon wie schnell das PCR-Ergebnis da ist.“
Die Ergebnisse waren dann an Heiligabend gegen 17.00 Uhr da.

Das größte Weihnachtsgeschenk aber war: alle Tests waren negativ.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Das Mittagessen

Mit dem neuen KiTa-Gesetz ist vorgesehen, dass jede Kita ein Mittagessen für die Kinder anbietet. Wie alles was neu ist, so wirft auch dieses Thema vielerorts so manche Frage auf. Den KEA erreichen dazu immer wieder zahlreiche Rückmeldungen und Beratungswünsche.

Was gibt das KiTa-Gesetz vor?

Bei Angeboten, die eine Betreuung über die Mittagszeit mit einschließen, soll ein Mittagessen vorgesehen werden; dabei können die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernärung e. V. als Orientierung dienen.“ (§ 14 (1))

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.“
(§26 (4))

Die Ausgestaltung des Mittagessens […] kann bis zum Abschluss der Evaluation […] auf unterschiedliche Weise erfolgen. Dies umfasst vielfältig geregelte Formen der Verpflegung. (§31 (1))

Kurz zusammengefasst heißt das: Es gibt ein Mittagessen, das Essen kostet etwas und wie genau das Mittagessen gestaltet wird, erarbeitet die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort gemeinsam.

Muss eine Soll-Regelung umgesetzt werden?

Eine Soll-Regelung in Gesetz oder Verordnung ist – salopp ausgedrückt – so zu verstehen: „Man muss, wenn man kann“. Im Falle des Mittagessens in der Kita ist jedoch noch mehr zu beachten. Hier geht es um Abweichungsmöglichkeiten, je nach bestehendem Bedarf. WENN von einer ausreichenden Anzahl der Eltern kürzere Betreuungszeiten oder Betreuungszeiten mit Mittagsunterbrechung gewünscht sind, DANN kann seitens der Kita auf das Angebot eines Mittagessens verzichtet werden.
Maßstab der Soll-Regelung ist also der konkrete Bedarf der Familien vor Ort.

Warum die Änderung?

In der Begründung des KiTa-Gesetzes wird angeführt, dass Rheinland-Pfalz zu den beiden letzten Bundesländern gehörte, die noch einen Rechtsanspruch mit Mittagspause vorgesehen hatten. Dieses Modell orientiert sich vor allem am Familienmodell des Alleinernährers. Das konnten, mit Blick auf eine angemessene Altersversorgung oder das veränderte Familienrecht im Scheidungsfall, vielfach nur finanziell bessergestellte Mütter und Väter wählen. Unsere Kinder verbringen immer längere Zeiten in der Kita und das über alle Kita-Altersstufen hinweg.

Gesunde Ernährung ist daher elementarer Bestandteil der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen.

Was ist neu daran?

Im Grunde gar nicht so viel! Schaut man sich das alte Kita-Gesetz an, so findet man auch die Vorgabe, dass – je nach Wunsch der Eltern – eine Betreuung über Mittag angeboten werden soll. Das Mittagessen ist dabei enthalten.

Den Wünschen der Eltern nach Angeboten, die auch eine Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, soll Rechnung getragen werden.“(§ 5 (2))

Insofern ergibt sich keine neue Anforderung an die bestehende Aufgabe.

Das neue KiTa-Gesetz gibt – wie das alte auch – vor, dass bei Betreuungsangeboten über die Mittagszeit grundsätzlich eine geregelte Form der Mittagsverpflegung stattfindet. Gleichzeitig gibt es – auch nach wie vor – einen Gestaltungsspielraum, um die Wünsche der Eltern sowie die pädagogische Konzeption und die räumlichen Voraussetzungen der jeweiligen Tageseinrichtung aufeinander abstimmen zu können.

Grundsätzlich neu ist diese Situation also nur für Kitas, die bisher Mittagspausen vorgesehen hatten. Falls diese Kitas bisher bedarfsgerechte Öffnungszeiten angeboten haben – wie es nach dem alten Gesetz bereits vorgeschrieben war – ändert sich auch hier nichts! Denn dann würde eine erneute Bedarfsermittlung bei den Eltern ergeben, dass die Mittagspause ihren Wünschen entspricht. Es gibt Kitas, die nach wie vor zumindest ein Betreuungsmodell mit Mittagspause anbieten, weil die Eltern sich dies so wünschen. In anderen Kitas hat sich herausgestellt, dass das Angebot schon längere Zeit an den Bedarfen der Familien vorbei ging.

Durch das neue KiTa-Gesetz fällt das nun deutlicher auf und vor allem wird eben nicht länger darüber hinweggesehen.

Die konkrete Ausgestaltung

Für alle wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kita ist vorgesehen, dass die Verantwortungsgemeinschaft sich aktiv austauscht und berät. Entscheidungen werden auf der Grundlage dieser Aushandlungsprozesse getroffen. Auch dies ist keine neue Erfindung des KiTa-Gesetzes.

Für die Ausgestaltung des Mittagessens gibt es also Gestaltungsspielräume vor Ort.

Diese Flexibilität ist – wie in vielen anderen Bereichen einer Kita – grundsätzlich wichtig. Es ist kaum möglich individuell auf Kinder einzugehen und sie entsprechend zu fördern, wenn landesweit für alle die gleichen strikten Vorgaben gemacht werden.
In vielen Kitas wurde das kalte Mittagessen – also das für Teilzeitbetreuung – bisher von den Eltern gestellt. Davon kommen wir mit dem neuen Gesetz ab, da nun alle Kinder nicht nur die Möglichkeit, sondern den Rechtsanspruch auf ein Mittagessen haben. Bei entsprechend hohem Bedarf der Familien ist dies jedoch nach wie vor möglich.
Der allgemeine Trend bei der Ausgestaltung des Mittagessens geht Richtung warmes Mittagessen. Dies erfordert in vielen Kitas einen Umbau der Küche und die Einrichtung einer Mensa. Für die Ausgestaltung des Mittagessens gibt es daher eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028.

Die Übergangsfrist gilt für den Gestaltungsprozess, sie hat nichts mit dem generellen Rechtsanspruch zu tun.

Die Kostenfrage

In Rheinland-Pfalz gibt es keine Kita-Gebühren. Das liegt daran, dass eine Kita auch als Bildungseinrichtung gesehen wird und Bildung allen zugänglich sein soll. Es geht hier also um Chancengleichheit.
Kostenlos ist ein Kita-Platz dadurch jedoch nicht. Für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder (Hort), werden Elternbeiträge erhoben und auch das Mittagessen wird von den Eltern (mit)bezahlt. Auch hier ist die genaue Ausgestaltung Sache der Verantwortungsgemeinschaft vor Ort.

  • Es gibt Kitas, bei denen wird jedes Essen einzeln abgerechnet. Bei anderen werden monatliche Pauschalbeträge erhoben.
  • Dem KEA RHK wurden bisher Beiträge zwischen 35€ und 80€ bekannt. Das hängt mit unterschiedlichen Angebotsformen und Ansprüchen von Seiten der Eltern zusammen.
  • Es gibt Kitas, bei denen gibt es gesonderte Regelungen für Geschwisterkinder.
  • Es gibt Kitas, bei denen übernimmt der Träger alle Kosten für das Mittagessen, die einen bestimmten Betrag übersteigen. Hier teilen sich also Träger und Eltern die Kosten.
  • Es gibt Wald-Kitas, bei denen auch weiterhin Lunchpakete durch die Eltern mitgegeben werden.

Diese Lösungen sind jeweils die Ergebnisse von Aushandlungsprozessen der Verantwortungsgemeinschaft

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Das „Bastelgeld“ / Fördervereine

In den Kitas rollt gerade eine Förderverein-Gründungswelle an. Immer mehr Eltern wenden sich mit Fragen diesbezüglich an den KEA.
Dies ist verknüpft mit dem angeblichen Wegfall des „Tee und Bastelgeldes“. Wir wollen hier zum einen Missverständnisse aufklären, die sich um diese Gelder ranken. Zum anderen möchten wir der Verantwortungsgemeinschaft Hilfestellung bei den Gründungen leisten.

Was ist das „Tee und Bastelgeld“?

In vielen Kitas war es bisher üblich, von den Eltern Gelder für Getränke und verschiedene Materialien einzusammeln. Das hatte nicht immer die gleiche Bezeichnung, verfolgte aber immer das gleiche Prinzip: Es wurde von allen Eltern erhoben und regelmäßig von der Kita eingesammelt.

Wie ist die Rechtslage?

Weder das alte Kita-Gesetz noch das neue KiTa-Gesetz sagen etwas zum Thema „Bastelgeld“.
Die Rechtslage hat sich also nicht geändert.
Grundsätzlich gehörte und gehört Bastelmaterial zu den Sachkosten, die der Träger zu tragen hat. Von daher können dafür nach wie vor keine Pflichtabgaben von den Eltern erhoben werden.

Wofür kommt der Träger auf?

Sachkosten
Das sind alle Kosten, die keine Essenskosten sind. Darunter fallen auch Spielmaterial, Bastelmaterial, Bildungs- und Lerndokumentationen etc.

Betriebskosten
Das sind z.B. Software, Toner, Stromanteil oder ähnliches. Sie sind auch vom Träger zu tragen und nicht etwa auf die Eltern umzulegen, wenn diesen Lern- oder Fotodokumentationen ihrer Kinder ausgehändigt werden.

Es darf nach wie vor Geld fürs Essen (und somit auch für Getränke) von den Eltern erhoben werden.

Freiwillige Unterstützung der Kitas

Es ist eine weit verbreitete – und nach wie vor zulässige – Praxis, dass Eltern den Kindergarten freiwillig bei teuren Projekten unterstützen, die sonst nicht stattfinden würden oder um ihren Kindern z.B. das Basteln mit besonderen Materialien zu ermöglichen. Solche Spenden konnten und können an den Träger der Einrichtung gerichtet werden. Je nach Trägerstruktur ist das mehr oder weniger aufwendig. Daher wurden für viele Kitas bereits Fördervereine gegründet. Hier können über regelmäßige Mitgliedsbeiträge oder Einzelspenden Gelder gesammelt werden. Für Fördervereine ist es zudem üblich Feste zu organisieren und Ausflüge zu planen.

Fördervereine planen und organisieren besondere Events und ermöglichen Anschaffungen, die der Träger nicht abdeckt. Sie unterscheiden sich damit grundlegend von den Aufgaben der Elternausschüsse.

Wie gründet man einen Förderverein?

Wer noch keine Erfahrungen mit Gründung und Organisation von Fördervereinen hat, sollte sich zunächst einmal in das Thema einarbeiten. Dazu gibt es bereits einiges an Literatur. Hier haben wir eine kleine Sammlung zusammengestellt. Natürlich gibt es noch mehr gute Quellen.

Es lohnt sich, sich über bereits bestehe Fördervereine zu informieren und Kontakt zu ihnen aufzunehmen. Der KEA kann Kontakt zu Fördervereinen im Rhein-Hunsrück-Kreis vermitteln.

Kita-Betrieb in der Pandemie
30. CoBeLV

Die Pandemie stellt alle KiTa-Akteure vor große Herausforderungen. Die Gefahrenlage wird kontinuierlich neu bewertet und die Einschränkungen der Rechte unserer Kinder auf dieser Basis so gering wie möglich gehalten. Daher ändert sich die Rechtslage häufig. Der KEA RHK informiert sich gezielt und umfassend über die jeweils geltenden Regelungen und macht diese transparent.

Absonderungsregeln in Kitas wurden erneut angepasst

Tritt in der Kita ein Coronafall auf, müssen sich weiterhin auch die unmittelbaren Kontaktpersonen absondern. Gegen Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses dürfen symptomfreie Kinder, die unmittelbare Kontaktpersonen waren, am folgenden Tag wieder in die Kita gehen. Es reicht also aus, die Kinder in einem Testzentrum „freizutesten“. Nähere Informationen gibt es in der aktuellen Absonderungsverordnung.

Freiwillige Kohortenbildung

Um den Regelbetrieb aufrecht erhalten zu können, dürfen die Kitas organisatorische Maßnahmen treffen. Genaueres ist in § 15 (1) der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung beschrieben. So darf die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort beispielsweise nach eigenem Ermessen feste Kohorten bilden. Das bedeutet, sowohl Kinder als auch Personal können – besonders in den Kernzeiten – festen Gruppen (=Kohorten) zugeordnet werden, die sich nicht durchmischen sollen.
Durch solche Maßnahmen kann das Betreuungsangebot, insbesondere in den Bring- und Holzeiten, eingeschränkt werden.

Die Ausgestaltung der organisatorischen Maßnahmen hat in der Regel innerhalb der Einrichtungen im Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort (Träger, Leitung, Elternausschuss) zu erfolgen.

Einvernehmen bedeutet, dass vor der Entscheidung für und Umsetzung von einer Maßnahme das Einverständnis aller Beteiligten vorliegen muss. Träger, Leitung und Elternausschuss sind also alle an der Ausgestaltung der Maßnahmen beteiligt. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, wird das Landesjugendamt hinzugezogen.
Die Maßnahmen sind zeitlich zu befristen und rechtzeitig vor Fristablauf mit den Beteiligten zu erörtern.

Elternausschusssitzungen

Für Elternausschusssitzungen (anders als bei den Elternversammlungen) gibt es auch in der 30. CoBeLVO keine Privilegierung – von daher gelten dort die allgemeinen Regelungen. Demnach gilt auch die Regelung der Testpflicht für alle Erwachsenen, die sich in der Kita aufhalten, sowie die Maskenpflicht.

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Einschränkungen. Beispielsweise ist die Auflage 2G+ nicht zulässig, weil dadurch Mitglieder des Elternausschusses von der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen würden, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage gegeben wäre.

Beiratssitzungen

Für die Sitzungen des Kita Beirates gelten nach wie vor die gleichen Regelungen, wie für Elternversammlungen und Wahlen der Elternvertretungen. Demnach muss es für die Teilnehmer vor Ort eine Testmöglichkeit geben. Dies kann ein mitgebrachter und zugelassener PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) sein, oder der Veranstalter stellt die Tests selbst zur Verfügung. In jedem Fall ist der Test vor Ort unter Aufsicht durchzuführen.

Die Regelungen treten am 31. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen rund um den Kitabetrieb in der Pandemie finden Sie auf der Website des Landesjugendamtes: Informationen des Landesjugendamtes zum Coronavirus (rlp.de)

Neues aus der KiTa-Landschaft
LEA-Versammlung am 21.01.2022

Die für den 21. Januar geplante Wahl des Landeselternausschusses musste aufgrund der aktuellen Corona-Lage auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Um die Elternvertretungen in Rheinland-Pfalz in der aktuellen Lage bestmöglich zu unterstützen, wurde statt der Wahlen eine reguläre Vollversammlung vom LEA durchgeführt. Hauptthemen waren die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes und die aktuelle Corona-Situation. Ein Protokoll der LEA-Versammlung wird derzeit erstellt.

Überwältigende Teilnahmezahlen

Über 130 regionale Elternvertreter nahmen an der digitalen Versammlung teil, ließen sich über das neue KiTa-Gesetz und die aktuelle Corona-Situation informieren und diskutierten die verschiedenen Themen. Die Inhalte waren vielfältig und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hochmotiviert, so dass die Sitzung eine Dauer von ca. fünf Stunden erreichte.

Elternmitwirkung erwünscht

Die Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz – Dr. Stephanie Hubig – sprach das Grußwort zur Veranstaltung. Darin bedankte sie sich für das Engagement der Eltern und betonte die Wichtigkeit der Elternmitwirkung für das System Kita. „Kinder verbringen heute eine bedeutende Zeit des Tages außerhalb ihrer Familien. Einrichtungsträger, -leitung, -personal und Eltern begegnen sich in der Kita als Erziehungspartner, die die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gemeinsam gestalten.

Sie wirken als Verantwortungsgemeinschaft zusammen.

Diese Verantwortungsgemeinschaft gibt es in jeder Kita, und es gibt sie bis hin zur Landesebene.“, so die Ministerin.

Auch Xenia Roth (Ministerium für Bildung, Abteilung Frühkindliche Bildung), Doris Michell (Landesjugendamt, Referatsleitung Kindertagesstätten) und Jürgen Hahn (Landesjugendamt, stellv. Referatsleitung Kindertagesstätten) nahmen an der Versammlung teil. Neben dem Austausch und der Klärung von Fragen, war es ihnen wichtig, dass die Elternvertretungen Gesichter hinter den Institutionen kennenlernen. Sowohl das Bildungsministerium als auch das Landesjugendamt sind wichtige Partner der Kita-Eltern.

Eine Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht und gehört zu einem funktionierenden Kita-System dazu.

Mehrfach wurde an dem Abend betont, wie wichtig der intensive Austausch zwischen den Kita-Akteuren ist. Die Eltern – als Teil der Verantwortungsgemeinschaft – sind eingeladen (und gefordert), durch ihr Engagement die Kitas weiter zu entwickeln.

Lösungen vor Ort finden

Das Kita-System beruht darauf, dass die Politik in Form von Gesetzen und Verordnungen einen Rahmen vorgibt. Dieser ist jedoch bewusst so angelegt, dass er vor Ort in den Kitas ausgestaltet und mit Leben gefüllt wird. In Kitas muss individuell auf die Lebenssituation der Kinder eingegangen werden können. Das ist nur möglich, wenn die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort im gemeinsamen Diskurs und in Form von Aushandlungsprozessen Lösungen findet, die kitaspezifisch Sinn machen.

Oder wie Frau Dr. Hubig es ausgedrückt hat: „Erst das Wissen um die Gestaltungsspielräume des Gesetzes gibt den Akteuren die Möglichkeit, diese auch zu nutzen und die Angebote an Kindertagesbetreuung vor Ort bestmöglich auszugestalten. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass sich alle Akteure ihrer Aufgaben und Verantwortungsbereiche bewusst sind.“

Der KEA RHK unterstützt Eltern darin sich aktiv in ihrer Kita und im Kita-System einzubringen. Informieren Sie sich gerne über die Angebote des KEA: kontakt@kea-rhk.de

Ein neuer Landrat für den Rhein-Hunsrück-Kreis

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat gewählt. Mit Volker Boch übernimmt es nun ein Journalist und Sportler die Geschicke der Region zu gestalten – mit allen Herausforderungen und Chancen.
Das Amt des Landrates ist ein sehr wichtiges für die Kindertagesstätten. Um eine lebens- und liebenswerte Region mit einer starken Infrastruktur zu sein, braucht es eine qualitativ hochwertige und quantitativ gut aufgestellte KiTa-Landschaft. Wie in ganz Deutschland, so befindet sich dieses grundlegend wichtige Standbein unserer Gesellschaft auch hier bei uns in einer entscheidenden Phase des Umbruches. Auch wenn viele Rahmendbedingungen auf Bundes- und Landesebene festgelegt werden, so können wir doch auch hier im Rhein-Hunsrück-Kreis noch einiges tun.

Es ist an den Akteuren an der Basis, durch aktives Handeln und kontinuierliches Feedback Einfluss auf die Rahmenbedingungen und deren Ausgestaltung zu nehmen.

Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz hatten Anfang Dezember einen Fragenkatalog mit Wahlprüfsteinen an die LandratskandidatInnen versendet. Die Fragen wurden von Kita-Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingereicht. Sie spiegeln die dringendsten Themen aus den Kitas wider.

Im Folgenden sind die Fragen aufgelistet:

1. Fachkräftemangel

  • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu begegnen?
  • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

2. Inklusion

  • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?

3. Leitungsdeputate

  • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
  • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

  • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

6. Wunsch- und Wahlrecht

  • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
  • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
  • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

7. Personalisierung von kleinen Settings

  • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
  • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?
  • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?

Die Antworten von Herrn Boch finden Sie hier: Wahlprüfsteine – KEA RHK

Artikel unserer Netzwerkpartner
Fachkräftemangel

Neben den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes sind uns die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita wichtig. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.

Fachkräftemangel
ein Artikel von Claudia Theobald

Das Thema Kita-Fachkräftemangel ist aktuell in aller Munde. Neu ist das Thema allerdings nicht.
Vor nun bald 20 Jahren pausierte ich mit meiner Arbeit in der Kita, um in Erziehungsurlaub (heute Elternzeit) zu gehen. In dieser Zeit begann in RLP der Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren. Auch die Ganztagesbetreuung wurde immer weiter ausgebaut.
Bereits damals war in allen Kita-Fachzeitschriften zu lesen, dass in Zukunft mehr Fachkräfte gebraucht würden und in einigen Jahren ein massiver Fachkräftemangel drohe.

Die Ausbildungskapazitäten wurden erweitert, hielten aber nie Schritt mit dem wachsenden Bedarf an Fachkräften. Den Kitas fiel es mit den Jahren immer schwerer, neue Stellen zu besetzen und überhaupt noch eine Auswahl an Bewerber*innen zu haben. Das Problem des Kita-Fachkräftemangels ist nicht auf Rheinland-Pfalz beschränkt. Bundesweit kämpfen Kitas darum, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten.

Bereits die regulären Betreuungsschlüssel sind weit entfernt von den Mindestanforderungen der Fachleute an gute Bildung und Betreuung. Vakante Stellen und fehlende Vertretungskräfte führen vielerorts dazu, dass pädagogische Angebote, Aktivitäten, Ausflüge, aber auch Zeiten für Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, sowie Elternmitwirkung immer weiter eingeschränkt werden müssen.

Mit dem neuen Kita-Gesetz von RLP wurden nun trotz des großen Fachkräftemangels die Betreuungszeiten ausgeweitet, um allen Kita-Kindern durchgehend mindestens sieben Stunden Betreuung (inklusive Mittagessen) zu bieten. Im Grundgedanken und auf dem Papier ist das neue Gesetz gut und fortschrittlich. Immer mehr Eltern wünschen sich oder benötigen eine durchgehende Betreuung ihrer Kinder, um Berufs- und Privatleben gut unter einen Hut zu bekommen.

Der massive Protest der Erzieher* innen richtet sich nicht gegen die grundsätzlichen Ideen des neuen Gesetzes.

Was Kita-Fachkräfte frustriert, ist die Forderung, diese Ideen mit unzureichender Personalisierung, in Gebäuden mit inadäquaten Räumlichkeiten und in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels umzusetzen.
Mittlerweile sind ziemlich alle Beteiligten des Kita-System auf dem harten Boden der Realität gelandet. Der Fachkräftemangel ist so immens, dass vielerorts keine verlässliche Betreuung mehr gewährleistet werden kann. Über den Bildungsauftrag der Kitas will ich hier erst gar nicht reden.
Die nächsten Jahre werden schwierig bleiben. Alle sind betroffen. Kinder, Eltern, Fachkräfte, Leitungen, Träger, Jugendämter und die Politik, aber auch Arbeitgeber und Wirtschaft können sich nicht auf einen geregelten, bedarfsgerechten Kita-Alltag mit guter Betreuungs- und Bildungsqualität verlassen.

Waren Kitas lange eher Randnotizen der Bildungspolitik, bestreitet aktuell kaum jemand mehr, dass Kitas systemrelevant sind und gute frühkindliche Bildung wichtig für die Zukunft unserer Gesellschaft ist.

Und jetzt? Was tun?

Als Erzieherin und Vorsitzende des Kita-Fachkräfteverbands Rheinland-Pfalz erlebe ich Tag für Tag, dass die aktuelle Situation mehr als schwierig ist. Sie ist aber nicht hoffnungslos! Wir haben es in der Hand, Dinge zum Besseren zu verändern.

Vieles ist schlicht eine Sache von Prioritäten, auch die Frage der Finanzierung kindgerechter Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.
Seit vielen Jahren gibt es politische Forderungen zur Reform der Erzieherausbildung. Endlich findet sich dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sowie der Ampelregierung von Rheinland-Pfalz. Eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung analog zum dualen System würde die Attraktivität des Erzieherberufs steigern und wäre ein wichtiger Schritt, um dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen. Als Fachkraft aus der täglichen Praxis wünsche ich mir sehr, dass bei allen Überlegungen über die neue Form der Ausbildung auch die Perspektive der Basis mit einbezogen wird.
Das Bewusstsein dafür, dass unser Kita-System vor großen Problemen und Herausforderungen steht und die Betreuung unter nicht kindgemäßen Bedingungen stattfindet, wächst auch in Rheinland-Pfalz.

Es bildet sich eine Allianz aus Fachkräften, Elternvertreter*innen, Trägern und Politiker*innen.

Sie benennen die grundsätzlichen und konkreten Probleme des Kita-Systems und engagieren sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung mit kindgerechten Bedingungen und einer guten pädagogischen Qualität. Diese Allianz ist neu und macht Hoffnung.

Kinderbetreuung geht uns alle an, denn die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen.

Claudia Theobald

Frau Theobald ist Erzieherin und Qualitätsbeauftragte ihrer Kita. Sie ist auch Kita-Aktivistin und als solche Vorsitzende und Schriftführerin des Verbandes Kita-Fachkräfte Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen zu Frau Theobald und dem Verband gibt es hier: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/