Die KEA-Vollversammlung hat sich am 21.07.2022 getroffen und zu vielfältigen Themen der Kita-Landschaft beraten. Dort wurde auch – einstimmig – eine Resolution erarbeitet und beschlossen:
Resolution des Kreiselternausschusses der Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis
Am 22.06.2022 wurde der Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/23 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Die Planung zeigt, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis nach wie vor ein deutlicher Mangel an Kita-Plätzen herrscht. Dies liegt vor allen Dingen an einem massiven Umsetzungsstau in den einzelnen Gemeinden. Zudem kann das theoretisch bestehende Angebot an vielen Stellen aufgrund fehlenden Personals nicht zuverlässig umgesetzt werden. Der Kreiselternausschuss sieht akuten Handlungsbedarf.
Umgang mit der Mangelverwaltung
Keine Zweite-Klasse-Plätze für ortsfremde Kinder zulassen
Einige Träger treffen familienfeindliche Regelungen nach denen ortsfremde Kinder ihren Kita-Platz verlieren, sobald ein ortsansässiges Kind den Platz braucht. Durch Knebelverträge wird die Verantwortung dafür auf Eltern abgewälzt, welche keine Wahl haben. Bei einem Rausschmiss muss bisher nicht sichergestellt sein, dass dem Kind ein anderer, rechtsanspruchserfüllender Platz zur Verfügung steht. Wir protestieren aufs schärfste gegen diese Praktiken.
Wir rufen die Träger dazu auf, von dieser unsäglichen Praxis Abstand zu nehmen.
Ein jederzeit verfallbarer und verfallender Platz, ein von vorneherein eingeplantes Herausreißen von Kindern aus dem sozialen Bezugsraum und den Bezugsbetreuer*innen, ist kaum mit den fachlichen Vorgaben guter Kitabetreuung zu vereinbaren. Eine gute vertrauensvolle Beziehung zwischen Kind, Erziehungspersonal sowie den Eltern als Teil der Verantwortungsgemeinschaft, wird sich so kaum etablieren und ist jederzeit gefährdet.
Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf, in seiner Beratung klar Position zu beziehen und auf die hier fehlende Fachlichkeit hinzuweisen.
Es sollte ein gemeinsames Vorgehen zum Wohl der Kinder festgelegt bzw. die Träger dahingehend nochmals eindringlich beraten werden.
Unsere Kinder haben ein Anrecht auf einen sicheren Kita-Platz, auf dem sie bis zum Schuleintritt bleiben können.
Flächendeckende Einrichtung von Vertretungspools
Nach §21 (6), KiTa-Gesetz ist der Träger verpflichtet Unterschreitungen der personellen Besetzung umgehend auszugleichen. Um dies gewährleisten zu können, ist die Einrichtung von Vertretungskräfte-Pools ein zentrales Mittel.
Noch immer gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis Bewerber*innen, die von Kitas abgewiesen werden, nur, weil sie nicht zu 100% auf die ausgeschriebene Stelle passen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fachkräfte, die Teilzeit, statt Vollzeit arbeiten wollen oder Kinderpflegerinnen. Und das in Kitas, die keinen oder keinen ausreichenden Vertretungskräfte-Pool haben.
Denkbar wäre auch eine zentrale Koordination eines Vertretungskräfte-Pools durch das
Kreisjugendamt.
Wir rufen die Träger dazu auf gemeinsam mit der Verantwortungsgemeinschaft das Thema Vertretungskräftepools zu erörtern und es im Kita-Beirat zu thematisieren.
Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf die Träger bei der Einrichtung von Vertretungskräftepools zu beraten. Zudem rufen wir dazu auf die Möglichkeit eines zentral gesteuerten Vertretungskräftepools zu prüfen.
Tagespflege
Wir begrüßen die geplante Änderung der Rahmenbedingungen für Tagespflegekräfte. Diese soll nicht primär als „Lückenfüller“ für fehlende Kita-Plätze gesehen werden. Kinder-Tagespflege ist eine Betreuungsform, die sich in wesentlichen Grundsätzen von der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kita unterscheidet. Dies soll bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Abbau des Umsetzungstaus
Der KEA RHK fordert die Kommunen auf den Umsetzungsstau beim Kita-Ausbau zu beheben und gleichzeitig kurzfristige Übergangslösungen zu suchen.
Die Elternvertretungen sind sich bewusst, dass dies keine einfache Aufgabe ist. Es ist aber unumstritten, dass die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kita-Plätzen eine kommunale Pflichtaufgabe ist, die auf jeden Fall zu erfüllen ist. Eine Beteiligung der Elternvertretungen, entsprechend der Elternmitwirkungsverordnung, ist dabei sicher zu stellen.
Künftige Gestaltung der Bedarfsplanung
Elternbeteiligung ist ein wichtiger Teil der Bedarfsplanung. Die Angebote sollen mit und nicht nur für Familien geplant und entwickelt werden.
Die einzelnen Elternausschüsse sollen die Möglichkeit erhalten an den jährlichen
Bedarfsplanungsgesprächen teilzunehmen.
Sie sollen aktiv an der Ermittlung der Bedarfe in ihren Kitas beteiligt werden und Einblick in die Ergebnisse haben.