Was lange währt wird endlich gut

Ein Platz für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss RHK

Am 29.09.2021 hatte der KEA RHK im Jugendhilfeausschuss (JHA) Rhein-Hunsrück den Antrag gestellt einen Platz (in beratender Funktion) für die Kita-Fachkräfte zu schaffen. Nach langen Verhandlungen, viel hin und her sowie einer Menge Verschiebungen wurde die Satzung des Jugendamtes schließlich am 24.10.2022 entsprechend geändert. Die Fachkräfte im RHK haben nun einen festen Platz im JHA!

2022 Änderung wg Mitgl. Fachkraft KiTa kommunaler Träger.docx (kreis-sim.de)

Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de)

Wir danken den Menschen die sich – sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Kreistag – für diesen Antrag stark gemacht haben.
Darunter fast alle politischen Fraktionen aus dem Jugendhilfeausschuss, der Fachkräfteverband RLP und natürlich die Kitas selbst – hier haben Fachkräfte und Eltern gemeinsam ihre Unterschriften gegeben um den Antrag der KEA zu unterstützen.

Die Notwendigkeit die Kita-Fachpraxis intensiver in die entscheidungstreffenden Gremien einzubringen, wurde von diesen Menschen klar erkannt. Wir freuen uns nun vor allen Dingen für die Fachkräfte.

Der RHK hat bereits mehreren Landkreisen als Beispiel gedient – nach unserem Vorstoß
haben auch andere Kreiselternausschüsse einen entsprechenden Antrag in ihrem JHA gestellt. Wir hoffen, dass sie genauso erfolgreich sein und dass weiter Kreise folgen werden. Zudem hoffe ich natürlich auch, dass die Fachkräfte diese Chance nutzen werden.

Hintergrund: Mit in Kraft treten des neuen KiTa-Gesetzes dürfen die Elternvertreter im Jugendhilfeausschuss erstmalig Anträge stellen. Der KEA RHK hatte dieses Recht genutzt, um auch den Kita-Fachkräften einen festen Platz in diesem wichtigen Gremium zu ermöglichen.

KEA NEWS NOVEMBER 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Elternausschuss der kath. Kita St. Sebastian in Silz – Wiedereinführung der „Mittagspause“ und Martinsumzug
    • Warum tun Sie sich das an?! – Abschied von Frau Kosno-Müller
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Wahl des neuen Kreiselternausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • Neue Regelungen seit dem 24.11.2021
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Die LandratskandidatInnen für den Rhein-Hunsrück-Kreis
    • Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss
    • Kita-Schutzkonzept – Fachvortrag des Kita-Helden
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Endlich den Mund aufmachen…Wie ich zur KiTa-Aktivistin wurde – Teil III
  • Strukturen der KiTa-Landschaft
    • Aushandlungsprozesse
  • Eltern fragen nach

Termine/Save the date:

16.12.2021 – öffentliche KEA-Sitzung 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung
21.01.2022 – LEA-Vollversammlung mit LEA-Neuwahl Eckes-Halle, Nieder-Olm

Seien auch Sie dabei: Mitreden. Mitwirken. Mitgestalten.

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen. Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Flexible Lösung für die Nachmittagsbetreuung gefunden – Elternausschuss der kath. Kita St. Sebastian in Silz, Landkreis Südliche Weinstraße

Das neue KiTa-Gesetz hat den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden für unsere Kinder festgeschrieben. Vielerorts gab es zuvor noch Kitas, die für Teilzeitkinder über Mittag geschlossen hatten (Bei einigen ist die Umstellung noch nicht vollzogen.). Nachmittags konnten die Kinder wieder in die Kita gebracht werden. Für viele berufstätige Eltern stellte diese „Mittagspause“ eine enorme Hürde dar. Deshalb die Änderung des Rechtsanspruches. Auf der anderen Seite gab und gibt es Familien, die es vorziehen gemeinsam mit ihren Kindern zuhause das Mittagessen einzunehmen. Für diese Familien, ist es nach wie vor attraktiv, die Kinder nach dem Essen wieder in die Kita bringen zu können. Hier treffen die Kleinen ihre Spielkameraden und sind dabei sicher aufgehoben.

Das Recht auf eine durchgängige Übermittagsbetreuung stellt jedoch keineswegs eine Pflicht dar, wie die kath. Kindertagesstätte St. Sebastian in Silz nun zeigt.

Genau wie in vielen anderen Kitaswurde mit Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes in der Kita Silz die Möglichkeit abgeschafft, die Kinder nachmittags nochmals in die Betreuung zu bringen, wenn sie zu Hause essen. Bei dieser Regelung müssten die Familien quasi „freiwillig“ auf den Anspruch der Kinder verzichten, wenn sie Wert auf ein gemeinsames Mittagessen zuhause legen.
Nachdem die Bekanntgabe der Änderung den Eltern per E-Mail mitgeteilt wurde, beschwerten sich die Eltern direkt beim Elternausschuss. Es wurde dann rege die weitere Vorgehensweise beraten. Der EA trat mit der Leitung in Kontakt.

Wie in vielen anderen Kitas auch, herrschte die Ansicht vor, dass das neue KiTa-Gesetz keine andere Lösung erlaubte und nur zwei Zeitmodelle mit durchgehender Betreuung angeboten werden dürften.
Der Elternausschuss informierte sich daraufhin beim Bildungsministerium bei der Abteilung für Frühkindliche Bildung und auf dem KitaServer.

Hierbei wurde schnell klar, dass das KiTa-Gesetz sehr wohl flexiblere Möglichkeiten der Ausgestaltung vor Ort bietet.

Nun begannen die konkreten Aushandlungsprozesse. Nach Rücksprache mit der Kitaleitung wurde Kontakt mit den zuständigen Jugendämtern aufgenommen. Hierbei wurde ausgehandelt, dass die Kinder testweise wieder ab 14:00 Uhr gebracht werden dürfen, nachdem sie für die Mittagszeit nach Hause gehen konnten.

St. Martinsumzug mit Eltern ermöglicht

Auch für einen gemeinsamen Laternen-Umzug hat sich der Elternausschuss der Kita St. Sebastian erfolgreich eingesetzt. Den Eltern wurde durch die Kita mitgeteilt, dass der Umzug ohne sie stattfinden müsse. Der Elternausschuss fand jedoch eine Pressemitteilung vom Land Rheinland-Pfalz, wonach alle St. Martinsumzüge ohne Einschränkungen stattfinden dürften. Das Gespräch mit der Leitung wurde gesucht. Das Bischöfliche Ordinariat in Speyer wurde angeschrieben. Dort leitete man die Anfrage an die Regionalverwaltung in Germersheim weiter. Kurze Zeit später konnte der St. Martinsumzug mit Eltern und Geschwisterkindern realisiert werden.

Gut informierte Eltern können viel für ihre Kinder erreichen. Informieren auch Sie sich: www.kea-rhk.de.

Warum tun Sie sich das an?! – Abschied von Frau Kosno-Müller

Wenn ich mich für nur ein Beispiel von gelungener Elternmitwirkung entscheiden müsste, dann wäre es das Wirken von Beata Kosno-Müller. (Karin Graeff)

Frau Kosno-Müller hat am 24.11.2021 auf der KEA-Vollversammlung ihren Abschied bekannt gegeben. Ihre Abschiedsworte geben wir im Folgenden wieder.

Warum tun Sie sich das an?! – Ein Beitrag von Beata Konsno-Müller

Erlauben Sie, dass ich heute ein bisschen sentimental und persönlich bei meinen Abschiedsworten bleibe.
Ich blicke auf 10 Jahre meiner Mitwirkung im Bereich Kita zurück, zuerst im Elternausschuss, dann im Kreis-und Landeselternausschuss. Es war nicht immer einfach, es hat viel Zeit und Energie gekostet, es hat mich jedoch persönlich weitergebracht. Die Erfahrungen, die ich gemacht habe, nehme ich mit Dankbarkeit an und schaue positiv in die Zukunft.
Ich wurde einmal gefragt: Warum tun Sie sich das an? Was haben Sie davon?

Sich ehrenamtlich zu engagieren, macht glücklich!

Ich bin das beste Beispiel dafür. Und ich war von Anfang an von der Idee der Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft begeistert. Von dieser Idee wollte ich die Eltern überzeugen.
Kita-Kinder leben in zwei Welten: Familie und Kita. Daher können Kita-Kinder nicht unabhängig von den Eltern Teil der Kita sein. „Ach, die Erzieherinnen werden sich schon darum kümmern. Die Kita macht das schon!“ Das stimmt nicht: Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für die Kinder: Eltern und Kita.
Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Kita wirkt sich positiv auf die Kinder aus. Den rechtlichen Rahmen dieser Zusammenarbeit und der Elternmitwirkung in der Kita geben die formalen Bestimmungen im Grundgesetz, im KiTa-Gesetz, in den Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vor.

Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage.

Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft kann nur gelingen, wenn beide Seiten kooperativ zum Wohle und im Interesse der Kita-Kinder zusammenarbeiten. Bei der Mitwirkung der Eltern geht es nicht nur um reine Information oder Anhörung der Eltern, sondern um eine Mitgestaltung der Eltern, weil sie die Experten für ihre Kinder sind. Diese Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine gute Qualität der Kita.
Aus diesem Grund ermutige ich Eltern, dass sie die Welt ihrer Kinder, die man „Kita“ nennt, durch Mitwirken und Beteiligung besser kennenlernen und mit Leben richtig füllen.
Heute wird der neue KEA-Vorstand gewählt, nach den neuen Regeln. Mit dem neuen KitaG sind die Mitwirkungsrechte der Eltern auf allen Ebenen (Kita, Kreis/Stadt, Land) deutlich ausgeweitet worden. Dafür habe ich die letzten Jahre vor allem auf der Landesebene gekämpft. Ich verlasse den Kreiselternausschuss in dem Moment, in dem ein neues Kapitel anfängt. Die Strukturen sind vorhanden.

Jetzt sollen wir uns um die Professionalisierung der Arbeit der Elternausschüsse kümmern, z.B. durch Schulungen.

Aber diese Aufgabe überlasse ich allen engagierten Eltern, die in den nächsten Jahren die Kita-Landschaft gestalten dürfen.
Ich begebe mich auf eine neue Entdeckungsreise: Schule. Ich möchte gerne in den nächsten Jahren die Schul-Landschaft im Rhein-Hunsrück gestalten und dort die Eltern für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft begeistern.
Liebe Eltern, Ihnen wünsche ich viel Kraft, viel Enthusiasmus, viele gute Ideen, viele unterstützende Helfer auf dem Weg der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und vor allem viel Mut bei der Gestaltung der Kita-Landschaft im Rhein-Hunsrück und in Rheinland-Pfalz.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Wahl des neuen Kreiselternausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis

Am 26.11.2021 wurde in der Kreisverwaltung Simmern erstmalig der Kreiselternausschuss nach dem neuen KiTa-Gesetz gewählt. Es war gleichzeitig ein Abschied von den alten Strukturen und alten Mitgliedern. In den vergangenen Jahren hat der KEA viel geleistet worauf nun aufgebaut werden kann, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern.

Bericht des alten KEA

Bevor es um die Zukunft ging, wurde zunächst mal ein Blick auf die Vergangenheit und die Gegenwart geworfen. Dabei wurde eine Auswahl der Tätigkeiten im letzten Jahr vorgestellt:

  • Mitwirkung an der Handreichung zum Kita-Beirat (in der Funktion als LEA-Mitglieder)
  • Etablierung der zunächst kreisweiten KiTa-AG als landesweit genutztes Format
  • Anregung zur Erstellung des Informationsblattes „Mit dem Bus des ÖPNV zur Kindertageseinrichtung“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Mitwirkung an der Erstellung des Online-Selbstlernangebotes für Kita-Sozialarbeit: Kitas mit Plus: Kita-Sozialarbeit
  • Antrag auf Einrichtung einer dauerhaften Mitgliedschaft für Kita-Fachkräfte im JHA
    in beratender Funktion (siehe „Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss“)

Zu den Themen, die den KEA derzeit (und in Zukunft) beschäftigen, gehören Fachkräftemangel, Personalschlüssel und flexible Öffnungszeiten in Kitas.

Aufgaben des KEA

Die Arbeit des KEA lässt sich grob in zwei Hauptbereiche einteilen:

  • Der KEA hilft den Elternausschüssen (und anderen Eltern) ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu bietet er Beratungen, Schulungen und die Weitergabe von Informationen an.
  • Der KEA betreibt eine intensive Netzwerk- und Lobbyarbeit. Er wirkt in wichtigen Gremien und Arbeitsgruppen mit.

Der neue KEA

Gleich fünf „junge Wilde“ und zwei „alte Hasen“ haben sich freiwillig für die ehrenamtliche Arbeit im KEA gemeldet. Die Arbeit im KEA ist also für die meisten Mitglieder Neuland. Da ist es umso bemerkenswerter, dass sie den Schritt ins Unbekannte wagen und sich auf dieses Abenteuer einlassen.

Das neue KEA-Team:

Christin Bunge
Karin Graeff
Monique Kassner
Justine Marbach
Karen Müller
Patrick Reidenbach
Timea Stelzig

Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. – Willy Brandt

Abschied von Frau Kosno-Müller

Nach 10 Jahren Engagement in der Elternmitwirkung verabschiedete sich die frühere Vorsitzende des KEA RHK von der Kita-Bühne des Rhein-Hunsrück-Kreises. Nachdem sie in ihrer letzten Amtszeit das Amt der Schulungs- und Beratungsbeauftragten bekleidet hat, wechselt sie nun in den Bereich Schule. Frau Kosno-Müller hat für die Idee einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in Kitas gebrannt. Sie hat dabei die Kita-Landschaft in ganz Rheinland-Pfalz sowohl inhaltlich als auch strukturell geprägt.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Kosno-Müller. Sie hinterlässt keine Lücke, sondern eine große Vision.

Kita-Betrieb in der Pandemie

Die Pandemie stellt alle KiTa-Akteure vor große Herausforderungen. Die Gefahrenlage wird kontinuierlich neu bewertet und die Einschränkungen der Rechte unserer Kinder auf dieser Basis so gering wie möglich gehalten. Daher ändert sich die Rechtslage häufig. Der KEA RHK informiert sich gezielt und umfassend über die jeweils geltenden Regelungen und macht diese transparent.

Neue Regelungen seit dem 24.11.2021

Am 24.11.21 traten eine erneute Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die nunmehr 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO)in Kraft. Auch für die Kitas ist das mit Neuerungen verbunden. Einiges bleibt aber auch beim Alten.

Das gilt nach wie vor:

An allen Kitas findet der Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang statt. Sollten sonstige Änderungen von der Kita-Konzeption notwendig werden, so erfolgt das in Abstimmung zwischen den Beteiligten vor Ort (Träger, Leitung, Elternausschuss). Beispiel: Eine Kita mit offenem Konzept möchte pandemiebedingt auf geschlossene Gruppen umstellen. Die entsprechende Abstimmung findet statt, bevor eine genaue Ausarbeitung dieser Überlegung erfolgt. Eine reine Information darüber, was geplant ist, ist nicht zulässig.

Das ist neu:

Laut IfSG müssen alle ArbeitnehmerInnen (also auch die MitarbeiterInnen einer Kita) getestet, genesen oder geimpft sein, um ihren Arbeitsplatz besuchen zu dürfen. Das ist für das Kita-Personal mit zeitlichem und logistischem Mehraufwand verbunden.
Für die Bring-/Abholsituation gilt für die Eltern eine Maskenpflicht. Es gilt KEINE 3G-Regel, auch dann nicht, wenn die Kita betreten wird. (28. CoBeLVO §15 (3)) Für alle anderen Aufenthalte in der Kita gilt aber 3G uneingeschränkt auch für Eltern. Das gilt auch für die Eingewöhnung.

Eine eigenmächtige Verhängung von 2G durch den Träger ist nicht zulässig.

Was ist mit den Wahlen?

Nach wie vor ist die Verunsicherung bei den Kita-Akteuren hoch. Gerade was die Wahlen der Elternvertretungen angeht, kommt es (wohl daher) immer wieder zu Missverständnissen. Noch gilt für ALLE Wahlen:

  • Es muss eine Elternversammlung in Präsenz einberufen werden.
  • Nur die Elternversammlung kann ggf. eine Briefwahl beschließen (muss das aber nicht).
  • Wenn eine Briefwahl durchgeführt wird, darf nicht auch in Präsenz gewählt werden.
  • Weder 3G noch 2G Regelungen dürfen für die Versammlung vorgeschrieben werden – es reicht Maskenpflicht und Kontaktverfolgung.
  • Zur Versammlung muss mit mindestens 14 Tagen Frist eingeladen werden.

Über eine Maskenpflicht und eine Kontakterfassung hinaus sind also (noch) KEINE weiteren Einschränkungen zulässig. Die Rechtslage ist hier eindeutig und bereits mehrfach von Bildungsministerium und Landesjugendamt bestätigt worden. Trotzdem wurden und werden in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen rechtswidrige Wahlen geplant und durchgeführt. Viele davon wurden dem Landesjugendamt gemeldet und müssen nun umgeplant oder wiederholt werden.

Um die üblichen Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Möglichkeiten zur Händedesinfektion gewährleisten zu können, sind geeignete Räumlichkeiten zu finden. Das Hausrecht kann nicht herangezogen werden, um diese Regelungen zu umgehen. Verbietet das Hausrecht die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten, müssen eben andere gefunden werden.

Die Landesregierung berät aktuell über weitere Verschärfungen der Maßnahmen von denen auch die Kitas betroffen sein werden.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Die LandratskandidatInnen für den Rhein-Hunsrück-Kreis

Am 15.11.21 fand ein erstes Kennenlerngespräch zwischen den LandratskandidatInnen, dem KEA RHK und dem Fachkräfteverband RLP statt. Per Videokonferenz tauschten sich die TeilnehmerInnen über die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten für Kitas im Allgemeinen und speziell für den Rhein-Hunsrück-Kreis aus.

Themen des Abends waren:

  • Stellenwert der Kitas für unsere Gesellschaft (Qualität + Quantität)
  • Stellenwert der Elternmitwirkung für das Funktionieren des Systems Kita
  • Fachkräftemangel (Auswirkungen und Möglichkeiten ihm zu begegnen)
  • (zu niedriges) Niveau der Leitungsdeputate im RHK
  • Trägervielfalt
  • (fehlende) Stimme der Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss
  • Kita als Demokratiebildungsstätte (für die ganze Familie)

Dabei haben wir auch die Arbeit des KEA vorgestellt und unser Ziel einer kreisweit noch deutlich professioneller aufgestellten Elternmitwirkung benannt. Wir sind überzeugt davon, dass umfassend informierte und aktive Eltern eine wichtige Voraussetzung sind, um vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können und weitere Ressourcen für die Kitas zu erschließen.

Sowohl Fachkräfteverband als auch KEA haben aus dem Abend den positiven Eindruck mitgenommen, dass die prekäre Lage der Kitas nicht kleingeredet wurde.

Noch immer – aber nicht mehr so oft, wie noch vor einem Jahr – werden Probleme mit dem Hinweis, dass es sich nur um Einzelfälle handeln würde, abgetan. Diese Haltung begegnet uns derzeit immer weniger im Gespräch mit Politikern, jedoch nach wie vor bei Kita-Akteuren an der Basis.
Es war dem KEA zudem wichtig herauszustellen, dass die Rahmenbedingungen für Kitas auch auf Kreisebene beeinflusst werden können, und dass das System Kita einer Erneuerung aus der Praxis heraus bedarf. Die Möglichkeiten – von der Basis aus – die landes- und bundesweiten Rahmenbedingungen zu verändern, sind noch lange nicht ausgeschöpft.
Eine intensivere thematische Auseinandersetzung mit dem komplexen Kita-System sowie dessen kontinuierliche Evaluation (auch) durch die lokale Politik ist dringend erforderlich.
Da diese Aussage inhaltlich von den KandidatInnen selbst kam, sind wir optimistisch, dass im Januar tatsächlich ein frischer Wind für die Kitas wehen kann

Welche Fragen haben Sie an die KandidatInnen?
Der KEA sammelt alle Rückmeldungen an kontakt@kea-rhk.de und erstellt daraus eine Liste, deren schriftliche Beantwortung die KandidatInnen bereits (durch allgemeines Nicken) zugesagt haben.

Informieren Sie sich auch selbst über die KandidatInnen:
(hier ganz wertfrei in alphabetischer Reihenfolge angegeben)

Volker Boch: https://volker-boch.de/
Dr. Christian Klein: https://klein-rhk.de/
Rita Lanius-Heck: https://rita-lanius-heck.de/

Neues aus der KiTa-Landschaft
Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss

Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen: der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. Von seinen Möglichkeiten her ist der Jugendhilfeausschuss das bedeutendste und einflussreichste Gremium der kommunalen Jugendhilfe.
Am 24.11.2021 fand die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis statt. Auf der Tagesordnung standen wieder einige Kita-Themen.

Haushaltsplan 2022 – mehr Geld für Kitas

In den Kitas ist einiges los, das schlägt sich auch auf die Finanzen nieder. Die Ausweitung des Rechtsanspruchs unserer Kinder, das neue Personalbemessungssystem und andere Faktoren müssen bezahlt werden. Grundsätzlich werden die Kosten zwischen Land, Kreis und Kita-Trägern aufgeteilt. Die Aufwendungen für Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis steigen auf 38,9 Millionen Euro an. 18,5 Millionen Euro davon hat der Kreis zu tragen. Das sind ca. 1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Kita-Ausbau

Um die Betreuungsbedarfe der Familien zu erfüllen, ist nach wie vor ein deutlicher Ausbau der Kita-Plätze im Rhein-Hunsrück-Kreis erforderlich. In der Sitzung wurden sowohl die Erweiterung der Kita Rappelkiste in Gödenroth (20-25 Plätze) als auch der Neubau einer kommunalen Kita in Kastellaun (90 Plätze) in den Bedarfsplan aufgenommen.
Dem Ausbau der Kita-Plätze steht ein massiver Fachkräftemangel gegenüber. Theoretisch vorhandene Kita-Plätze können also nicht unbedingt auch personalisiert werden.

1. Antrag des KEA wurde angenommen

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes hat die Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss erstmalig das Recht Anträge einzubringen. Der KEA RHK hatte sich entschieden seinen ersten Antrag zu nutzen, um auch für Kita-Fachkräfte einen festen Platz – in beratender Funktion – im Jugendhilfeausschuss einzurichten. Auf der 9. Sitzung des JHA wurde der Antrag sehr kontrovers diskutiert und die Abstimmung dann verschoben. Nun wurde der Antrag mit eindeutiger Mehrheit angenommen.

Vor allem die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler und AfD haben sich für den Antrag stark gemacht.

Sie hatten schon im Vorfeld der Entscheidung großes Interesse gezeigt und sich mit KEA und KiTa-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz ausgetauscht und verschiedene Argumente diskutiert.
Bei der Vorbereitung des Antrages hat der KEA eng mit dem Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz und Kita-Leitungen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis zusammengearbeitet.

„Das neue KiTa-Gesetz macht vieles sichtbar, was vorher schon nicht gut war und gebrodelt hat. Wenn sich etwas ändern soll, müssen alle Akteure zu Wort kommen. Kita-Politik muss zukünftig nicht für Eltern und Fachkräfte gemacht werden, sondern gemeinsam mit ihnen.“ (Claudia Theobald)

Rheinland-Pfalz blickt auf den Rhein-Hunsrück-Kreis

Schon nach der Antragsstellung haben andere Kreise sich ein Beispiel am Vorgehen des KEA RHK genommen. So wurde auch im Kreis DÜW der Antrag des dortigen KEAs für die Kita-Fachkräfte bewilligt. Weitere KEAs haben uns um Hilfestellung angefragt. Der Jugendhilfeausschuss im Kreis SÜW hat ohnehin schon seit längerer Zeit einen Platz für Kita-Leitungen eingerichtet. Die letzte Hürde für unsere Fachkräfte ist nun der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Wird der Rhein-Hunsrück-Kreis diesen so dringend notwendigen Trend unterstützen oder ausbremsen?

Kita-Schutzkonzept – Fachvortrag des Kita-Helden

Schutzkonzepte sind Teil jeder Kita-Konzeption. Es geht dabei darum, was bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung getan und was, wann, wohin gemeldet werden muss.
Aufgrund verschiedener Änderungen in der Gesetzeslage steht für alle Kitas nun eine Weiterentwicklung des Konzeptes an. In Zukunft wird es institutionelle Schutzkonzepte geben, die Kinderschutz sehr umfassend betrachten und besonderes Gewicht auf den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und präventive Maßnahmen legen.

Die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort ist nun gefragt diese Weiterentwicklung vorzunehmen.

Der KiTa-Fachkräfteverband RLP hat daher einen Fachvortrag zur Kita-Schutzkonzepten organisiert. Referent war kein anderer als der Kita-Held – Andreas Ebenhöh – persönlich. Wie wir es von ihm gewohnt sind, hat er uns alle wieder einmal mitgerissen, in eine Welt voller Möglichkeiten, Selbstbestimmtheit und Superkräfte. Eine Welt, in der der Fokus auf dem liegt, was wir schaffen können und nicht auf einer reinen Mangelverwaltung.

Was gehört alles in ein Kita-Schutzkonzept?

Zunächst wurde über die Inhalte des Konzeptes gesprochen. Es ging um den Schutz der Kinder vor möglichen Gefahren, aber auch vor verletzendem Verhalten durch ErzieherInnen. Gemeint sind damit insbesondere alle Formen der Entwürdigung, Diskriminierung und Verletzung der Integrität von Kindern. Es ging zudem um den Schutz des Kita-Teams, der Organisation und des Gebäudes und Außengeländes. Nicht nur abstrakte Formulierungen, sondern ganz praktische Aspekte, wie die Beeinflussung der Gesundheit des Teams durch präventive Angebote, Lärmschutz oder Überstunden sollten Teil des Konzeptes sein.

Das „Wie“ ist entscheidend

Im Vordergrund des Abends stand jedoch vor allem, wie ein Kita-Schutzkonzept nachhaltig entwickelt werden kann.

  • Bevor die konkreten Inhalte auf Papier gebracht werden, ist es wichtig, dass sich jedes Teammitglied für sich und für das Team klar wird: Wer bin ich?, Was weiß ich?, Was kann ich? Was will ich?
  • Innerhalb des Teams sollte über Werte und Visionen gesprochen werden. Leistungsansprüche, Professionen, Regeln und zugehörige Konsequenzen, die Kita-Leitung als Coach des Teams und kontinuierliches Training wichtiger Softskills (Kommunikation, Deeskalation, Biographiearbeit usw.) gehören zu den Dingen, die das Team stärken und schützen.
  • Begriffe wie „küssen/schmusen“ oder „schlechte Laune“ sollten (team-intern) definiert werden. Dadurch wird es einfacher Übergriffe frühzeitig zu erkennen.
  • Prioritäten des Schutzes werden aufgestellt. Der Kita-Held nannte dabei eine konkrete Reihenfolge: Bundesgesetz (SGB IIIV)  Kinderrechte  Bildungsauftrag  Schutz des Teams

Die Erarbeitung eines Kita-Schutzkonzeptes fußt also zunächst auf einer Menge Reflexionsarbeit und Teambildungsprozessen. Das schönste Konzept verstaubt in der Schublade, wenn es nicht vom ganzen Team mit Überzeugung gelebt wird. Daher ist die intensive Auseinandersetzung mit den genannten Themen und Fragestellungen das A und O. Und damit das Konzept nicht auf Widerstände stößt, sobald es fertig ist, sollte klar sein, dass auch die Eltern zum Team Kita gehören.

Kitas sind Orte der Persönlichkeitsentwicklung – für alle, die in der Kita wirken.

Anmerkung in eigener Sache

Wer die KEA News schon längere Zeit bezieht, wird festgestellt haben, dass der KEA RHK mit Hochachtung über den Kita-Helden berichtet. Das heißt nicht zwangsläufig, dass wir mit ihm in allen Punkten übereinstimmen. Was uns vor allen Dingen verbindet, sind die Energie, die Leidenschaft und der unerschütterliche Glaube daran, dass wir gemeinsam Rahmenbedingungen für unsere Kitas – und somit unsere Kinder – schaffen können, die den hohen Ansprüchen genügen. Zudem sind wir jeweils nicht bereit die Ansprüche herunterzuschrauben, damit es „irgendwie läuft“.

Strukturen in der KiTa-Landschaft
Aushandlungsprozesse

Die Aufgaben einer Kita sind nicht alleine vom Personal zu erfüllen. Zu den Grundsätzen der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kita gehört es, dass eine Verantwortungsgemeinschaft dafür zuständig ist, die Förderung der Kinder als Individuum und Teil einer Gruppe sicherzustellen. Diese Gemeinschaft besteht aus Eltern, pädagogischen Fachkräften, Leitungen, Trägern und Jugendämtern. Eine wichtige Gelingensbedingung für deren Wirken sind Aushandlungsprozesse.

Aushandlungsprozesse und ihre zunehmende Rolle für Kitas

Das Wort Aushandlungsprozess ist zum Beispiel in den Begründungen zur Beiratsverordnung, in der Elternmitwirkungsbroschüre und der Orientierungshilfe „Die Zusammenarbeit mit Eltern“ zu finden. Je mehr die Kita als Demokratie-Bildungsstätte an Bedeutung gewinnt, desto wichtiger ist es, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Hier erfahren alle Beteiligten einen demokratischen Umgang miteinander und können ein grundlegendes Verständnis von Demokratie entwickeln.

Was bedeutet Aushandlungsprozess?

Bei einem Aushandlungsprozess geht es NICHT darum – wie so oft der Fall – das Gegenüber von dem eigenen Standpunkt, den eigenen Ideen zu überzeugen! Es geht nicht um Mehrheitsvoten, es gibt dabei keine „Gewinner“ oder „Verlierer“. Es geht darum nach dem Konsensprinzip zu verfahren. Das ist ein Weg zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe, bei der am Ende jeder das Ergebnis mittragen kann. Das ist oftmals mit deutlich längeren Diskussionen verbunden, als es in stark hierarchisch geprägten Gruppen der Fall ist. Es steigert allerdings auch enorm die Chancen, dass die Entscheidungen von Bestand sind.

Wozu brauchte es Aushandlungsprozesse?

Aushandlungsprozesse beginnen dort, wo von allen akzeptierte Lösungen nicht sofort und ohne Weiteres greifbar sind. Sie sind vor allem dort wichtig, wo viele Akteure mit unterschiedlichen Blickwinkeln agieren – also auf jeden Fall in der Kita-Welt 😉.
Es geht hier nicht “nur“ darum, dass die Verantwortungsgemeinschaft sich möglichst “grün“ ist. Es geht vor allen Dingen darum, dass gerade in der Kita Entscheidungen oft nicht oder nur unter größten Anstrengungen umsetzbar sind, wenn sie nicht aus Überzeugung von allen Verantwortlichen gelebt werden. Oftmals verlaufen dann sehr gute Ansätze im Sande, weil sie nun mal nicht von den wenigen Personen alleine umgesetzt werden können, die sie alleine entwickelt haben.

Nach welchen Prinzipien läuft so ein Aushandlungsprozess ab?

  • Alle Kita-Akteure sind in dem Prozess beteiligt und das möglichst von Anfang an.
  • Alle Kita-Akteure befinden sich in einem Dialog auf Augenhöhe: Kein Teil der Gruppe sollte wegen „mangelndem Fachwissen“ von bestimmten Teilprozessen ausgeschlossen werden. So sollten beispielsweise Träger nicht aufgrund fehlender pädagogischer Ausbildung außen vor bleiben. Es muss eine gemeinsame Sprache gefunden werden, die allen eine Teilhabe ermöglicht.
  • Alle Kita-Akteure sind Teil des demokratischen Entwicklungsprozesses, bei dem auch ihre persönlichen Handlungskompetenzen gestärkt werden.
  • Ziele werden gemeinsam geklärt. Lösungen werden von allen entwickelt.
  • Die Kita-Akteure müssen darauf vertrauen können, dass trotz unterschiedlicher Meinungen am gleichen Ziel gearbeitet wird. Dies ist durchaus nicht selbstverständlich der Fall und erfordert auch außerhalb des konkreten Aushandlungsprozesses eine offene und partizipative Kultur.
  • Aushandlungsprozesse können (und dürfen) konfliktgeladen sein! Hier ist es wichtig, sich nicht auf Ton und Wortwahl des Gegenübers zu fokussieren. Jeder Mensch kommuniziert anders und das ist auch sein gutes Recht. In Aushandlungsprozessen geht es nicht darum sich gegenseitig zu erziehen, sondern darum, lösungsorientiert an einer Sache zu arbeiten.

Das Aushandeln von Entscheidungen bedarf einiger Übung. Schulungen oder die Begleitung durch ModeratorInnen sind daher zu empfehlen.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde

Neben den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes sind uns die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita eine Herzensangelegenheit. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.
Diese Texte geben nicht unbedingt zu 100% die Ansichten des KEA wieder. Sie geben aber Ansichten wieder, die die Menschen an der Basis bewegen und deshalb gehört werden müssen.

Eine Fortsetzungsgeschichte von Claudia Theobald – Teil III
Erstveröffentlichung am 23.04.2020 (Teil II finden Sie in der Oktoberausgabe)

Warum ich das tue?

Weil es so nötig ist, dass sich etwas verändert. Weil unsere Kinder sich nicht wehren können. Weil viele Fachleute seit vielen Jahren immer wieder auf die schlechte KiTa-Qualität hinweisen, sich aber nichts ändert. Weil es schon immer irgendwo und irgendwann Menschen gab, die gesagt haben: „Das kann so nicht weitergehen!“ Und weil diese Menschen recht hatten. Weil unsere Kinder die Zukunft sind und alle Menschen auf eine gute Zukunft hoffen.

Deshalb mache ich endlich den Mund auf und bin jetzt eine KiTa- Aktivistin!

Seit Erscheinen des Artikels im April 2020 hat sich viel getan. Die Suche nach Gleichgesinnten und Vernetzung führte im August 2020 zu der Gründung des Verbands KiTa- Fachkräfte Rheinland-Pfalz. Ich wurde zur ersten Vorsitzenden gewählt und habe mich mit meinem tollen Vorstandsteam in die Verbandsarbeit gestürzt.

Keine von uns brachte für diese Aufgabe Vorerfahrungen mit, aber wir lernen kontinuierlich dazu.

Die Arbeit macht uns viel Freude, und wir hoffen, etwas bewegen zu können. Unser Motto „die Stimme aus der Praxis“ zeigt worum es uns geht. Als Fachkräfte aus der KiTa-Praxis suchen wir das Gespräch über unseren Alltag in den Einrichtungen und welche Rahmenbedingungen es für eine gute frühkindliche Bildung braucht.
Die rheinland-pfälzische Verbandsgründung war auch eine Initialzündung für Erzieher*innen anderer Bundesländer. Obwohl unsere Gründung gerade einmal ein Jahr zurück liegt, gibt es mittlerweile bundesweit 15 neugegründete KiTa-Fachkräfteverbände oder Gründungsinitiativen.
Uns alle eint der Wunsch nach kindgerechten KiTas, die eine gute pädagogische Qualität gewährleisten und hochwertige frühkindliche Bildung bieten.

Wir sind gespannt, was die Zukunft bringt und freuen uns über Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit Kreis- und Elternausschüssen.

Für nähere Informationen über Frau Theobald und den Fachkräfteverband:
www.kitafachkraefteverband-rlp.de
Nehmen Sie gerne selbst Kontakt zum Fachkräfteverband auf. Auch ein unverbindliches Kennenlernen ist herzlich willkommen: info@kitafachkraefteverband-rlp.de

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Kategorie/Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

„Die KEA News ist sehr umfangreich – ich komme mit den vielen Informationen nicht zurecht.“

Die KEA News erscheint monatlich und war schon bei der Erstausgabe sechs Seiten lang. Inzwischen ist sie noch gewachsen. Diese Ausgabe enthält 11 Seiten. Ja, sie ist deutlich länger und geht auch mehr in die Tiefe, als in der Elternmitwirkung übliche Newsletter 😉.
Der KEA hat diese Entwicklung auch selbst schon wahrgenommen und darüber diskutiert.

Es ist unsere Aufgabe Transparenz zu schaffen.

Dazu gehört es zu informieren, welche Themen für die Kitas wichtig sind, welche Trends es gibt und auch immer wieder bestehende Strukturen zu betrachten. Zudem geht es darum zu zeigen, wo wir als KEA mitwirken, wo die Rückmeldungen von Eltern und Netzwerkpartnern also einfließen.
All diese Dinge geschehen, ob sie nun in den KEA News stehen, oder nicht. Wir möchten allen Lesern die Möglichkeit geben, sich zu informieren und mitzureden.

Ob und wie diese Möglichkeit genutzt wird, liegt bei jedem einzelnen.

Dennoch möchten wir auf diese Rückmeldung gerne eingehen. Wir arbeiten an einer möglichst übersichtlichen Gliederung der Themen auf unserer Website. Dort kann dann gezielt nach dem gesucht werden, was einem gerade unter den Nägeln brennt. Alle Anregungen und Tipps bezüglich einer solchen Übersicht sind uns herzlich willkommen.

„In den KEA News stehen viele Themen über die ich gerne mehr erfahren würde. Muss ich mir da immer gleich Bücher kaufen oder gibt es auch gute Online-Quellen?“

(Ja, wir bekommen zum Teil sehr entgegengesetzte Rückmeldungen und das ist auch gut so!)

Da sich die Anfragen nach weiterführenden Informationsquellen häufen, fassen wir an dieser Stelle noch einmal die (aus unserer Sicht) wichtigsten Links zusammen. Die Liste ist nicht abschließend und kann gerne noch ergänzt werden.

Wenn es doch das ein oder andere Buch sein darf, gibt es da auch eine Menge Empfehlungen von unserer Seite. Kommen Sie gerne mit Ihren Fragestellungen und Interessen auf uns zu. Bestimmt ist etwas Hilfreiches für Sie dabei.

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen. – Benjamin Franklin