Zu Gast in der Kita – KEA unterwegs in der Rappelkiste Gödenroth

Wie sagt das Kinderlied so schön: „Es rappelt in der Kiste …“
Dieses Mal war der KEA in der Rappelkiste in Gödenroth unterwegs.

Gerappelt hat es dort allerdings weniger – stattdessen war es ein wahnsinnig spannender Besuch, der uns viele wertvolle Eindrücke vermittelt hat. Besonders beeindruckend war zu sehen, wie Inklusion im Alltag wirklich gelingen kann: offen, selbstverständlich und mit ganz viel Herz.

Wir bedanken uns herzlich für die Einblicke, den Austausch und die tolle Atmosphäre vor Ort.

KEA im TV – Eltermitwirkung

Am Samstag wurden die Ergebnisse der landesweiten Umfrage des LEA präsentiert – ein wichtiger Moment, um die Stimmen der Eltern sichtbar zu machen und aufzuzeigen, wo Beteiligung bereits gut gelingt und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt.

Im Rahmen dieser Präsentation erhielt der LEA eine Anfrage des SWR. Der Sender war auf der Suche nach einer Kita in Rheinland-Pfalz, in der Elternmitwirkung nicht nur ein theoretisches Konzept ist, sondern im Alltag tatsächlich gelebt wird. Ziel war es, ein authentisches Beispiel dafür zu zeigen, wie wertvoll und bereichernd die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita sein kann.

Die Auswahl fiel schließlich auf eine Kita im Rhein-Hunsrück-Kreis. Dort ist Elternmitwirkung fest im Alltag verankert, und genau das wollte das SWR-Team dokumentieren. Wir waren eingeladen, diesen besonderen Termin zu begleiten – eine schöne Gelegenheit, die Bedeutung aktiver Elternbeteiligung sichtbar zu machen und zu zeigen, was sie in der Praxis bewirken kann.

Genauere Infos und die Ergebnisse der Umfrage wurden durch den LEA veröffentlicht und sind für alle einsehbar.

Vollversammlung Kreiselternausschuss 09.12.2025

Liebe Eltern und Interessierte,

am Dienstag, 09.12.2025, um 19:30 Uhr findet die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Rhein-Hunsrück-Kreis im Saal E.01 der Kreisverwaltung Simmern statt.
An diesem Abend wählen wir den neuen Vorstand und erhalten Einblicke durch den Impulsvortrag:

„Herausforderndes Verhalten in der Kita – ein Thema, das uns alle angeht.“

Hierzu laden wir Euch herzlich ein!

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Impulsvortrag: Herausforderndes Verhalten in der Kita – ein Thema, das uns alle angeht
  • Warum Elternmitwirkung wichtig ist
  • KEA & KEA-Delegierte
  • Arbeit des KEA seit der Wahl im Dezember 2024
  • Wahl des neuen Vorstandes

II. Nicht-öffentliche Sitzung

  • Konstituierende Sitzung – Wahl der Ämter

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung. Sie besteht aus je zwei Delegierten der Elternvertretungen aller Kitas, die im Bedarfsplan des Jugendamtes geführt werden.
Die Delegierten/Ersatzdelegierten werden in den Elternversammlungen der jeweiligen Kita gewählt.

In den Vorstand des KEA können alle Eltern gewählt werden, die ein Kind im Alter von 0 bis 14 Jahren haben – unabhängig davon,

  • ob ihr Kind aktuell eine Kita besucht,
  • ob sie im Elternausschuss sind oder
  • ob sie Delegierte sind.

Für den gewählten Vorstand findet im Anschluss im nicht-öffentlichen Teil die konstituierende Sitzung statt, bei der ein vorsitzendes Mitglied sowie eine Stellvertretung gewählt werden.

Bitte melden Sie sich bis zum 02.12.2025 unter folgendem Link an.

Zu Gast in der Kita – KEA unterwegs im Regenbogenland Kastellaun

Was heißt eigentlich Hospitieren?

Wieso ist es so wichtig?

Was bieten unsere Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis?

Genau diese Fragen haben wir uns gestellt – und dafür die Reihe „KEA unterwegs“ ins Leben gerufen. Hier findet Ihr einen Überblick zum Thema.

Der erste Besuch entstand eigentlich durch einen Zufall. Doch genau dieser Moment hat unseren Blick auf den Kita-Alltag nachhaltig erweitert. Hier geht es zum Besuch der Ev. Kita Regenbogenland in Kastellaun.

KEA-Talk

Liebe Eltern und Interessierte,

wir laden Euch herzlich zur Online-Veranstaltung „KEA-Talk“ am 25.11.2025 um 19.30 Uhr ein. In dieser Veranstaltung erhaltet Ihr folgende wichtige Informationen:

  • Wofür steht der KEA?
  • Was ist im letzten Jahr passiert?
  • Wer darf mitmachen?

Die Veranstaltung findet über Microsoft Teams statt. Der Link wird frühzeitig per E-Mail verschickt.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Anmeldungen sind für diese Veranstaltung geschlossen

Maßnahmenplan & Notbetreuung – Lösungsansatz

In den vergangenen Wochen haben wir vielen Personen unsere Idee zum Thema „Maßnahmenplan & Notbetreuung – Lösungsansatz“ vorgestellt. Wie in der öffentlichen Sitzung gewünscht, möchten wir diese Informationen auch im Rahmen einer Online-Veranstaltung präsentieren.

Wir laden herzlichst ein, an einer unserer Microsoft Teams-Präsentationen teilzunehmen.
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin per E-Mail an kontakt@kea-rhk.de.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!


Alle Informationen gibt es auch online. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.

Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfteine

Am 16.01.2022 wählt der Rhein-Hunsrück-Kreis eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat.

Die Kandidaten sind:

Volker Boch

Dr. Christian Klein

Rita Lanius-Heck

Roger Mallmenn

Dieses Amt hat eine wichtige Bedeutung, wenn es um die Entwicklung der Rahmenbedingungen für Kitas geht. Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Fragenkatalog erstellt und am 09.12.2021 an die KandidatInnen versendet.

Die Fragen wurden von Kita-Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingereicht. Sie spiegeln die dringendsten Themen aus den Kitas wider. Die KandidatInnen erhalten dadurch die Gelegenheit zu erklären, wie sie dem Ziel einer bedarfs- und kindgerechten Betreuung und Bildung in unseren Kitas näherkommen wollen.

Die Antworten der KandidatInnen werden auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Wahlprüfsteine

Die Kita-Landschaft befindet sich in einer massiven Ausbau- und Umbruchphase. Mit dem Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene und dem KiTa-Zukunftsgesetz auf Landesebene wurden erste Schritte getan, um diesen dringend erforderlichen Prozess zu begleiten. Diese ersten Schritte reichen bei Weitem nicht aus. Auf allen Ebenen ist es notwendig mitzuwirken. Alle Kita-Akteure sind gefragt sich einzubringen und entsprechend ihrer Möglichkeiten das System weiter auszubauen. Das bedeutet zum einen genau hinzuschauen und Rückmeldungen darüber zu geben was gut läuft und wo Handlungsbedarf besteht. Zum anderen bedeutet es, die bestehenden Mittel bestmöglich zu nutzen und auszugestalten. Mit der Forderung, dass andere sich bewegen sollen ist es nicht getan.

Der Posten der Landrätin / des Landrates ist sehr wichtig für die Kita-Landschaft. Auch auf kommunaler Ebene können einige Weichen gestellt werden, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kitas – und damit unserer Zukunft – zugutekommen.

Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Katalog für die KandidatInnen erstellt, in dem die dringendsten Fragestellungen aufgeführt sind.

Der Katalog und später auch die Antworten zu den Fragestellungen werden in den KEA News und auf den Websites von KEA RHK und Fachkräfteverband veröffentlicht.

1. Fachkräftemangel

Der Mangel an Kita-Plätzen – welcher derzeit vor allem durch bauliche Erweiterungen an vielen Stellen angegangen wird – verschärft sich an vielen Stellen zusätzlich durch den akuten Fachkräftemangel. Wir haben schon aktuell Kitas im RHK, die sehr häufig das Betreuungsangebot einschränken, weil einfach kein Personal da ist. Es steht zu befürchten, dass einige Kitas schon Anfang 2022 ihre Betriebserlaubnis so ändern müssen, dass die Öffnungszeiten dauerhaft gekürzt werden. Der Bedarf der Familien kürzt sich jedoch nicht automatisch mit. Das Recht der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Kita besteht weiterhin und muss erfüllt werden.

Fragen:

  • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu begegnen?
  • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

2. Inklusion

Kitas haben den hohen Anspruch zu erfüllen, dass jedes Kind – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit, Behinderung, sozialer und ökonomischer Situation seiner Familie und seiner individuellen Fähigkeiten – gefördert wird.
Das bedeutet auch, dass jede Kita, was Räumlichkeiten, Ausbildung der Fachkräfte und Ausstattung betrifft, in der Lage sein muss inklusiv zu arbeiten. Diese Liste ist nicht abschließend.

Frage:

  • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?

3. Leitungsdeputate

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte vor Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes in vielen Kitas ein höheres Niveau an Leitungsdeputaten, als es jetzt der Fall ist. Damals gab es noch keine gesetzliche Verpflichtung überhaupt Leitungsdeputate zu finanzieren. Der RHK hat dies freiwillig getan. Das KiTa-Gesetz legt nun erstmalig ein Mindestniveau in diesem Bereich fest. Damit besteht allerdings keine Verpflichtung das Niveau zu senken. Auch wenn sich das Land nun nicht mehr an der Finanzierung der Leitungsdeputate jenseits des Mindestniveaus beteiligt, so steht es dem Landkreis frei, weiterhin eigene Mittel zur Qualitätssicherung in diesem Bereich aufzubringen. Aufgrund der unbestreitbaren Tatsache, dass Kita-Leitungen viel zu wenige Zeit für die enormen Aufgaben haben, die sie leisten, sind hier kurzfristige Lösungen unumgänglich. Schon jetzt brechen im Rhein-Hunsrück-Kreis in einigen Kitas die Leitungen weg, weil die Situation einfach nicht mehr tragbar ist.

Fragen:

  • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
  • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

Partizipation ist das Schlüsselwort, wenn es darum geht, wie die Zukunft unserer Kitas aussehen soll. Sowohl wenn es um Kinderrechte geht als auch bei der Elternmitwirkung, sind die Strukturen geschaffen und werden nun nach und nach mit mehr Leben gefüllt. Die Kita-Fachkräfte selbst, welche diese Partizipation unterstützen und leben sollen, sind an den entscheidenden Stellen allerdings noch weitgehend außen vor. Der Jugendhilfeausschuss ist das wichtigste Gremium auf Kreisebene, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für die Kitas zu beeinflussen. Obwohl die Kitas einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe einnehmen, gibt es dort noch keinen festen Platz für pädagogisches Fachpersonal. Aufgrund eines Antrages der Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss, soll sich dies nun ändern. Am 24.11.2021 haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich für die Einrichtung eines solchen Platzes – in beratender Funktion – gestimmt. Auch andere Kreiselternausschüsse sind dem Beispiel des Rhein-Hunsrück-Kreises bereits gefolgt und haben entsprechende Anträge eingereicht, oder arbeiten sie derzeit aus. Nun muss der Kreistag über den Antrag im RHK entscheiden.

Frage:

  • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

Mit dem neuen KiTa-Gesetz wurde noch mal ein neues Licht auf die Bedeutung der Elternmitwirkung in Kitas geworfen. Eltern sind Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita, die auch aus pädagogischen Fachkräften, Leitungen und Kita-Trägern sowie den Jugendämtern auf Kreis- und Landesebene besteht. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass Kinder in Kitas individuell und als Teil einer Gruppe gefördert werden. Elternausschüsse haben daher die Aufgabe Träger und Leitung ihrer Kita zu beraten und Anregungen zu geben. Sie haben ein Anhörungsrecht zu allen relevanten Themen, welches besagt, dass der Elternausschuss rechtzeitig und umfassend angehört wird, bevor der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Es ist dabei die wichtigste Aufgabe der Elternausschüsse Transparenz zu schaffen, um die Interessen der Elternschaft angemessen vertreten zu können. Elternmitwirkung ist somit keine zusätzliche Aufgabe der Kitas, sondern bildet das Fundament einer funktionierenden Kita. Noch wird die Elternmitwirkung nicht flächendeckend so gelebt, wie Sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eltern und Kitas brauchen Unterstützung bei diesem sehr anspruchsvollen Ehrenamt.

Frage:

  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

6. Wunsch- und Wahlrecht

Ein wichtiger Grundsatz des Kita-Systems ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Es sollte ermöglichen, dass Familien sich die zu ihnen passenden Kitas aussuchen können. Dabei kann es zum Beispiel um pädagogische Schwerpunkte oder Öffnungszeiten gehen. In einem Flächenkreis wie dem RHK ist das Wunsch- und Wahlrecht schon alleine durch die teilweise weiten Entfernungen eingeschränkt. Dem KEA wird dabei vermehrt gemeldet, dass Träger – aufgrund des Mangels an Kita-Plätzen – dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten.
Hinzu kommt auch, dass es im RHK kaum freie Träger gibt. Deutlich über die Hälfte der Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Eigentlich sollte das eine Notlösung sein, sofern keine freien Träger gefunden werden können.

Fragen:

  • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
  • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
  • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

7. Personalisierung von kleinen Settings

Der RHK wird zunehmend attraktiver für junge Familien. Das Leben im „gelobten Land“ wird dem in der Stadt zunehmend vorgezogen. Das führt dazu, dass viele Eltern zu Pendlern geworden sind. Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl alleinerziehender Elternteile, die, um arbeiten zu können, auf Kitas angewiesen sind. Die Arbeitszeiten und damit der Bedarf für die Kinderbetreuung verändern sich. Diesen Bedarf zu ermitteln obliegt dem Landkreis. Aus vielen Kitas wurde dem KEA zurückgemeldet, dass die meisten Eltern ihre Arbeitszeit anhand der bestehenden Öffnungszeiten der nächstgelegenen Kita planen, sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Eigentlich sollte das Angebot der Kitas allerdings nach den Bedarfen der Familien ausgerichtet werden. Bedarfsabfragen bei den Eltern werden bisher nicht jährlich, flächendeckend und standardisiert durchgeführt. Dazu ein O-Ton aus den Rückmeldungen: „Viele Eltern wissen wahrscheinlich noch gar nicht, dass sie bei der Bedarfsabfrage ihren Bedarf angeben sollen und nicht eines der beiden Modelle ihrer Kita ankreuzen sollen.“ So kommen für die sogenannten „Randzeiten“ einer Kita oft nur geringe Bedarfsmeldungen zusammen. Es reicht dann vielerorts nicht für die Bildung eines „Betreuungs-Settings“.

Fragen:

  • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
  • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?

8. Hohe finanzielle Belastung der Kommunen

Die Kommunen stöhnen unter der finanziellen Belastung auf, welche mit der Erfüllung des Rechtsanspruches unserer Kinder verbunden ist. Zunächst gehören Kitas jedoch zur kommunalen Pflichtaufgabe, weshalb es außer Frage steht, ob in die Kitas investiert wird. Die Frage ist lediglich: Wie kann die Kommune vorgehen, um mehr Geld für die Erfüllung ihrer Pflichten zu erhalten?

Frage:

  • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?