Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfteine

Am 16.01.2022 wählt der Rhein-Hunsrück-Kreis eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat.

Die Kandidaten sind:

Volker Boch

Dr. Christian Klein

Rita Lanius-Heck

Roger Mallmenn

Dieses Amt hat eine wichtige Bedeutung, wenn es um die Entwicklung der Rahmenbedingungen für Kitas geht. Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Fragenkatalog erstellt und am 09.12.2021 an die KandidatInnen versendet.

Die Fragen wurden von Kita-Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingereicht. Sie spiegeln die dringendsten Themen aus den Kitas wider. Die KandidatInnen erhalten dadurch die Gelegenheit zu erklären, wie sie dem Ziel einer bedarfs- und kindgerechten Betreuung und Bildung in unseren Kitas näherkommen wollen.

Die Antworten der KandidatInnen werden auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Wahlprüfsteine

Die Kita-Landschaft befindet sich in einer massiven Ausbau- und Umbruchphase. Mit dem Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene und dem KiTa-Zukunftsgesetz auf Landesebene wurden erste Schritte getan, um diesen dringend erforderlichen Prozess zu begleiten. Diese ersten Schritte reichen bei Weitem nicht aus. Auf allen Ebenen ist es notwendig mitzuwirken. Alle Kita-Akteure sind gefragt sich einzubringen und entsprechend ihrer Möglichkeiten das System weiter auszubauen. Das bedeutet zum einen genau hinzuschauen und Rückmeldungen darüber zu geben was gut läuft und wo Handlungsbedarf besteht. Zum anderen bedeutet es, die bestehenden Mittel bestmöglich zu nutzen und auszugestalten. Mit der Forderung, dass andere sich bewegen sollen ist es nicht getan.

Der Posten der Landrätin / des Landrates ist sehr wichtig für die Kita-Landschaft. Auch auf kommunaler Ebene können einige Weichen gestellt werden, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kitas – und damit unserer Zukunft – zugutekommen.

Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Katalog für die KandidatInnen erstellt, in dem die dringendsten Fragestellungen aufgeführt sind.

Der Katalog und später auch die Antworten zu den Fragestellungen werden in den KEA News und auf den Websites von KEA RHK und Fachkräfteverband veröffentlicht.

1. Fachkräftemangel

Der Mangel an Kita-Plätzen – welcher derzeit vor allem durch bauliche Erweiterungen an vielen Stellen angegangen wird – verschärft sich an vielen Stellen zusätzlich durch den akuten Fachkräftemangel. Wir haben schon aktuell Kitas im RHK, die sehr häufig das Betreuungsangebot einschränken, weil einfach kein Personal da ist. Es steht zu befürchten, dass einige Kitas schon Anfang 2022 ihre Betriebserlaubnis so ändern müssen, dass die Öffnungszeiten dauerhaft gekürzt werden. Der Bedarf der Familien kürzt sich jedoch nicht automatisch mit. Das Recht der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Kita besteht weiterhin und muss erfüllt werden.

Fragen:

  • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu begegnen?
  • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

2. Inklusion

Kitas haben den hohen Anspruch zu erfüllen, dass jedes Kind – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit, Behinderung, sozialer und ökonomischer Situation seiner Familie und seiner individuellen Fähigkeiten – gefördert wird.
Das bedeutet auch, dass jede Kita, was Räumlichkeiten, Ausbildung der Fachkräfte und Ausstattung betrifft, in der Lage sein muss inklusiv zu arbeiten. Diese Liste ist nicht abschließend.

Frage:

  • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?

3. Leitungsdeputate

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte vor Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes in vielen Kitas ein höheres Niveau an Leitungsdeputaten, als es jetzt der Fall ist. Damals gab es noch keine gesetzliche Verpflichtung überhaupt Leitungsdeputate zu finanzieren. Der RHK hat dies freiwillig getan. Das KiTa-Gesetz legt nun erstmalig ein Mindestniveau in diesem Bereich fest. Damit besteht allerdings keine Verpflichtung das Niveau zu senken. Auch wenn sich das Land nun nicht mehr an der Finanzierung der Leitungsdeputate jenseits des Mindestniveaus beteiligt, so steht es dem Landkreis frei, weiterhin eigene Mittel zur Qualitätssicherung in diesem Bereich aufzubringen. Aufgrund der unbestreitbaren Tatsache, dass Kita-Leitungen viel zu wenige Zeit für die enormen Aufgaben haben, die sie leisten, sind hier kurzfristige Lösungen unumgänglich. Schon jetzt brechen im Rhein-Hunsrück-Kreis in einigen Kitas die Leitungen weg, weil die Situation einfach nicht mehr tragbar ist.

Fragen:

  • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
  • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

Partizipation ist das Schlüsselwort, wenn es darum geht, wie die Zukunft unserer Kitas aussehen soll. Sowohl wenn es um Kinderrechte geht als auch bei der Elternmitwirkung, sind die Strukturen geschaffen und werden nun nach und nach mit mehr Leben gefüllt. Die Kita-Fachkräfte selbst, welche diese Partizipation unterstützen und leben sollen, sind an den entscheidenden Stellen allerdings noch weitgehend außen vor. Der Jugendhilfeausschuss ist das wichtigste Gremium auf Kreisebene, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für die Kitas zu beeinflussen. Obwohl die Kitas einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe einnehmen, gibt es dort noch keinen festen Platz für pädagogisches Fachpersonal. Aufgrund eines Antrages der Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss, soll sich dies nun ändern. Am 24.11.2021 haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich für die Einrichtung eines solchen Platzes – in beratender Funktion – gestimmt. Auch andere Kreiselternausschüsse sind dem Beispiel des Rhein-Hunsrück-Kreises bereits gefolgt und haben entsprechende Anträge eingereicht, oder arbeiten sie derzeit aus. Nun muss der Kreistag über den Antrag im RHK entscheiden.

Frage:

  • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

Mit dem neuen KiTa-Gesetz wurde noch mal ein neues Licht auf die Bedeutung der Elternmitwirkung in Kitas geworfen. Eltern sind Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita, die auch aus pädagogischen Fachkräften, Leitungen und Kita-Trägern sowie den Jugendämtern auf Kreis- und Landesebene besteht. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass Kinder in Kitas individuell und als Teil einer Gruppe gefördert werden. Elternausschüsse haben daher die Aufgabe Träger und Leitung ihrer Kita zu beraten und Anregungen zu geben. Sie haben ein Anhörungsrecht zu allen relevanten Themen, welches besagt, dass der Elternausschuss rechtzeitig und umfassend angehört wird, bevor der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Es ist dabei die wichtigste Aufgabe der Elternausschüsse Transparenz zu schaffen, um die Interessen der Elternschaft angemessen vertreten zu können. Elternmitwirkung ist somit keine zusätzliche Aufgabe der Kitas, sondern bildet das Fundament einer funktionierenden Kita. Noch wird die Elternmitwirkung nicht flächendeckend so gelebt, wie Sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eltern und Kitas brauchen Unterstützung bei diesem sehr anspruchsvollen Ehrenamt.

Frage:

  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

6. Wunsch- und Wahlrecht

Ein wichtiger Grundsatz des Kita-Systems ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Es sollte ermöglichen, dass Familien sich die zu ihnen passenden Kitas aussuchen können. Dabei kann es zum Beispiel um pädagogische Schwerpunkte oder Öffnungszeiten gehen. In einem Flächenkreis wie dem RHK ist das Wunsch- und Wahlrecht schon alleine durch die teilweise weiten Entfernungen eingeschränkt. Dem KEA wird dabei vermehrt gemeldet, dass Träger – aufgrund des Mangels an Kita-Plätzen – dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten.
Hinzu kommt auch, dass es im RHK kaum freie Träger gibt. Deutlich über die Hälfte der Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Eigentlich sollte das eine Notlösung sein, sofern keine freien Träger gefunden werden können.

Fragen:

  • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
  • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
  • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

7. Personalisierung von kleinen Settings

Der RHK wird zunehmend attraktiver für junge Familien. Das Leben im „gelobten Land“ wird dem in der Stadt zunehmend vorgezogen. Das führt dazu, dass viele Eltern zu Pendlern geworden sind. Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl alleinerziehender Elternteile, die, um arbeiten zu können, auf Kitas angewiesen sind. Die Arbeitszeiten und damit der Bedarf für die Kinderbetreuung verändern sich. Diesen Bedarf zu ermitteln obliegt dem Landkreis. Aus vielen Kitas wurde dem KEA zurückgemeldet, dass die meisten Eltern ihre Arbeitszeit anhand der bestehenden Öffnungszeiten der nächstgelegenen Kita planen, sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Eigentlich sollte das Angebot der Kitas allerdings nach den Bedarfen der Familien ausgerichtet werden. Bedarfsabfragen bei den Eltern werden bisher nicht jährlich, flächendeckend und standardisiert durchgeführt. Dazu ein O-Ton aus den Rückmeldungen: „Viele Eltern wissen wahrscheinlich noch gar nicht, dass sie bei der Bedarfsabfrage ihren Bedarf angeben sollen und nicht eines der beiden Modelle ihrer Kita ankreuzen sollen.“ So kommen für die sogenannten „Randzeiten“ einer Kita oft nur geringe Bedarfsmeldungen zusammen. Es reicht dann vielerorts nicht für die Bildung eines „Betreuungs-Settings“.

Fragen:

  • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
  • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?

8. Hohe finanzielle Belastung der Kommunen

Die Kommunen stöhnen unter der finanziellen Belastung auf, welche mit der Erfüllung des Rechtsanspruches unserer Kinder verbunden ist. Zunächst gehören Kitas jedoch zur kommunalen Pflichtaufgabe, weshalb es außer Frage steht, ob in die Kitas investiert wird. Die Frage ist lediglich: Wie kann die Kommune vorgehen, um mehr Geld für die Erfüllung ihrer Pflichten zu erhalten?

Frage:

  • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?

KEA NEWS NOVEMBER 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Elternausschuss der kath. Kita St. Sebastian in Silz – Wiedereinführung der „Mittagspause“ und Martinsumzug
    • Warum tun Sie sich das an?! – Abschied von Frau Kosno-Müller
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Wahl des neuen Kreiselternausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • Neue Regelungen seit dem 24.11.2021
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Die LandratskandidatInnen für den Rhein-Hunsrück-Kreis
    • Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss
    • Kita-Schutzkonzept – Fachvortrag des Kita-Helden
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Endlich den Mund aufmachen…Wie ich zur KiTa-Aktivistin wurde – Teil III
  • Strukturen der KiTa-Landschaft
    • Aushandlungsprozesse
  • Eltern fragen nach

Termine/Save the date:

16.12.2021 – öffentliche KEA-Sitzung 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung
21.01.2022 – LEA-Vollversammlung mit LEA-Neuwahl Eckes-Halle, Nieder-Olm

Seien auch Sie dabei: Mitreden. Mitwirken. Mitgestalten.

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen. Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Flexible Lösung für die Nachmittagsbetreuung gefunden – Elternausschuss der kath. Kita St. Sebastian in Silz, Landkreis Südliche Weinstraße

Das neue KiTa-Gesetz hat den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden für unsere Kinder festgeschrieben. Vielerorts gab es zuvor noch Kitas, die für Teilzeitkinder über Mittag geschlossen hatten (Bei einigen ist die Umstellung noch nicht vollzogen.). Nachmittags konnten die Kinder wieder in die Kita gebracht werden. Für viele berufstätige Eltern stellte diese „Mittagspause“ eine enorme Hürde dar. Deshalb die Änderung des Rechtsanspruches. Auf der anderen Seite gab und gibt es Familien, die es vorziehen gemeinsam mit ihren Kindern zuhause das Mittagessen einzunehmen. Für diese Familien, ist es nach wie vor attraktiv, die Kinder nach dem Essen wieder in die Kita bringen zu können. Hier treffen die Kleinen ihre Spielkameraden und sind dabei sicher aufgehoben.

Das Recht auf eine durchgängige Übermittagsbetreuung stellt jedoch keineswegs eine Pflicht dar, wie die kath. Kindertagesstätte St. Sebastian in Silz nun zeigt.

Genau wie in vielen anderen Kitaswurde mit Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes in der Kita Silz die Möglichkeit abgeschafft, die Kinder nachmittags nochmals in die Betreuung zu bringen, wenn sie zu Hause essen. Bei dieser Regelung müssten die Familien quasi „freiwillig“ auf den Anspruch der Kinder verzichten, wenn sie Wert auf ein gemeinsames Mittagessen zuhause legen.
Nachdem die Bekanntgabe der Änderung den Eltern per E-Mail mitgeteilt wurde, beschwerten sich die Eltern direkt beim Elternausschuss. Es wurde dann rege die weitere Vorgehensweise beraten. Der EA trat mit der Leitung in Kontakt.

Wie in vielen anderen Kitas auch, herrschte die Ansicht vor, dass das neue KiTa-Gesetz keine andere Lösung erlaubte und nur zwei Zeitmodelle mit durchgehender Betreuung angeboten werden dürften.
Der Elternausschuss informierte sich daraufhin beim Bildungsministerium bei der Abteilung für Frühkindliche Bildung und auf dem KitaServer.

Hierbei wurde schnell klar, dass das KiTa-Gesetz sehr wohl flexiblere Möglichkeiten der Ausgestaltung vor Ort bietet.

Nun begannen die konkreten Aushandlungsprozesse. Nach Rücksprache mit der Kitaleitung wurde Kontakt mit den zuständigen Jugendämtern aufgenommen. Hierbei wurde ausgehandelt, dass die Kinder testweise wieder ab 14:00 Uhr gebracht werden dürfen, nachdem sie für die Mittagszeit nach Hause gehen konnten.

St. Martinsumzug mit Eltern ermöglicht

Auch für einen gemeinsamen Laternen-Umzug hat sich der Elternausschuss der Kita St. Sebastian erfolgreich eingesetzt. Den Eltern wurde durch die Kita mitgeteilt, dass der Umzug ohne sie stattfinden müsse. Der Elternausschuss fand jedoch eine Pressemitteilung vom Land Rheinland-Pfalz, wonach alle St. Martinsumzüge ohne Einschränkungen stattfinden dürften. Das Gespräch mit der Leitung wurde gesucht. Das Bischöfliche Ordinariat in Speyer wurde angeschrieben. Dort leitete man die Anfrage an die Regionalverwaltung in Germersheim weiter. Kurze Zeit später konnte der St. Martinsumzug mit Eltern und Geschwisterkindern realisiert werden.

Gut informierte Eltern können viel für ihre Kinder erreichen. Informieren auch Sie sich: www.kea-rhk.de.

Warum tun Sie sich das an?! – Abschied von Frau Kosno-Müller

Wenn ich mich für nur ein Beispiel von gelungener Elternmitwirkung entscheiden müsste, dann wäre es das Wirken von Beata Kosno-Müller. (Karin Graeff)

Frau Kosno-Müller hat am 24.11.2021 auf der KEA-Vollversammlung ihren Abschied bekannt gegeben. Ihre Abschiedsworte geben wir im Folgenden wieder.

Warum tun Sie sich das an?! – Ein Beitrag von Beata Konsno-Müller

Erlauben Sie, dass ich heute ein bisschen sentimental und persönlich bei meinen Abschiedsworten bleibe.
Ich blicke auf 10 Jahre meiner Mitwirkung im Bereich Kita zurück, zuerst im Elternausschuss, dann im Kreis-und Landeselternausschuss. Es war nicht immer einfach, es hat viel Zeit und Energie gekostet, es hat mich jedoch persönlich weitergebracht. Die Erfahrungen, die ich gemacht habe, nehme ich mit Dankbarkeit an und schaue positiv in die Zukunft.
Ich wurde einmal gefragt: Warum tun Sie sich das an? Was haben Sie davon?

Sich ehrenamtlich zu engagieren, macht glücklich!

Ich bin das beste Beispiel dafür. Und ich war von Anfang an von der Idee der Bildungs- und
Erziehungspartnerschaft begeistert. Von dieser Idee wollte ich die Eltern überzeugen.
Kita-Kinder leben in zwei Welten: Familie und Kita. Daher können Kita-Kinder nicht unabhängig von den Eltern Teil der Kita sein. „Ach, die Erzieherinnen werden sich schon darum kümmern. Die Kita macht das schon!“ Das stimmt nicht: Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für die Kinder: Eltern und Kita.
Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Kita wirkt sich positiv auf die Kinder aus. Den rechtlichen Rahmen dieser Zusammenarbeit und der Elternmitwirkung in der Kita geben die formalen Bestimmungen im Grundgesetz, im KiTa-Gesetz, in den Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vor.

Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage.

Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft kann nur gelingen, wenn beide Seiten kooperativ zum Wohle und im Interesse der Kita-Kinder zusammenarbeiten. Bei der Mitwirkung der Eltern geht es nicht nur um reine Information oder Anhörung der Eltern, sondern um eine Mitgestaltung der Eltern, weil sie die Experten für ihre Kinder sind. Diese Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine gute Qualität der Kita.
Aus diesem Grund ermutige ich Eltern, dass sie die Welt ihrer Kinder, die man „Kita“ nennt, durch Mitwirken und Beteiligung besser kennenlernen und mit Leben richtig füllen.
Heute wird der neue KEA-Vorstand gewählt, nach den neuen Regeln. Mit dem neuen KitaG sind die Mitwirkungsrechte der Eltern auf allen Ebenen (Kita, Kreis/Stadt, Land) deutlich ausgeweitet worden. Dafür habe ich die letzten Jahre vor allem auf der Landesebene gekämpft. Ich verlasse den Kreiselternausschuss in dem Moment, in dem ein neues Kapitel anfängt. Die Strukturen sind vorhanden.

Jetzt sollen wir uns um die Professionalisierung der Arbeit der Elternausschüsse kümmern, z.B. durch Schulungen.

Aber diese Aufgabe überlasse ich allen engagierten Eltern, die in den nächsten Jahren die Kita-Landschaft gestalten dürfen.
Ich begebe mich auf eine neue Entdeckungsreise: Schule. Ich möchte gerne in den nächsten Jahren die Schul-Landschaft im Rhein-Hunsrück gestalten und dort die Eltern für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft begeistern.
Liebe Eltern, Ihnen wünsche ich viel Kraft, viel Enthusiasmus, viele gute Ideen, viele unterstützende Helfer auf dem Weg der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und vor allem viel Mut bei der Gestaltung der Kita-Landschaft im Rhein-Hunsrück und in Rheinland-Pfalz.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Wahl des neuen Kreiselternausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis

Am 26.11.2021 wurde in der Kreisverwaltung Simmern erstmalig der Kreiselternausschuss nach dem neuen KiTa-Gesetz gewählt. Es war gleichzeitig ein Abschied von den alten Strukturen und alten Mitgliedern. In den vergangenen Jahren hat der KEA viel geleistet worauf nun aufgebaut werden kann, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern.

Bericht des alten KEA

Bevor es um die Zukunft ging, wurde zunächst mal ein Blick auf die Vergangenheit und die Gegenwart geworfen. Dabei wurde eine Auswahl der Tätigkeiten im letzten Jahr vorgestellt:

  • Mitwirkung an der Handreichung zum Kita-Beirat (in der Funktion als LEA-Mitglieder)
  • Etablierung der zunächst kreisweiten KiTa-AG als landesweit genutztes Format
  • Anregung zur Erstellung des Informationsblattes „Mit dem Bus des ÖPNV zur Kindertageseinrichtung“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Mitwirkung an der Erstellung des Online-Selbstlernangebotes für Kita-Sozialarbeit: Kitas mit Plus: Kita-Sozialarbeit
  • Antrag auf Einrichtung einer dauerhaften Mitgliedschaft für Kita-Fachkräfte im JHA
    in beratender Funktion (siehe „Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss“)

Zu den Themen, die den KEA derzeit (und in Zukunft) beschäftigen, gehören Fachkräftemangel, Personalschlüssel und flexible Öffnungszeiten in Kitas.

Aufgaben des KEA

Die Arbeit des KEA lässt sich grob in zwei Hauptbereiche einteilen:

  • Der KEA hilft den Elternausschüssen (und anderen Eltern) ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu bietet er Beratungen, Schulungen und die Weitergabe von Informationen an.
  • Der KEA betreibt eine intensive Netzwerk- und Lobbyarbeit. Er wirkt in wichtigen Gremien und Arbeitsgruppen mit.

Der neue KEA

Gleich fünf „junge Wilde“ und zwei „alte Hasen“ haben sich freiwillig für die ehrenamtliche Arbeit im KEA gemeldet. Die Arbeit im KEA ist also für die meisten Mitglieder Neuland. Da ist es umso bemerkenswerter, dass sie den Schritt ins Unbekannte wagen und sich auf dieses Abenteuer einlassen.

Das neue KEA-Team:

Christin Bunge
Karin Graeff
Monique Kassner
Justine Marbach
Karen Müller
Patrick Reidenbach
Timea Stelzig

Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. – Willy Brandt

Abschied von Frau Kosno-Müller

Nach 10 Jahren Engagement in der Elternmitwirkung verabschiedete sich die frühere Vorsitzende des KEA RHK von der Kita-Bühne des Rhein-Hunsrück-Kreises. Nachdem sie in ihrer letzten Amtszeit das Amt der Schulungs- und Beratungsbeauftragten bekleidet hat, wechselt sie nun in den Bereich Schule. Frau Kosno-Müller hat für die Idee einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in Kitas gebrannt. Sie hat dabei die Kita-Landschaft in ganz Rheinland-Pfalz sowohl inhaltlich als auch strukturell geprägt.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Kosno-Müller. Sie hinterlässt keine Lücke, sondern eine große Vision.

Kita-Betrieb in der Pandemie

Die Pandemie stellt alle KiTa-Akteure vor große Herausforderungen. Die Gefahrenlage wird kontinuierlich neu bewertet und die Einschränkungen der Rechte unserer Kinder auf dieser Basis so gering wie möglich gehalten. Daher ändert sich die Rechtslage häufig. Der KEA RHK informiert sich gezielt und umfassend über die jeweils geltenden Regelungen und macht diese transparent.

Neue Regelungen seit dem 24.11.2021

Am 24.11.21 traten eine erneute Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die nunmehr 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO)in Kraft. Auch für die Kitas ist das mit Neuerungen verbunden. Einiges bleibt aber auch beim Alten.

Das gilt nach wie vor:

An allen Kitas findet der Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang statt. Sollten sonstige Änderungen von der Kita-Konzeption notwendig werden, so erfolgt das in Abstimmung zwischen den Beteiligten vor Ort (Träger, Leitung, Elternausschuss). Beispiel: Eine Kita mit offenem Konzept möchte pandemiebedingt auf geschlossene Gruppen umstellen. Die entsprechende Abstimmung findet statt, bevor eine genaue Ausarbeitung dieser Überlegung erfolgt. Eine reine Information darüber, was geplant ist, ist nicht zulässig.

Das ist neu:

Laut IfSG müssen alle ArbeitnehmerInnen (also auch die MitarbeiterInnen einer Kita) getestet, genesen oder geimpft sein, um ihren Arbeitsplatz besuchen zu dürfen. Das ist für das Kita-Personal mit zeitlichem und logistischem Mehraufwand verbunden.
Für die Bring-/Abholsituation gilt für die Eltern eine Maskenpflicht. Es gilt KEINE 3G-Regel, auch dann nicht, wenn die Kita betreten wird. (28. CoBeLVO §15 (3)) Für alle anderen Aufenthalte in der Kita gilt aber 3G uneingeschränkt auch für Eltern. Das gilt auch für die Eingewöhnung.

Eine eigenmächtige Verhängung von 2G durch den Träger ist nicht zulässig.

Was ist mit den Wahlen?

Nach wie vor ist die Verunsicherung bei den Kita-Akteuren hoch. Gerade was die Wahlen der Elternvertretungen angeht, kommt es (wohl daher) immer wieder zu Missverständnissen. Noch gilt für ALLE Wahlen:

  • Es muss eine Elternversammlung in Präsenz einberufen werden.
  • Nur die Elternversammlung kann ggf. eine Briefwahl beschließen (muss das aber nicht).
  • Wenn eine Briefwahl durchgeführt wird, darf nicht auch in Präsenz gewählt werden.
  • Weder 3G noch 2G Regelungen dürfen für die Versammlung vorgeschrieben werden – es reicht Maskenpflicht und Kontaktverfolgung.
  • Zur Versammlung muss mit mindestens 14 Tagen Frist eingeladen werden.

Über eine Maskenpflicht und eine Kontakterfassung hinaus sind also (noch) KEINE weiteren Einschränkungen zulässig. Die Rechtslage ist hier eindeutig und bereits mehrfach von Bildungsministerium und Landesjugendamt bestätigt worden. Trotzdem wurden und werden in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen rechtswidrige Wahlen geplant und durchgeführt. Viele davon wurden dem Landesjugendamt gemeldet und müssen nun umgeplant oder wiederholt werden.

Um die üblichen Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Möglichkeiten zur Händedesinfektion gewährleisten zu können, sind geeignete Räumlichkeiten zu finden. Das Hausrecht kann nicht herangezogen werden, um diese Regelungen zu umgehen. Verbietet das Hausrecht die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten, müssen eben andere gefunden werden.

Die Landesregierung berät aktuell über weitere Verschärfungen der Maßnahmen von denen auch die Kitas betroffen sein werden.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Die LandratskandidatInnen für den Rhein-Hunsrück-Kreis

Am 15.11.21 fand ein erstes Kennenlerngespräch zwischen den LandratskandidatInnen, dem KEA RHK und dem Fachkräfteverband RLP statt. Per Videokonferenz tauschten sich die TeilnehmerInnen über die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten für Kitas im Allgemeinen und speziell für den Rhein-Hunsrück-Kreis aus.

Themen des Abends waren:

  • Stellenwert der Kitas für unsere Gesellschaft (Qualität + Quantität)
  • Stellenwert der Elternmitwirkung für das Funktionieren des Systems Kita
  • Fachkräftemangel (Auswirkungen und Möglichkeiten ihm zu begegnen)
  • (zu niedriges) Niveau der Leitungsdeputate im RHK
  • Trägervielfalt
  • (fehlende) Stimme der Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss
  • Kita als Demokratiebildungsstätte (für die ganze Familie)

Dabei haben wir auch die Arbeit des KEA vorgestellt und unser Ziel einer kreisweit noch deutlich professioneller aufgestellten Elternmitwirkung benannt. Wir sind überzeugt davon, dass umfassend informierte und aktive Eltern eine wichtige Voraussetzung sind, um vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können und weitere Ressourcen für die Kitas zu erschließen.

Sowohl Fachkräfteverband als auch KEA haben aus dem Abend den positiven Eindruck mitgenommen, dass die prekäre Lage der Kitas nicht kleingeredet wurde.

Noch immer – aber nicht mehr so oft, wie noch vor einem Jahr – werden Probleme mit dem Hinweis, dass es sich nur um Einzelfälle handeln würde, abgetan. Diese Haltung begegnet uns derzeit immer weniger im Gespräch mit Politikern, jedoch nach wie vor bei Kita-Akteuren an der Basis.
Es war dem KEA zudem wichtig herauszustellen, dass die Rahmenbedingungen für Kitas auch auf Kreisebene beeinflusst werden können, und dass das System Kita einer Erneuerung aus der Praxis heraus bedarf. Die Möglichkeiten – von der Basis aus – die landes- und bundesweiten Rahmenbedingungen zu verändern, sind noch lange nicht ausgeschöpft.
Eine intensivere thematische Auseinandersetzung mit dem komplexen Kita-System sowie dessen kontinuierliche Evaluation (auch) durch die lokale Politik ist dringend erforderlich.
Da diese Aussage inhaltlich von den KandidatInnen selbst kam, sind wir optimistisch, dass im Januar tatsächlich ein frischer Wind für die Kitas wehen kann

Welche Fragen haben Sie an die KandidatInnen?
Der KEA sammelt alle Rückmeldungen an kontakt@kea-rhk.de und erstellt daraus eine Liste, deren schriftliche Beantwortung die KandidatInnen bereits (durch allgemeines Nicken) zugesagt haben.

Informieren Sie sich auch selbst über die KandidatInnen:
(hier ganz wertfrei in alphabetischer Reihenfolge angegeben)

Volker Boch: https://volker-boch.de/
Dr. Christian Klein: https://klein-rhk.de/
Rita Lanius-Heck: https://rita-lanius-heck.de/

Neues aus der KiTa-Landschaft
Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss

Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen: der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. Von seinen Möglichkeiten her ist der Jugendhilfeausschuss das bedeutendste und einflussreichste Gremium der kommunalen Jugendhilfe.
Am 24.11.2021 fand die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Rhein-Hunsrück-Kreis statt. Auf der Tagesordnung standen wieder einige Kita-Themen.

Haushaltsplan 2022 – mehr Geld für Kitas

In den Kitas ist einiges los, das schlägt sich auch auf die Finanzen nieder. Die Ausweitung des Rechtsanspruchs unserer Kinder, das neue Personalbemessungssystem und andere Faktoren müssen bezahlt werden. Grundsätzlich werden die Kosten zwischen Land, Kreis und Kita-Trägern aufgeteilt. Die Aufwendungen für Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis steigen auf 38,9 Millionen Euro an. 18,5 Millionen Euro davon hat der Kreis zu tragen. Das sind ca. 1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Kita-Ausbau

Um die Betreuungsbedarfe der Familien zu erfüllen, ist nach wie vor ein deutlicher Ausbau der Kita-Plätze im Rhein-Hunsrück-Kreis erforderlich. In der Sitzung wurden sowohl die Erweiterung der Kita Rappelkiste in Gödenroth (20-25 Plätze) als auch der Neubau einer kommunalen Kita in Kastellaun (90 Plätze) in den Bedarfsplan aufgenommen.
Dem Ausbau der Kita-Plätze steht ein massiver Fachkräftemangel gegenüber. Theoretisch vorhandene Kita-Plätze können also nicht unbedingt auch personalisiert werden.

1. Antrag des KEA wurde angenommen

Mit dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes hat die Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss erstmalig das Recht Anträge einzubringen. Der KEA RHK hatte sich entschieden seinen ersten Antrag zu nutzen, um auch für Kita-Fachkräfte einen festen Platz – in beratender Funktion – im Jugendhilfeausschuss einzurichten. Auf der 9. Sitzung des JHA wurde der Antrag sehr kontrovers diskutiert und die Abstimmung dann verschoben. Nun wurde der Antrag mit eindeutiger Mehrheit angenommen.

Vor allem die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler und AfD haben sich für den Antrag stark gemacht.

Sie hatten schon im Vorfeld der Entscheidung großes Interesse gezeigt und sich mit KEA und KiTa-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz ausgetauscht und verschiedene Argumente diskutiert.
Bei der Vorbereitung des Antrages hat der KEA eng mit dem Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz und Kita-Leitungen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis zusammengearbeitet.

„Das neue KiTa-Gesetz macht vieles sichtbar, was vorher schon nicht gut war und gebrodelt hat. Wenn sich etwas ändern soll, müssen alle Akteure zu Wort kommen. Kita-Politik muss zukünftig nicht für Eltern und Fachkräfte gemacht werden, sondern gemeinsam mit ihnen.“ (Claudia Theobald)

Rheinland-Pfalz blickt auf den Rhein-Hunsrück-Kreis

Schon nach der Antragsstellung haben andere Kreise sich ein Beispiel am Vorgehen des KEA RHK genommen. So wurde auch im Kreis DÜW der Antrag des dortigen KEAs für die Kita-Fachkräfte bewilligt. Weitere KEAs haben uns um Hilfestellung angefragt. Der Jugendhilfeausschuss im Kreis SÜW hat ohnehin schon seit längerer Zeit einen Platz für Kita-Leitungen eingerichtet. Die letzte Hürde für unsere Fachkräfte ist nun der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Wird der Rhein-Hunsrück-Kreis diesen so dringend notwendigen Trend unterstützen oder ausbremsen?

Kita-Schutzkonzept – Fachvortrag des Kita-Helden

Schutzkonzepte sind Teil jeder Kita-Konzeption. Es geht dabei darum, was bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung getan und was, wann, wohin gemeldet werden muss.
Aufgrund verschiedener Änderungen in der Gesetzeslage steht für alle Kitas nun eine Weiterentwicklung des Konzeptes an. In Zukunft wird es institutionelle Schutzkonzepte geben, die Kinderschutz sehr umfassend betrachten und besonderes Gewicht auf den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und präventive Maßnahmen legen.

Die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort ist nun gefragt diese Weiterentwicklung vorzunehmen.

Der KiTa-Fachkräfteverband RLP hat daher einen Fachvortrag zur Kita-Schutzkonzepten organisiert. Referent war kein anderer als der Kita-Held – Andreas Ebenhöh – persönlich. Wie wir es von ihm gewohnt sind, hat er uns alle wieder einmal mitgerissen, in eine Welt voller Möglichkeiten, Selbstbestimmtheit und Superkräfte. Eine Welt, in der der Fokus auf dem liegt, was wir schaffen können und nicht auf einer reinen Mangelverwaltung.

Was gehört alles in ein Kita-Schutzkonzept?

Zunächst wurde über die Inhalte des Konzeptes gesprochen. Es ging um den Schutz der Kinder vor möglichen Gefahren, aber auch vor verletzendem Verhalten durch ErzieherInnen. Gemeint sind damit insbesondere alle Formen der Entwürdigung, Diskriminierung und Verletzung der Integrität von Kindern. Es ging zudem um den Schutz des Kita-Teams, der Organisation und des Gebäudes und Außengeländes. Nicht nur abstrakte Formulierungen, sondern ganz praktische Aspekte, wie die Beeinflussung der Gesundheit des Teams durch präventive Angebote, Lärmschutz oder Überstunden sollten Teil des Konzeptes sein.

Das „Wie“ ist entscheidend

Im Vordergrund des Abends stand jedoch vor allem, wie ein Kita-Schutzkonzept nachhaltig entwickelt werden kann.

  • Bevor die konkreten Inhalte auf Papier gebracht werden, ist es wichtig, dass sich jedes Teammitglied für sich und für das Team klar wird: Wer bin ich?, Was weiß ich?, Was kann ich? Was will ich?
  • Innerhalb des Teams sollte über Werte und Visionen gesprochen werden. Leistungsansprüche, Professionen, Regeln und zugehörige Konsequenzen, die Kita-Leitung als Coach des Teams und kontinuierliches Training wichtiger Softskills (Kommunikation, Deeskalation, Biographiearbeit usw.) gehören zu den Dingen, die das Team stärken und schützen.
  • Begriffe wie „küssen/schmusen“ oder „schlechte Laune“ sollten (team-intern) definiert werden. Dadurch wird es einfacher Übergriffe frühzeitig zu erkennen.
  • Prioritäten des Schutzes werden aufgestellt. Der Kita-Held nannte dabei eine konkrete Reihenfolge: Bundesgesetz (SGB IIIV)  Kinderrechte  Bildungsauftrag  Schutz des Teams

Die Erarbeitung eines Kita-Schutzkonzeptes fußt also zunächst auf einer Menge Reflexionsarbeit und Teambildungsprozessen. Das schönste Konzept verstaubt in der Schublade, wenn es nicht vom ganzen Team mit Überzeugung gelebt wird. Daher ist die intensive Auseinandersetzung mit den genannten Themen und Fragestellungen das A und O. Und damit das Konzept nicht auf Widerstände stößt, sobald es fertig ist, sollte klar sein, dass auch die Eltern zum Team Kita gehören.

Kitas sind Orte der Persönlichkeitsentwicklung – für alle, die in der Kita wirken.

Anmerkung in eigener Sache

Wer die KEA News schon längere Zeit bezieht, wird festgestellt haben, dass der KEA RHK mit Hochachtung über den Kita-Helden berichtet. Das heißt nicht zwangsläufig, dass wir mit ihm in allen Punkten übereinstimmen. Was uns vor allen Dingen verbindet, sind die Energie, die Leidenschaft und der unerschütterliche Glaube daran, dass wir gemeinsam Rahmenbedingungen für unsere Kitas – und somit unsere Kinder – schaffen können, die den hohen Ansprüchen genügen. Zudem sind wir jeweils nicht bereit die Ansprüche herunterzuschrauben, damit es „irgendwie läuft“.

Strukturen in der KiTa-Landschaft
Aushandlungsprozesse

Die Aufgaben einer Kita sind nicht alleine vom Personal zu erfüllen. Zu den Grundsätzen der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kita gehört es, dass eine Verantwortungsgemeinschaft dafür zuständig ist, die Förderung der Kinder als Individuum und Teil einer Gruppe sicherzustellen. Diese Gemeinschaft besteht aus Eltern, pädagogischen Fachkräften, Leitungen, Trägern und Jugendämtern. Eine wichtige Gelingensbedingung für deren Wirken sind Aushandlungsprozesse.

Aushandlungsprozesse und ihre zunehmende Rolle für Kitas

Das Wort Aushandlungsprozess ist zum Beispiel in den Begründungen zur Beiratsverordnung, in der Elternmitwirkungsbroschüre und der Orientierungshilfe „Die Zusammenarbeit mit Eltern“ zu finden. Je mehr die Kita als Demokratie-Bildungsstätte an Bedeutung gewinnt, desto wichtiger ist es, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Hier erfahren alle Beteiligten einen demokratischen Umgang miteinander und können ein grundlegendes Verständnis von Demokratie entwickeln.

Was bedeutet Aushandlungsprozess?

Bei einem Aushandlungsprozess geht es NICHT darum – wie so oft der Fall – das Gegenüber von dem eigenen Standpunkt, den eigenen Ideen zu überzeugen! Es geht nicht um Mehrheitsvoten, es gibt dabei keine „Gewinner“ oder „Verlierer“. Es geht darum nach dem Konsensprinzip zu verfahren. Das ist ein Weg zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe, bei der am Ende jeder das Ergebnis mittragen kann. Das ist oftmals mit deutlich längeren Diskussionen verbunden, als es in stark hierarchisch geprägten Gruppen der Fall ist. Es steigert allerdings auch enorm die Chancen, dass die Entscheidungen von Bestand sind.

Wozu brauchte es Aushandlungsprozesse?

Aushandlungsprozesse beginnen dort, wo von allen akzeptierte Lösungen nicht sofort und ohne Weiteres greifbar sind. Sie sind vor allem dort wichtig, wo viele Akteure mit unterschiedlichen Blickwinkeln agieren – also auf jeden Fall in der Kita-Welt 😉.
Es geht hier nicht “nur“ darum, dass die Verantwortungsgemeinschaft sich möglichst “grün“ ist. Es geht vor allen Dingen darum, dass gerade in der Kita Entscheidungen oft nicht oder nur unter größten Anstrengungen umsetzbar sind, wenn sie nicht aus Überzeugung von allen Verantwortlichen gelebt werden. Oftmals verlaufen dann sehr gute Ansätze im Sande, weil sie nun mal nicht von den wenigen Personen alleine umgesetzt werden können, die sie alleine entwickelt haben.

Nach welchen Prinzipien läuft so ein Aushandlungsprozess ab?

  • Alle Kita-Akteure sind in dem Prozess beteiligt und das möglichst von Anfang an.
  • Alle Kita-Akteure befinden sich in einem Dialog auf Augenhöhe: Kein Teil der Gruppe sollte wegen „mangelndem Fachwissen“ von bestimmten Teilprozessen ausgeschlossen werden. So sollten beispielsweise Träger nicht aufgrund fehlender pädagogischer Ausbildung außen vor bleiben. Es muss eine gemeinsame Sprache gefunden werden, die allen eine Teilhabe ermöglicht.
  • Alle Kita-Akteure sind Teil des demokratischen Entwicklungsprozesses, bei dem auch ihre persönlichen Handlungskompetenzen gestärkt werden.
  • Ziele werden gemeinsam geklärt. Lösungen werden von allen entwickelt.
  • Die Kita-Akteure müssen darauf vertrauen können, dass trotz unterschiedlicher Meinungen am gleichen Ziel gearbeitet wird. Dies ist durchaus nicht selbstverständlich der Fall und erfordert auch außerhalb des konkreten Aushandlungsprozesses eine offene und partizipative Kultur.
  • Aushandlungsprozesse können (und dürfen) konfliktgeladen sein! Hier ist es wichtig, sich nicht auf Ton und Wortwahl des Gegenübers zu fokussieren. Jeder Mensch kommuniziert anders und das ist auch sein gutes Recht. In Aushandlungsprozessen geht es nicht darum sich gegenseitig zu erziehen, sondern darum, lösungsorientiert an einer Sache zu arbeiten.

Das Aushandeln von Entscheidungen bedarf einiger Übung. Schulungen oder die Begleitung durch ModeratorInnen sind daher zu empfehlen.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde

Neben den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes sind uns die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita eine Herzensangelegenheit. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.
Diese Texte geben nicht unbedingt zu 100% die Ansichten des KEA wieder. Sie geben aber Ansichten wieder, die die Menschen an der Basis bewegen und deshalb gehört werden müssen.

Eine Fortsetzungsgeschichte von Claudia Theobald – Teil III
Erstveröffentlichung am 23.04.2020 (Teil II finden Sie in der Oktoberausgabe)

Warum ich das tue?

Weil es so nötig ist, dass sich etwas verändert. Weil unsere Kinder sich nicht wehren können. Weil viele Fachleute seit vielen Jahren immer wieder auf die schlechte KiTa-Qualität hinweisen, sich aber nichts ändert. Weil es schon immer irgendwo und irgendwann Menschen gab, die gesagt haben: „Das kann so nicht weitergehen!“ Und weil diese Menschen recht hatten. Weil unsere Kinder die Zukunft sind und alle Menschen auf eine gute Zukunft hoffen.

Deshalb mache ich endlich den Mund auf und bin jetzt eine KiTa- Aktivistin!

Seit Erscheinen des Artikels im April 2020 hat sich viel getan. Die Suche nach Gleichgesinnten und Vernetzung führte im August 2020 zu der Gründung des Verbands KiTa- Fachkräfte Rheinland-Pfalz. Ich wurde zur ersten Vorsitzenden gewählt und habe mich mit meinem tollen Vorstandsteam in die Verbandsarbeit gestürzt.

Keine von uns brachte für diese Aufgabe Vorerfahrungen mit, aber wir lernen kontinuierlich dazu.

Die Arbeit macht uns viel Freude, und wir hoffen, etwas bewegen zu können. Unser Motto „die Stimme aus der Praxis“ zeigt worum es uns geht. Als Fachkräfte aus der KiTa-Praxis suchen wir das Gespräch über unseren Alltag in den Einrichtungen und welche Rahmenbedingungen es für eine gute frühkindliche Bildung braucht.
Die rheinland-pfälzische Verbandsgründung war auch eine Initialzündung für Erzieher*innen anderer Bundesländer. Obwohl unsere Gründung gerade einmal ein Jahr zurück liegt, gibt es mittlerweile bundesweit 15 neugegründete KiTa-Fachkräfteverbände oder Gründungsinitiativen.
Uns alle eint der Wunsch nach kindgerechten KiTas, die eine gute pädagogische Qualität gewährleisten und hochwertige frühkindliche Bildung bieten.

Wir sind gespannt, was die Zukunft bringt und freuen uns über Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeiten mit Kreis- und Elternausschüssen.

Für nähere Informationen über Frau Theobald und den Fachkräfteverband:
www.kitafachkraefteverband-rlp.de
Nehmen Sie gerne selbst Kontakt zum Fachkräfteverband auf. Auch ein unverbindliches Kennenlernen ist herzlich willkommen: info@kitafachkraefteverband-rlp.de

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Kategorie/Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

„Die KEA News ist sehr umfangreich – ich komme mit den vielen Informationen nicht zurecht.“

Die KEA News erscheint monatlich und war schon bei der Erstausgabe sechs Seiten lang. Inzwischen ist sie noch gewachsen. Diese Ausgabe enthält 11 Seiten. Ja, sie ist deutlich länger und geht auch mehr in die Tiefe, als in der Elternmitwirkung übliche Newsletter 😉.
Der KEA hat diese Entwicklung auch selbst schon wahrgenommen und darüber diskutiert.

Es ist unsere Aufgabe Transparenz zu schaffen.

Dazu gehört es zu informieren, welche Themen für die Kitas wichtig sind, welche Trends es gibt und auch immer wieder bestehende Strukturen zu betrachten. Zudem geht es darum zu zeigen, wo wir als KEA mitwirken, wo die Rückmeldungen von Eltern und Netzwerkpartnern also einfließen.
All diese Dinge geschehen, ob sie nun in den KEA News stehen, oder nicht. Wir möchten allen Lesern die Möglichkeit geben, sich zu informieren und mitzureden.

Ob und wie diese Möglichkeit genutzt wird, liegt bei jedem einzelnen.

Dennoch möchten wir auf diese Rückmeldung gerne eingehen. Wir arbeiten an einer möglichst übersichtlichen Gliederung der Themen auf unserer Website. Dort kann dann gezielt nach dem gesucht werden, was einem gerade unter den Nägeln brennt. Alle Anregungen und Tipps bezüglich einer solchen Übersicht sind uns herzlich willkommen.

„In den KEA News stehen viele Themen über die ich gerne mehr erfahren würde. Muss ich mir da immer gleich Bücher kaufen oder gibt es auch gute Online-Quellen?“

(Ja, wir bekommen zum Teil sehr entgegengesetzte Rückmeldungen und das ist auch gut so!)

Da sich die Anfragen nach weiterführenden Informationsquellen häufen, fassen wir an dieser Stelle noch einmal die (aus unserer Sicht) wichtigsten Links zusammen. Die Liste ist nicht abschließend und kann gerne noch ergänzt werden.

Wenn es doch das ein oder andere Buch sein darf, gibt es da auch eine Menge Empfehlungen von unserer Seite. Kommen Sie gerne mit Ihren Fragestellungen und Interessen auf uns zu. Bestimmt ist etwas Hilfreiches für Sie dabei.

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen. – Benjamin Franklin

KEA NEWS OKTOBER 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Essen ist mehr als Essen !! – Evangelischer Kindergarten Regenbogenland in Kastellaun
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Bericht aus der kreisweiten KiTa-AG
    • Themen für den Kita-Beirat
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Bundesfachkongress 2021 – Future Skills
    • Verletzendes Verhalten in der Kita
    • Sitzung des Jugendhilfeausschusses
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Endlich den Mund aufmachen…Wie ich zur KiTa-Aktivistin wurde – Teil II
  • Strukturen der KiTa-Landschaft
    • Konsultationskitas
  • Eltern fragen den KEA
    • „Warum haben die Politiker immer so viele Ideen, die in der Praxis gar nicht gut ankommen?“

Termine/Save the date:

26.11.2021 – KEA Vollversammlung, inkl. KEA-Wahlen: 18:30 Uhr, Präsenzveranstaltung, der Ort wird noch bekannt gegeben

16.12.2021 – öffentliche KEA-Sitzung: 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

Seien auch Sie dabei: Mitreden. Mitwirken. Mitgestalten.

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen. Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Essen ist mehr als Essen !! – Evangelischer Kindergarten Regenbogenland in Kastellaun

Seit Januar dieses Jahres sind wir Konsultationskita für das Land Rheinland – Pfalz, mit dem Themenschwerpunkt „Essenssituationen in großen Einrichtungen bewusst gestalten“.

Gerade das Thema Essen und Esssituationen gestalten ist ein ständiger Begleiter im täglichen Miteinander unserer pädagogischen Arbeit. Essen ist ein Grundbedürfnis, das befriedigt werden muss.

Bei uns muss nicht, sondern darf gegessen werden.

Täglich aufs Neue laden wir die Kinder ein an unserem reichhaltigen, genussvollen, abwechslungsreichen und ausgewogenen Frühstücks- und Mittagsbuffet teilzunehmen. Hierfür bieten wir den Kindern ein gleitendes Mittagessen im Zeitraum von 11:15 Uhr bis 14:00 Uhr an. Jedes Kind entscheidet eigenständig und frei nach seinem eigenen Biorhythmus wann es zum Essen gehen möchte. Die Kinder, die zum Schlafen oder Ruhen gehen möchten, tun dies im Anschluss an die Mahlzeiten.

Wir gehen auf jedes Kind individuell ein und berücksichtigen in jedem Fall Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien und religiöse Traditionen.

Es ist uns wichtig ein Ankerlebensmittel für alle Kinder vorzuhalten. Ankerlebensmittel dienen dazu, den Kindern eine bekannte Alternative anzubieten oder vielleicht sie auch beruhigen und trösten zu können.
Das Augenmerk in unserer Cafeteria liegt auf einer entspannten familienähnlichen Atmosphäre mit unterschiedlichen Mobiliaren.

Reinkommen, ankommen, wohlfühlen.

Wir laden alle Interessierten recht herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten.
Wir bieten sehr gerne Hospitationen, Zoommeetings und Teamtage an.

Das Team vom Ev. Kindergarten Regenbogenland
Ansprechpartner: Sabrina Kutscher Leitung und Nadja Neujahr Stellvertretende Leitung
Tel. 06762-4096150
regenbogenland-kastellaun@t-online.de

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Bericht aus der kreisweiten KiTa-AG

Am 08.10.21 fand eine Sitzung der kreisweiten KiTa-AG zum Thema „Kita-Beirat – eine große Chance für die Kitas“ statt. Da es bereits so viele Informationsveranstaltungen zum Beirat gab, wollten wir dieses Mal ins kalte Wasser springen und einfach mal eine Sitzung durchspielen. Wie sich zeigte, war das ein guter Gedanke. Diese drei Stunden haben uns viele wertvolle Erkenntnisse gebracht, mit denen wir nun fleißig weiterarbeiten.

Ein fiktives Fallbeispiel, wie es jede Kita kennt

Für das Planspiel haben wir ein Beispiel mitten aus dem Leben gegriffen. Es ging um ein Kind mit erhöhtem Betreuungsbedarf und darum, welche Wellen dieser Einzelfall für die ganze Kita schlägt.
„Inklusion“ war der Überbegriff des Fallbeispiels, denn Inklusion bezieht sich bei weitem nicht „nur“ auf Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Zudem wurde schon in der Aufgabenstellung deutlich gemacht, dass der Einzelfall nicht Thema des Beirates ist. Andere, die gesamte Kita betreffende, Themen wurden genannt:

  • Die generellen Möglichkeiten oder Defizite bei der Inklusion in der Kita.
  • Das Kinderschutzkonzept, welches jede Kita – gemeinsam mit dem Elternausschuss – erarbeitet und entwickelt.
  • Das durch den Einzelfall angekratzte Verhältnis zu den anderen Familien.

Alle diese Themen haben deutliche Schnittmengen und können nicht komplett unabhängig voneinander betrachtet werden. Zudem geben sie auch den Rahmen vor, in dem sich das Kind aus dem beschriebenen Einzelfall bewegt.
Durch das gewählte Fallbeispiel wird deutlich, dass Einzelfälle den ganzen Rahmen in der Kita beeinflussen und der Rahmen wiederum die Einzelfälle.

An dem Rahmen zu arbeiten, ist Aufgabe des Kita-Beirates.

Unsere Stolpersteine

Die Teilnehmer der KiTa-AG waren sehr authentisch und haben einen realistischen Einblick in die Lage an der Basis vor Ort gegeben. Ich bin den Teilnehmern sehr dankbar und auch ein bisschen stolz darauf, wie ehrlich sie ihre Ängste, Bedenken und Unsicherheiten, aber auch ihre Kreativität und Neugierde eingebracht haben.
Tatsächlich haben wir uns sowohl bei dem Vorbereitungsteil, als auch bei der eigentlichen Beiratssitzung in Formfragen und Kompetenzgerangel verstrickt. Ist das wirklich ein Thema für den Beirat? Geht es hier überhaupt um Inklusion? Haben Inklusion und Kinderschutzkonzept etwas miteinander zu tun?
Sowohl bei der Gruppe der Fachkräfte als auch bei der Gruppe der Kita-Leitungen, haben Elternvertretungen je einen Posten im gespielten Beirat übernommen, weil die anwesenden Fachkräfte lieber im Hintergrund bleiben wollten. Sie haben ihre Rolle so gut gespielt, dass wir zunächst gar nicht bemerkt haben, dass es sich um „Maulwürfe“ gehandelt hat. Andere Eltern dagegen wussten mit keinem der Themen überhaupt etwas anzufangen. Was für die Kita zentral wichtig ist, ist ihnen zum Teil ganz fremd. Sie durften bisher noch nicht erleben, dass sie Teil der Verantwortungsgemeinschaft sind.
Als wir die Beiratssitzung aus Zeitgründen beendet haben, waren wir – was die Sache betrifft – noch keinen Schritt weitergekommen.

Menschlich dagegen haben wir einen ganzen Schatz von Erkenntnissen gewonnen.

Die Sache mit der Partizipation

Es ist gar nicht so leicht den Beirat mit Leben zu füllen. Er ist ein Wirkungsort für eine – in unserer gesamten Gesellschaft – doch eher neue Kultur. Eine Kultur der Partizipation. Das Wort kennen wir inzwischen alle. Was es wirklich bedeutet, wissen die meisten von uns noch nicht!

Ich schließe mich da mit ein. Obwohl ich auf Landesebene bereits eine Idee davon bekommen habe, was Partizipation sein soll, lerne ich jeden Tag noch so einiges darüber dazu. Es reicht bei weitem nicht aus, dass es Strukturen der Partizipation gibt, um sagen zu können, dass Partizipation auch gelingt. Ein wichtiger Gelingensfaktor ist übrigens die Einsicht, dass es noch nicht so läuft wie es soll und dass die Macht, das zu ändern in einem selbst liegt (nicht bei den anderen, die einfach nicht „richtig“ mitmachen).

Machen wir uns gemeinsam auf den Weg in dieses Abenteuer.

Brauchen wir besondere Fähigkeiten für den Beirat?

Das Planspiel der KiTa-AG hat uns erneut in einem Eindruck bestätigt, den wir schon seit längerer Zeit haben.

Die Arbeit im Beirat – ja, das gesamte Wirken der Verantwortungsgemeinschaft – kann nicht einfach mal so nebenbei erfolgen.

Unser Handeln wird weniger von dem reinen Wissen, sondern von den Fähigkeiten bestimmt, die wir mitbringen. Aber welche Fähigkeiten brauchen wir denn im Beirat und in der Verantwortungsgemeinschaft Kita? Auch wenn das natürlich situationsabhängig ist, gibt es einiges, das uns sicherlich immer weiterbringt.

  • die Fähigkeit sich schnell auf neue Situationen einzustellen
  • lösungsorientiertes Denken
  • eine angstfreie Fehlerkultur
  • Multiperspektivität – also das Wahrnehmen und Denken mit vielen Köpfen
  • systemisches Denken – also das Erkennen von Wechselwirkungen und Gesamtzusammenhängen

Sicherlich sind diese Fähigkeiten (noch) etwas Besonderes, aber sie sind nicht exklusiv. Jeder kann sie erlernen, jedem helfen sie bei allem, was er tut. Sie sind nicht „nur“ für die Verantwortungsgemeinschaft Kita essentiell wichtig. Sie sind für jeden einzelnen von uns und für die gesamte Gesellschaft das Grundrüstzeug, um mit den aktuellen Anforderungen des Lebens zurecht zu kommen und um die Zukunft zu gestalten.

Sie haben Ergänzungen für die Liste? Schreiben Sie uns: kontakt@kea-rhk.de.

Was passiert nun mit den Ergebnissen der kreisweiten KiTa-AG?

Die AG war eine von vielen Veranstaltungen auf Landesebene, die wir gemeinsam mit unseren Partnern in IBEB (Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz) und Bildungsministerium durchgeführt haben. Ihre Ergebnisse fließen in ein Gesamtbild ein und führen zu der Entwicklung konkreter Projekte, die den Menschen an der Basis helfen sollen ihre Aufgaben anzupacken. (Zum Beispiel klären wir mit diesem Newsletter über die Themen für den Beirat auf.)

Was braucht die Basis?

Wenn wir diese Frage stellen, bekommen wir oft Kritik am kompletten System Beirat zu hören.
Der Zug ist allerdings abgefahren! Jetzt geht es darum, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, wie der Beirat ein Gewinn für die eigene Kita sein kann. Es geht um weit mehr als die Errichtung eines weiteren Gremiums – wenn wir es zulassen.

Genau wie bei der Elternmitwirkung, kann die reine Struktur noch nichts positives oder negatives bewirken.

Themen für den Kita-Beirat

Die Frage nach den Themen für den Kita-Beirat treibt viele Kita-Akteure um. Der KEA hat im Folgenden entsprechende Stellen aus KiTa-Gesetz und Beirats-Verordnung zusammengetragen, um für Klarheit zu sorgen.

Was sagt das Recht?

Die Themen für den Kita-Beirat betreffen „grundsätzliche Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen.“ (KiTaG §7 [1])

Als Beispiele werden in der Beiratsverordung (§4) genannt:

  1. dauerhafte Veränderungen der Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit,
  2. dauerhafte Änderungen der Angebotsstruktur der Tageseinrichtung, zum Beispiel der Grundsätze des Verpflegungsangebots
  3. Ausgleichsmaßnahmen bei Personalmangel

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. In der Begründung zum KiTaG finden wir noch folgende Hinweise:
Der Beirat berät über „wesentliche Entwicklungsperspektiven“ der Kita.

Die Mitglieder treffen sich im Beirat, um „grundsätzliche Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung als Ganzes betreffen, zu besprechen, zu bearbeiten und gemeinsam Empfehlungen zu beschließen.“

Es geht im Beirat nicht nur um reine Beschlüsse, sondern um „eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und Bewertung der Themen“.

Im Vorfeld der Entscheidung soll der Träger „in einen konstruktiven Austausch mit den Beteiligten eintreten und den Beirat als einen Ort der Konsenssuche nutzen.“
„Von einer grundsätzlichen Angelegenheit ist auszugehen, wenn die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit der gesamten Einrichtung grundlegend und strukturell verändert werden soll und dadurch die Rechte aller relevanten Beteiligten berührt werden. Solche Angelegenheiten sind insbesondere beabsichtigte Änderungen der konzeptionellen Ausrichtung der Tageseinrichtung oder Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 6 Satz 3. Als grundsätzlich können also alle Angelegenheiten bewertet werden, die eine Änderung einer Betriebserlaubnis nach sich ziehen würden.
Bei der erstmaligen Errichtung einer Tageseinrichtung ist hingegen kein Beschluss eines Beirats über die grundsätzlichen Angelegenheiten erforderlich. Erst über grundsätzliche Veränderungen nach einer Inbetriebnahme muss der Beirat beschließen.“

Was heißt das nun für die Praxis?

Im Grunde heißt es, dass die Themen in den Beirat eingebracht werden können, die für die Mitglieder grundsätzlich wichtig und für die Entwicklungsperspektive der Kita relevant sind. Dazu gehören auch ganz praktische Themen wie die Überlastung der Fachkräfte und die daraus resultierenden Folgen für die ganze Kita.

Es ist wichtig darüber zu sprechen, was die Kita-Akteure bewegt und was sie tagtäglich beschäftigt. Dies entspricht einer Analyse des Ist-Zustandes. Danach kann dann besprochen werden, wie dieses Problem im Rahmen von

  1. dauerhaften Veränderungen der Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit,
  2. dauerhaften Änderungen der Angebotsstruktur der Tageseinrichtung,
  3. Ausgleichsmaßnahmen bei Personalmangel,
  4. sonstigem

angegangen werden kann.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Bundesfachkongress 2021

Am 24. und 25.11.2021 fand ein Bundesfachkongress zum Thema:
Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung” statt. Mitglieder des KEA haben daran teilgenommen und sich sehr aktiv beteiligt.
Es wurden so viele Themenkomplexe besprochen und Impulse geliefert, dass wir sie nicht alle in einem Artikel wiedergeben können. Daher haben wir eine Fortsetzungsreihe zum Bundesfachkongress gestartet

Future Skills – die Währung des 21. Jahrhunderts

Wir befinden uns auf dem Weg in die Zukunft. Die einen mehr und die anderen weniger aktiv. Es gibt Menschen, die sich von Berufs wegen mit der Zukunft befassen. Das sind die Zukunftsforscher. Einer dieser Forscher – Peter Spiegel – hat uns auf eine Reise mitgenommen. Eine Reise in die Welt der Future Skills, also der Kompetenzen und Techniken, die schon jetzt, aber ganz besonders in Zukunft, entscheidend für die Menschheit sein werden.

Der Ausgangspunkt und das Ergebnis der Future Skills ist: „Der Mensch als Unternehmer seines eigenen Lebens“. Das ist nicht „nur“ die Vorstellung der Menschen, die sich ernsthafte Gedanken darum machen, wie die Menschheit die Herausforderungen der Zukunft meistern kann. Es ist das, was erklärtes Ziel jeder Kita ist. Unsere Kinder sollen hier so wertvolle Kompetenzen wie Selbstwirksamkeit, Kreativität, Konfliktlösung und Lernfreude erlernen. Zumindest soll ihnen dies alles nicht abtrainiert werden, denn vieles davon bringen sie bereits mit.

Die Futur Skills-Bewegung wirkt derzeit in den Praxisfeldern Wirtschaft, Hochschule, Schule und Soziales. Das Praxisfeld Kita ist gerade in ihren Fokus geraten. Es werden noch Menschen gesucht, die gemeinsam mit den Zukunftsforschern erörtern, wie auch dieser Bereich aufgenommen werden kann. Natürlich haben wir als KEA uns sofort angesprochen gefühlt 😉. Wir stehen bereits mit Herrn Spiegel in Kontakt und planen ein Austauschtreffen. Wer mitmachen will ist herzlich willkommen.

Informieren Sie sich über die Future Skills Bewegung: Home | Future Skills | Deutschland

Kitas als Teil der Future Skills Bewegung

Schon auf der Bundesfachkonferenz haben die Teilnehmer*innen deutlich gemacht, dass die Kitas in der Future Skills Bewegung eine Vorreiterrolle wahrnehmen könnten. Die folgenden Zitate stammen von ihnen.

Wir sollten noch deutlicher herausarbeiten, was alles in Kitas stattfindet und welche Power in den Kitas schon vorhanden ist und was hier in der Pädagogik schon entwickelt wurde.“

In den Kitas sollte mit der Förderung angefangen werden. Klein-Kinder bringen einige
dieser Skills bereits mit…leider gehen diese dann oft verloren…“

Die Kita kann vor allem auch deshalb ein sehr ergiebiges Praxisfeld sein, weil sie eben nicht „nur“ ein Bildungsort für die Kinder ist. Sowohl die Fachkräfte als auch die Eltern – welche die Bildungs- und Erziehungsaufgaben ja GEMEINSAM wahrnehmen – lernen hier stetig dazu. Nur die Future Skills, die sie selbst verinnerlicht haben, können sie tatsächlich an die Kinder weitergeben.

Vorleben und ein professioneller Habitus der Fachkräfte (und der Eltern) ist hier ein wichtiger Aspekt. Meiner Meinung nach müsste hier angesetzt werden.“

Future Skills könnte sich am Kita-Bereich orientieren!

Kitas sind Bildungseinrichtungen, Futur Skills zeigt, wie die Zukunft der Bildung aussehen wird. Die Strukturen für das Lernen der Zukunft sind in den Kitas zum Großteil bereits vorhanden. Eine wichtige Frage wurde noch aufgeworfen: „Ist unsere Gesellschaft schon soweit? Wie sollen Kitas dies im Alltag schaffen?“

Um diese Frage zu beantworten sind WIR gefragt!

Verletzendes Verhalten in der Kita

Bereits in der August-Ausgabe der KEA News berichteten wir über eine Studie, die verletzendes Verhalten in Kitas näher beleuchtet. Dieses Thema rückt immer mehr in den Fokus der Fachwelt, denn es ist bei weitem keine Randerscheinung.

Neue Broschüre „Schaut nicht weg!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat nun eine Broschüre zum Umgang mit verletzendem Verhalten in der Kita herausgegeben.
In der Broschüre geht es darum, sich mit seinem eigenen Handeln und dessen Wirkung auseinander zu setzen. Anhand von anschaulichen Beispielen wird sowohl das verletzende Verhalten aufgezeigt als auch der Umgang damit. Es wird deutlich, dass diesem Verhalten – auch wenn es immer wieder vorkommt – nur selten wirksam entgegengetreten wird.

Es herrscht weit mehr Hilflosigkeit hinter den Kita-Türen, als wir das gerne wahrhaben wollen.

Als Lösungsansätze werden – in der Broschüre und an vielen anderen Stellen – die Entwicklung einer offenen Teamkultur, ein wertschätzender Umgang miteinander und eine fehlerfreundliche Haltung aufgegriffen. Das alles ist nämlich keineswegs automatisch vorhanden, nur weil man sich in einer Kita befindet. Wie an jedem Ort, an dem Menschen aufeinandertreffen, ist es notwendig an diesen Dingen zu arbeiten und das kontinuierlich. Ohne diesen sicheren Rahmen ist Selbstreflexion nur sehr bedingt möglich.

Auch Fachkräfte müssen sich wohl und sicher fühlen.

Was können wir aus der Broschüre lernen?

Es ist wichtig, dass Eltern sich bewusstwerden, dass ihre Kinder in Kitas nicht automatisch optimal betreut werden! Es kann hier so einiges schief gehen, gerade wenn die Arbeitsbedingungen vor Ort eine Dauerbelastung der Fachkräfte darstellen. Das hat nur bedingt mit der Ausbildung zu tun, aber sehr viel damit Mensch zu sein. Daher ist es umso wichtiger hinzuschauen und aktiv zu werden. Wir sind Teil der Verantwortungsgemeinschaft. Dazu gehört es auch, sich inhaltlich mit dem Thema und den Hintergründen auseinander zu setzen. Und es gehört dazu, nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen, wenn Missstände entdeckt werden. Dabei ist es egal, ob man nun Träger, Elternteil oder Fachkraft ist.

Wie soll sich sonst etwas bewegen können? Abwarten, ob andere es für uns tun, haben wir schon lange genug ausprobiert. Hat das funktioniert?

Wollen Sie aktiv werden? Melden Sie sich bei uns: kontakt@kea-rhk.de.

Forderungen

Am Ende der Broschüre heißt es: „Politik und Trägern muss bewusst sein, dass sie verletzendes Verhalten mitverantworten, wenn sie Personalnotstände zulassen und dringende Empfehlungen ignorieren.“
Wir möchten diese Aussage gerne noch erweitern: Auch wir Eltern dürfen nicht länger wegsehen. Gehen wir gemeinsam die Wege, die uns offenstehen. Nutzen wir aktiv die Mitwirkungsstrukturen, die uns angeboten werden.
Die GEW fordert ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz. Mehr dazu finden Sie hier: Kita-Qualität (gew.de).
Weitere Forderungen zur Verbesserung der Kita-Qualität finden Sie beim Fachkräfteverband:
Unsere Ziele und Forderungen – Kitafachkräfteverband RLP (kitafachkraefteverband-rlp.de)

Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden: Schaut nicht weg – Umgang mit verletzendem Verhalten in der Kita (gew.de)

Neues aus der KiTa-Landschaft
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2021

Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen: der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. Von seinen Möglichkeiten her ist der Jugendhilfeausschuss das bedeutendste und einflussreichste Gremium der kommunalen Jugendhilfe. Das Protokoll der JHA-Sitzung finden Sie hier: Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de)

Sozialraumbudget soll dem RHK weiterhin zur Verfügung stehen

Mit dem Sozialraumbudget stehen den Kreisen zusätzliche Gelder des Landes zur Verfügung, um die Entwicklung des Sozialraumes über die Kitas voranzubringen. Um diese Gelder zu erhalten, musste jeder Kreis ein Konzept für deren Verwendung ausarbeiten.

In unserem Kreis wurde das Sozialraumbudget bisher nur für ein Jahr im vollen Umfang beantragt. Um einen Sozialraum tatsächlich gestalten zu können, ist es jedoch unumgänglich diese Finanzierungsmöglichkeit dauerhaft auszuschöpfen. Der Jugendhilfeausschuss hat daher eine entsprechende Empfehlung für den Kreistag beschlossen. Der KEA RHK begrüßt und unterstützt diese Entscheidung ausdrücklich.

Das Konzept für den Rhein-Hunsrück-Kreises finden Sie hier: 3347_902_1.PDF (kreis-sim.de)

1. Antrag des KEA RHK – Entscheidung vertagt

Obwohl die Kita eine zentrale Stellung in der Kinder- und Jugendhilfe einnimmt, gibt es im JHA bisher keinen Platz für Kita-Fachkräfte. Der KEA RHK ist von dem Gedanken der Partizipation als Grundpfeiler unserer Gesellschaft überzeugt. Zudem hält er die direkte Stimme aus der Praxis in den entscheidenden Gremien für unumgänglich, damit ein System funktionieren kann. Daher hat er den Antrag gestellt einen Platz für Kita-Fachkräfte in beratender Funktion im JHA zu schaffen. Während der Diskussion über diesen Antrag wurden als Gegenargumente vorgebracht, dass ein solcher Platz Beispielwirkung auf andere Berufs- und Interessensgruppen in der Jugendhilfe haben könnte. Dadurch wird eine ausufernde Vergrößerung des JHA befürchtet.

Die Entscheidung über diesen Antrag wurde auf die nächste Sitzung des JHA (am 24.11.21) vertagt.

Sie halten den Antrag des KEA RHK für sinnvoll? Nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf! kontakt@kea-rhk.de

Bedarfsplanung 22/23: keine zentrale Bedarfsabfrage durch das Jugendamt

Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, dass für die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2022/23 keine zentrale Bedarfsabfrage durch das Jugendamt erfolgen soll. Als Begründung wurde genannt, dass eine zentrale Bedarfsabfrage seitens des Jugendamtes zur Folge hätte, dass sämtliche Parameter, an die sich das System zurzeit erst noch anpassen muss (z. B. Betreuungszeit, Personalschlüssel, Zusammensetzung der Platzkontingente nach Altersstufen, Verkehrsanbindung) erneut in Frage gestellt würden. Dies solle vermieden werden.
Der KEA RHK hat sich klar gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen. Die Bedarfe der Familien wurden bereits 21/22 vielerorts nicht umfassend abgefragt. Die Aufklärung der Eltern, was die Festlegung des gebuchten Betreuungsumfangs für ein ganzes Jahr und die Bedeutung von Pufferzeiten betrifft, erfolgte oft nur rudimentär oder gar nicht. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich das System Kita derzeit auf eine unvollständige Bedarfssituation einstellt und teilen daher die Ansicht des Jugendamtes, dass eine zentrale Abfrage sämtliche Parameter in Frage stellen würde.
Aufgrund der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses ist es nun um so wichtiger, dass Eltern sich aktiv in die Bedarfsermittlung einbringen. Die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort kann die Bedarfe der Familien auch ohne eine zentrale Abfrage des Jugendamtes offen und umfassend ermitteln – wenn sie das denn möchte. Zudem werden die Elternausschüsse auch weiterhin zu den Bedarfsplanungsgesprächen ihrer Kitas eingeladen.

Informieren Sie sich! Bringen Sie sich ein! Es geht um Ihre Bedarfe!

Strukturen in der KiTa-Landschaft
Konsultationskitas

Nicht ohne Stolz hat der KEA RHK im Frühjahr erfahren, dass es nun auch bei uns eine Konsultationskita gibt (siehe „Good Practice“). Seit 2008 können sich Kitas in Rheinland-Pfalz um den Titel bewerben. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Einblick in die Hintergründe dieses Angebotes geben.

Was sind Konsultationskitas?

Eine Konsultationskita hat sich entschieden einen konkreten pädagogischen Schwerpunkt zu setzen und sich dann Schritt für Schritt darauf umzustellen. Ist dieser Prozess schon weiter fortgeschritten (fertig ist man nie 😉), öffnet sich die Kita um anderen Kita-Akteuren Einblick in dieses Abenteuer zu geben. Sie macht spezielle Konsultationsangebote. Das heißt, sie bietet – je nachdem, was vor Ort Sinn macht – Hospitationen an, Fachnachmittage, Workshops, Fortbildungen, Teamberatungen, Teambegleitung bei der Konzeptionsentwicklung oder, oder, oder.
Das Besondere dabei ist die Praxisnähe. Kein „normaler“ Workshop und keine Fortbildung kann Einblick in die alltäglichen Chancen und Hürden einer solchen Umstellung bieten. Konsultationskitas können es.

Beispiele für Konsultationskitas in Rheinland-Pfalz finden Sie hier: Konsultationskitas 2021-2023 rlp.de

Wie werden Konsutationskitas unterstützt?

Natürlich kann sich eine Kita auch ganz alleine in den Prozess der Schwerpunktsetzung begeben. Die Ergebnisse werden mit Sicherheit genauso vielversprechend sein, wenn das Team mit Begeisterung dabei ist. Eine offizielle Meldung als Konsultationskita hat jedoch den klaren Vorteil von 15.000 € jährlich und das über drei Jahre hinweg. Das Land will mit der Einrichtung von Konsultationskitas erreichen, dass möglichst viele Kita-Akteure von der Bewegung der Kitas hin zu pädagogischer Spezialisierung erfahren und bei dem Prozess nicht alleine gelassen werden.
Denn leicht ist eine solche Umstellung sicherlich nicht. Sie kann auch nicht mal eben nebenbei erledigt werden. Dafür braucht es Visionen, Mut und die überzeugte Beteiligung der Verantwortungsgemeinschaft vor Ort (Eltern, Kita-Team und Träger).

Ansprechpartnerin beim Bildungsministerium rund um Konsultationskitas ist Frau Sabine Theisen.
Tel: 06131/16-2907 – Mail: Sabine.Theisen@bm.rlp.de

Wozu braucht es Konsultationskitas?

In den letzten Jahren hat sich sehr viel im Bereich Kitas getan. Unsere Kinder verbringen dort immer mehr Zeit. Die Kita ist immer mehr zu einem wichtigen Lebensinhalt für sie geworden. Kitas haben den hohen Anspruch flexibel auf die für Familien individuell wichtigen Betreuungsumfänge einzugehen und gleichzeitig ein umfassendes Bildungsangebot zu verwirklichen. Längst ist klar geworden, dass es dabei nicht möglich ist, alle Bildungsbereiche umfassend abzudecken. Keine Kita kann die berühmte „eierlegende Wollmilchsau“ sein. Kitas werden daher vermehrt pädagogische Schwerpunkte setzen müssen. D.h., sie spezialisieren sich auf ein Fachgebiet wie die Ernährung, Demokratiebildung, Natur, Bewegung oder sogar den Veränderungsprozess an sich. Innerhalb dieses Fachgebietes bieten sie den Kindern die Möglichkeit sich frei zu entwickeln. So kann sogar besser und individueller auf die Kinder und ihre Familien eingegangen werden.

Was ist das Tolle an Konsultationskitas?

Diese Kitas haben sich auf den Weg gemacht.

  • Sie haben eine Vision und teilen den Prozess, um die Vision zu erreichen, mit anderen Kita-Akteuren.
  • Sie lassen sich auf ein Abenteuer ein, ein Abenteuer, das es möglich macht die eigenen Ansprüche an Bildung und Betreuung der Kinder zu erfüllen.
  • Sie sind aktive Gestalter der Kita-Landschaft von morgen, die nicht mehr so aussehen kann wie jetzt.

Konsultationskita bleibt man nicht für immer. Nach drei Jahren endet die Förderung des Landes. Das heißt aber nicht, dass die Kita nun wieder da steht, wo sie angefangen hat. Der Prozess hat sie weitergebracht. Was bleibt, ist der große Schatz an Erfahrung, Erlebnissen, Erkenntnisgewinn, Netzwerken und persönlicher Weiterentwicklung. Das alles ist starkes Rüstzeug für den Weg in die Zukunft.

Wo steht Ihre Kita auf dem Weg zur pädagogischen Schwerpunktsetzung? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen mit uns unter: kontakt@kea-rhk.de.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa-Aktivistin wurde

Neben den rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes sind uns die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita ein Herzensanliegen. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.
Diese Texte geben nicht unbedingt zu 100% die Ansichten des KEA wieder. Sie geben aber Ansichten wieder, die die Menschen an der Basis bewegen und deshalb gehört werden müssen.

Eine Fortsetzungsgeschichte von Claudia Theobald – Teil II
Erstveröffentlichung am 23.04.2020 (Teil I finden Sie in der Septemberausgabe)

Am 21.8.2019 wurde das Gesetz verabschiedet. Ich war live im Plenarsaal dabei und saß abends traurig und frustriert zu Hause. War alles umsonst? Wird sich niemals etwas zum Guten verändern? Wir ErzieherInnen haben doch jahrelang ein neues Gesetz, das die Rahmenbedingungen endlich verbessern sollte, herbeigesehnt. Engagierte KiTa Leitungen hatten die Initiative „gute KiTa“ gegründet und jahrelang konkrete Vorschläge für die Praxis erarbeitet.

Nichts davon findet sich im neuen Gesetz.

Um mir innerlich Luft zu verschaffen, habe ich an diesem Abend einen satirischen Text verfasst, zunächst ganz altmodisch mit Papier und Stift. Am nächsten Tag las ich diese Zeilen einigen Kolleginnen vor und hatte die Lacher auf meiner Seite. Eine jüngere Kollegin aus der Generation der „digital natives“ schlug vor, ein Satirevideo zu produzieren. Ich war neugierig, wie sich so etwas gestalten würde. Gott sei Dank habe ich eine Teenagertochter, die ihrer Ü50 Mama einen YouTube Kanal einrichtete und das erste Video hochlud. Als der Clip etwa eine halbe Stunde online war, holte ich als Dankeschön bei uns im Dorf Eis. In der Eisdiele wurde ich dann augenzwinkernd von einer Bekannten angesprochen, ob ich Autogramme geben würde. Sie habe gerade mein Video aufs Handy geschickt bekommen.
Mir wurde leicht flau, denn damit hatte ich nicht gerechnet. Die Gedanken in meinem Kopf purzelten durcheinander. Will ich mich weiter in dieser Art öffentlich äußern? Bekomme ich vielleicht Schwierigkeiten und Gegenwind? Soll ich nicht die 15 Jahre bis zu meiner Rente wie bisher weitermachen, obwohl mich so vieles in der KiTa mit Sorge erfüllt? Ich war aufgewühlt und verunsichert.
Aber dann fasste ich einen Entschluss: Ja, ich werde mich äußern und auf meinem YouTube Kanal „Glücks-Kita“ noch weitere Satirevideos produzieren.

Ich werde mir Gleichgesinnte suchen, mich vernetzen und jede Gelegenheit und jede Möglichkeit nutzen, um über die schlechten Rahmenbedingungen in unseren KiTas zu sprechen.

Claudia Theobald

Frau Theobald ist Erzieherin und Qualitätsbeauftragte ihrer Kita. Sie ist auch Kita-Aktivistin und als solche Vorsitzende und Schriftführerin des Kitafachkräfteverband RLP. Weitere Informationen zu Frau Theobald und dem Verband gibt es hier: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/

Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, wie es mit Frau Theobald weiterging.

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

„Warum haben die Politiker immer so viele Ideen, die in der Praxis gar nicht gut ankommen?“

In der Kita-Landschaft gibt es sehr viele Akteure, die Ideen haben und diese aktiv einbringen. Es gibt das IBEB, den Pestalozzi-Fröbel-Verband, die Deutsche Kinder und Jugendstiftung, das Deutsche Jugendinstitut, Gewerkschaften, Trägerverbände, Elternvertretungen usw. Sie organisieren Veranstaltungen, schreiben Fachtexte und nehmen selbst an Veranstaltungen teil.

Das Bildungsministerium nimmt an sehr vielen dieser Veranstaltungen teil, organisiert mit und tauscht sich auch anderweitig mit den Akteuren auf Landesebene aus.

Es gibt ein Gremium, in dem alle in Rheinland-Pfalz für die Kindertagesbetreuung Verantwortung tragenden Organisationen, Gewerkschaften und Verbände vertreten sind: die „Kita-Spitzen“. Sie beratschlagen und entscheiden gemeinsam mit dem Bildungsministerium über wichtige Angelegenheiten der KiTa-Landschaft in RLP.
Sie alle gestalten den Entwicklungsprozess der KiTa-Landschaft mit. Dieser Entwicklungsprozess besteht schon seit langer Zeit und er wird kontinuierlich fortgesetzt. Wie alles andere in der Kita auch, beruht er zum großen Teil auf gelebter Partizipation.

Alle Kita-Akteure an der Basis haben Vertretungen auf Kreis- und Landesebene.

Diese Vertretungen haben unter anderem die Aufgabe auf Kreis- und Landesebene über die Lage an der Basis zu berichten und die dortigen Interessen einzubringen (und umgekehrt). Es gibt Akteure an der Basis, die in kontinuierlichem, engem Kontakt zu ihren Vertretungen und Netzwerkpartnern stehen. Sie nehmen selbst an den vielen Veranstaltungen teil, bei denen mitgeredet werden kann oder lesen zumindest die Berichte, die es im Anschluss dazu gibt. Einige geben Rückmeldungen und helfen so bei dem Evaluationsprozess. Bei anderen ist das nicht der Fall. Viele stehen sehr selten oder gar nicht im Kontakt mit ihren Vertretungen und Netzwerkpartnern. Andere melden sich vor allem dann, wenn ein dringendes Problem ansteht und brauchen eine schnelle Lösung, die nicht immer gefunden werden kann. Dadurch entsteht der (falsche) Eindruck, dass „die da oben“ sich nicht um ihre Probleme scheren und man sowieso nichts ändern kann.

Kontinuierliche Mitwirkung führt zu kontinuierlicher Weiterentwicklung.

Zum einen ist es also nicht so, dass „die Politiker“ Ideen haben, die sie ganz alleine „im Hinterzimmer“ entwickeln. Zum anderen erfolgt der Informationsfluss zwischen Basis und der Kreis- und Landesebene oftmals nicht so, wie er nach bestehenden Strukturen erfolgen könnte. Der dritte entscheidende Faktor ist, dass Veränderungen nicht von heute auf morgen erfolgen. Hier ist Transparenz ein ganz wichtiger Faktor, damit die Menschennicht das Gefühl haben, dass ihre Bemühungen zu nichts führen.

Transparenz ist keine Einbahnstraße.
Jeder Kita-Akteur ist gefragt sich zu informieren und in den Austausch zu gehen.

KEA NEWS SEPTEMBER 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Aufnahme der ganzen Familie in die Kita – Evangelische Kindertagesstätte Boppard
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Die ersten Elternausschusswahlen
    • Rechtliche Vorgaben für die Elternausschusswahlen
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Podiumsdiskussion Kinderrechte-Champions
    • IBEB – Diskursforum
    • Bundesfachkonferenz 2021
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • Neues Schnupfenpapier
    • Neue Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder
  • Eltern fragen nach
    • Was passiert eigentlich mit meinen Rückmeldungen?
    • Woher nehmt ihr die Zeit für die viele Arbeit?
  • Gemischtwaren
    • Beratungsstelle „Kultur macht stark RLP“ in neuer Konstellation
    • Deutscher Kita-Preis 2022
    • Termine

Termine/Save the date:

08.10.2021 – kreisweite KiTa-AG: “Kita-Beirat – eine große Chance für die Kitas“ 19:30, Online-Veranstaltung

28.10.2021 – öffentliche KEA-Sitzung 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

26.11.2021 – KEA-Vollversammlung (inkl. KEA-Wahlen) 18:30 Uhr, Kreisverwaltung Simmern

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen. Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Aufnahme der ganzen Familie in die Kita – Evangelische Kindertagesstätte Boppard

„Wir sind eine Kindertagesstätte, in der Sie und Ihr Kind Sicherheit und Geborgenheit erfahren.“ heißt es im Leitbild der ev. Kita in Boppard.

Die Eltern bekommen es direkt beim Aufnahmegespräch ausgehändigt. Während des Gesprächs wird den Eltern deutlich gemacht, dass ihr Mitwirken in der Kita erwünscht ist. Sie werden gefragt, was dabei für sie in Frage kommt.
Auch die Einladung sich im Elternausschuss zu engagieren fehlt nicht. Weil dies zunächst für viele Eltern eher ein abstrakter Begriff ist, werden konkrete Beispiele für das Wirken eines Elternausschusses aufgeführt. Dazu gehört unter anderem sich an der Planung und Gestaltung der pädagogischen Abläufe zu beteiligen. Zudem können gemeinsame Elternaktionen durchgeführt und so für ein aktives Gemeinschaftsgefühl gesorgt werden.

„Miteinander Hand in Hand“ ist somit ein wichtiges Instrument, um die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ganz individuell zu fördern.

Die Kita ist eine Einrichtung für die ganze Familie. Dies spiegelt sich auch in einer jährlich stattfindenden Elternbefragung wider. Hier haben alle Eltern die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. Die Bögen werden gesammelt, ausgewertet und die Ergebnisse an die Eltern weitergeleitet. So erhalten alle Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft einen Überblick über den aktuellen Interessenstand der Familien. Die Ergebnisse fließen in die Jahresplanung mit ein.

Elternmitwirkung ist ein wichtiges Standbein für eine Kita, weshalb die Fachkräfte die Eltern immer wieder einladen sich einzubringen.

Auch der Kreiselternausschuss möchte die Mitwirkung der Eltern für ihre Kitas fördern und ausbauen. Wir Eltern sind eine wichtige Ressource für die Kitas. Wer noch nicht genau weiß, wie er sich in seiner Kita einbringen könnte, kann gerne mit uns in Kontakt treten. Wir haben bereits viel Erfahrung mit bestehenden Möglichkeiten und teilen diese gerne mit Ihnen: kontakt@kea-rhk.de.

Die Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder ist eine gemeinsame Aufgabe. Lasst sie uns gemeinsam angehen!

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Die ersten Elternausschusswahlen

Bis Ende Oktober sollen die Elternausschüsse in den Kitas gewählt werden. In diesem Jahr sind einige neue Aufgaben und Ämter dazugekommen. Gerne begleiten wir Sie als KEA dabei diese zu entdecken und sie mit Leben zu füllen.

Elternausschüsse sind „Transmissionsriemen und Mittler der Interessen der gesamten Elternschaft“. So sagt es die neue Gesetzesbegründung. Aber was soll das heißen? Ein Transmissionsriemen dient der Kraftübertragung. Die Elternschaft hat eine große Kraft, eine enorme Ressource, (für die Kita) inne. Der Elternausschuss kann und soll dabei helfen diese Kraft zu erschließen.

Themen für den Elternausschuss:

  1. Grundsätze für die Aufnahme von Kindern,
  2. Öffnungs- und Ferienzeiten sowie Schließtage,
  3. Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit,
  4. Änderungen der Konzeption,
  5. Änderungen der Betriebserlaubnis,
  6. Änderungen der Angebotsstruktur,
  7. bauliche Veränderungen und sonstige, die Ausstattung der Tageseinrichtung betreffende Maßnahmen,
  8. Einsatz von Vertretungskräften
  9. Änderungen in der Personalausstattung.

Bei all diesen Themen beziehen der Träger und die Kita-Leitung den EA rechtzeitig und umfassend ein. Das bedeutet, dass die Elternausschüsse am Anfang der Überlegungen einbezogen werden. Sie müssen ggf. die Möglichkeit haben sich mit den anderen Eltern auszutauschen, um ihre Beratungsaufgabe erfüllen zu können. Die Ergebnisse der Anhörung des EA sind bei der Meinungsbildung von Träger und Leitung zu berücksichtigen. Eine Anhörung des EA zu bereits erstellten Konzepten genügt diesem Anspruch nicht.

Beteiligung erfolgt am Anfang, nicht am Ende!

Neue Ämter für die Eltern
Die KEA-Delegierten

Jede Kita entsendet Vertretungen aus ihrer Elternschaft in den Kreiselternausschuss. Es gibt je zwei KEA-Delegierte und zwei Ersatzdelegierte. Sie müssen nicht Teil des EA sein. Es macht Sinn, wenn die Delegierten an den Sitzungen des EA teilnehmen.

Die Mitglieder im Kita-Beirat

Für jeden Kita-Beirat werden in der Regel zwei EA-Mitglieder benannt.
Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird im EA vor- und nachbereitet.
Der stellvertretende Vorsitz des Beirates wird nach einem Vorschlag des EA gewählt.

Die neuen Ämter bieten neue Chancen.

Wahl durch die Elternversammlung

Die Elternversammlung ist weit mehr als nur ein Elternabend, der zum jährlichen „Pflichtprogramm“ gehört. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Sie hat drei Aufgaben:

  • Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Kita (z.B.: Mittagsmahlzeit, Öffnungszeiten, Gestaltung des Außengeländes, pädagogische Konzeption) werden hier erörtert.
  • Sie nimmt umfassende Berichte über wichtige Entwicklungen in der Kita entgegen.
  • Sie wählt den Elternausschuss.

Jeder Elternteil, der Elternausschuss und der Träger der Tageseinrichtung haben das Recht, Anträge in der Elternversammlung zu stellen.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Rechtliche Vorgaben für die Elternausschusswahlen

Die Elternmitwirkung in Kitas ist ein wichtiges Standbein der Kita-Welt. Die Elternvertretungen werden (nicht nur) von politischer Seite sehr ernst genommen. Der Elternausschuss ist daher ein offizielles Gremium, dessen Wahl klar geregelt ist und nach gewissen Kriterien ablaufen muss.

Briefwahlen nur nach Entscheidung der Elternversammlung

Die Wahl des Elternausschusses erfolgt in Präsenz durch die Elternversammlung. Darüber wurde auf Landesebene zwischen den Vertretern der Kita-Akteure intensiv beraten. Die reale Begegnung, in Verbindung mit den vielfältigen Aufgaben der Elternversammlung, wird als wichtig für die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Kita gesehen. Die Entscheidung, ob es eine freiwillige Ausnahme davon geben soll, steht nur der Elternversammlung zu.
Nur die in Präsenz einberufene Elternversammlung hat das Recht eine Urnenwahl zu beschließen.

Ein „echtes“ Treffen muss es also geben. Im Normalfall wird dabei direkt gewählt. Dies gilt auch jetzt in der Pandemie. Daher wird es in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landes RLP (CoBeLVO §15 [5]) nochmal explizit erwähnt.
Viele Träger haben sich schon vor Inkrafttreten der 26. CoBeLVO Gedanken zur Wahl gemacht und sich dazu auch mit dem Landesjugendamt ausgetauscht. Die damaligen Beratungen beruhten allerdings auf dem alten Recht und gelten daher nicht mehr. Ausnahme: Wenn die Vorbereitungen für eine reine Briefwahl bereits sehr weit vorangeschritten sind, darf sie durchgeführt werden.

Was bedeutet „weit vorangeschritten“?

Alle Eltern der Kita wurden bereits per Elternbrief über einen konkreten Wahltermin für eine Briefwahl informiert, in dem alle organisatorischen Detailregelungen für die Durchführung der Wahl mitgeteilt wurden (von wann bis wann erfolgt auf welchem Wege die Bewerbung der Kandidierenden und deren Vorstellung, von wann bis wann kann auf welchem Wege die Stimme abgegeben werden).
Eine reine Erklärung der Absicht einer Briefwahl, ohne Kommunikation des Termins oder Festlegung weiterer organisatorischer Details, zählt nicht dazu.
Nähere Informationen gibt es hier: Verordnung verbietet reine Urnenwahl/Briefwahl für den
Elternausschuss | LEA (lea-rlp.de)

Was, wenn ich an der Elternversammlung nicht teilnehmen kann?

An der Versammlung abwesende Eltern können gewählt werden, wenn sie ihre Kandidatur vorher erklären, sie können aber weder mitwählen noch an der Entscheidung teilnehmen, ob eine Urnenwahl durchgeführt werden soll.

Können wir nicht einfach beides machen?

Nein. Entweder die Elternversammlung wählt in Präsenz, dann darf keine Briefwahlstimme berücksichtigt werden, oder es wird Briefwahl beschlossen, dann müssen alle per Brief abstimmen. Kombinationen sind nicht zulässig. Es gibt keine hybride Wahl.

Welche Maßnahmen müssen wegen der Pandemie getroffen werden?

Für die Elternversammlung gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ungeimpfter Personen (CoBeLVO §5) ist für die Elternversammlung unabhängig von den Corona-Warnstufen aufgehoben.
Eine Aufforderung einen Nachweis für eine Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis zu erbringen, um an der Elternversammlung teilnehmen zu dürfen, ist nicht zulässig.
Für die Elternversammlung gilt keine 3G-Regelung.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Podiumsdiskussion Kinderrechte-Champions

Kita-Fachkräfteverbände verschiedener Bundesländer hatten die Kinderrechte-Champions eingeladen, sich bei einer Podiumsdiskussion zu beteiligen.
Auch Mitglieder des KEA RHK waren dabei und haben sich angehört, was die Politiker und die Fachkräfte zu sagen hatten.

Ein Video der Veranstaltung gibt es hier

Kernaussagen der Veranstaltung

Die Ziele der Kinderrechte-Champions sind:

  • die Beteiligung von Kindern fördern
  • die Investitionen in Bildung stärken
  • Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen

Die Fachkräfteverbände wollten darüber ins Gespräch kommen, wie diese Ziele in Kitas verwirklicht werden können und welche Ideen die verschiedenen Parteien hierzu haben.
Es war eine lange Veranstaltung und natürlich kam der Wahlkampf dabei nicht zu kurz. Aber was haben die Fachkräfte gesagt, als ihnen das Wort erteilt wurde? Was waren die wichtigen Botschaften, von denen sie wollten, dass sie gehört werden?

„Es ist 5 nach 12!“

“Wir können außer Wickeln fast nichts mehr tun. Mehr als „satt“ und „sauber“ können wir nicht mehr leisten und nicht mal das können wir immer garantieren.“

„Kita ist die Forschungs- und Entwicklungsabteilung einer riesigen Firma. Gerade wird diese Firma an die Wand gefahren.“

„Es gibt immer mehr Kinder, die so viel mehr brauchen würden und so viele weniger bekommen können.“

„Wir sind so frustriert über die Realität. Alles was ich gelernt habe, kann ich nicht anwenden!“

„In den Kitas herrschen krasse Missstände!“

Was brauchen unsere Politiker, um das Thema Kita weiter voranzubringen?

„Es soll nicht bei warmen Worten bleiben. Das Thema frühkindliche Bildung muss lauter und deutlicher werden! Vor allem muss es besser gehört werden.“

„Wir brauchen für das Thema frühkindliche Bildung in der Gesellschaft eine größere Lobby und eine lautere Stimme. Insofern halte ich laute Verbände und Gewerkschaften hier für dringend notwendig.“

Was brauchen Eltern, damit sie das Thema Kita weiter voranbringen?
Gehen Sie dazu mit uns in den Austausch!

Der KEA RHK sieht beim Einsatz für unsere Kinder in den Kitas zwei Wege. Diese sollen BEIDE beschritten werden. Zum einen muss das System weiterentwickelt werden. Zum anderen müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen intensiver gekannt und genutzt werden. Wir können bereits jetzt an vielen Stellen deutlich mehr tun! Auf jeden Fall lohnt es sich, wenn alle Kita-Akteure einen genaueren Blick auf und in die Kitas werfen. Und, wenn dieser Blick zugelassen wird.

#KinderrechteChampion ist eine Kampagne von Kinderrechtsorganisationen, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl im September 2021 auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Dabei wurden Bundestagskandidat*innen aufgefordert, sich für die Umsetzung der Kinderrechte im neugewählten Bundestag einzusetzen und #KinderrechteChampion zu werden! Nähere Informationen gibt es hier.

IBEB – Diskursforum

Das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) bietet mit den ‚IBEB-Diskursforen‘ eine Plattform, für einen konstruktiven und nachhaltigen Austausch der Beteiligten im Feld der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit. Die Ergebnisse fließen in die Arbeit der Kita-Akteure und in den politischen Diskurs ein.

Wenn Generalist:innen zu Spezialist:innen werden:
Funktionsstellen in Kitas als Kennzeichen der Professionalisierung?

Am 14.09.21 nahmen Mitglieder des KEA RHK am jüngsten IBEB-Diskursforum teil. Es ging darum einige Möglichkeiten der neuen Fachkräftevereinbarung zu erörtern. Wie es für die Diskursforen üblich ist, wurde das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.
Impulsgeber*innen waren: Prof. Dr. Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Susanne Skoluda vom Bildungsministerium Rheinland-Pfalz und Ingo Klein von der GEW Rheinland-Pfalz. Qualitätsentwicklung, Fachkräftegewinnung und -bindung, die neue Fachkräftevereinbarung selbst und Gelingensfaktoren für Spezialisierungen von Fachkräften wurden in den Blick genommen.
Wie kann es zum Beispiel gelingen, über die Funktionsstellen zur Professionalisierung und zur Fachkräftebindung beizutragen? Welche Risiken können im Kontext von Funktionsstellen entstehen? Und wie können bei allem Fortschritt auf Seiten der pädagogischen Fachkräfte auch die Kinder mit einbezogen werden? Im Ergebnis wurde klar, dass Funktionsstellen in Kitas viel Potential bergen, dass sie aber gleichzeitig auch alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen, wenn sie als Zeichen der Professionalisierung gesehen werden wollen.
Eine ausführliche Zusammenfassung können Sie in der Dokumentation des IBEB nachlesen.

Was sind Funktionsstellen überhaupt?

In der Fachkräftevereinbarung heißt es: „Funktionsstellen sind interne Kräfte aus der
Grundpersonalisierung heraus mit zusätzlich koordinierender Funktion für ein bestimmtes Aufgabengebiet.

Was bedeutet das? In einer Kita gibt es (sehr vereinfacht ausgedrückt) die Fachkräfte, welche hauptsächlich mit der unmittelbaren und mittelbaren Arbeit am Kind befasst sind und die Leitung, welche darüber hinaus noch vielfältige Führungstätigkeiten wahrnimmt. Wird eine Funktionsstelle eingerichtet, übernimmt eine der Fachkräfte eine zusätzliche Aufgabe. Sie bildet sich gezielt zu einem bestimmten Fachgebiet weiter und übernimmt im Team die Koordination für dieses Fachgebiet.

In der Fachkräftevereinbarung genannte Funktionsstellen sind:

  • stellvertretende Leitung
  • Sprachbeauftragte/r
  • Praxisanleitung
  • Qualitätsbeauftragte/r

Wenn es – je nach Konzeption – noch andere Ideen gibt, können auch weitere Funktionsstellen eingerichtet werden.

Die Fachkräftevereinbarung gibt es hier.

Der KEA RHK verfolgt die Diskursforen des IBEB mit großer Aufmerksamkeit und beteiligt sich, wann immer möglich, aktiv daran. Wir nutzen diese Möglichkeit die Kita-Landschaft aktiv mitzugestalten.

Nutzen auch Sie ihre Möglichkeiten, indem Sie mit dem KEA darüber in den Austausch gehen.

Bundesfachkongress 2021

Am 24. und 25.09.2021 fand ein Bundesfachkongress zum Thema: “Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung” statt. Mitglieder des KEA haben daran teilgenommen und sich sehr aktiv beteiligt.
Es wurden so viele Themenkomplexe besprochen und Impulse geliefert, dass wir sie nicht alle in einem Artikel wiedergeben können. Daher starten wir hier eine Fortsetzungsreihe.

Die Kita-Welt ist im Wandel

Wie schon so oft – wenn wir auf Landes- oder Bundesebene unterwegs sind – konnten wir auf dem Kongress feststellen, dass viele engagierte Menschen mit Herz und Energie dabei sind Reformen anzustoßen und sie Schritt für Schritt umzusetzen. Was bei diesen Prozessen immer zentral ist, sind der Austausch mit zahlreichen Netzwerkpartnern und das Lenken der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen und Chancen des Systems Kita.
Auf dem Kongress wurde die Kita quasi aus der Vogelperspektive beleuchtet. Wir wurden mitgenommen auf eine Reise in die Vergangenheit. 100 Jahre zurück bis zur Reichsschulkonferenz von 1920. Damals und auch noch lange Zeit später ging es darum, zu welchem System die Betreuung der Kleinsten gehören soll. Soll Kita die erste Stufe der Schulbildung sein? Oder geht es darum, die Fürsorge in den Mittelpunkt zu stellen?

Was sich für viele vielleicht erst einmal nach theoretischen Diskussionen anhört, hat massive Auswirkungen auf jede einzelne Familie in Deutschland.

Die Kita als Teil der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kita wurde nicht dem Schulsystem zugeordnet. Sie ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Damit steht die Bildung nicht allein im Zentrum des Kita-Alltages. Die Fürsorge ist genauso zentral. Das hat deutliche Vorteile für die Art, wie Bildung in der Kita erfolgt. Die informelle Bildung – also das Lernen in der Interaktion – kann in den Kitas viel besser umgesetzt werden, als in den stark reglementierten Schulen. Diese Art zu lernen entspricht den natürlichen Anlagen von Menschen. Das so erworbene Wissen hält deutlich länger an.
Eine weitere Auswirkung der Verortung von Kita in der Kinder- und Jugendhilfe, ist das hohe Maß an Selbstorganisation.

Jeder Kita-Akteur trägt selbst Verantwortung für das Gelingen der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.

Das bietet eine Menge Chancen individuell auf die Kinder und ihre Familien eingehen zu können. Es hat aber auch deutliche Auswirkungen, wenn diese Verantwortung nicht ernst genommen wird.
Es reicht auch nicht aus, wenn jeder für sich allein Verantwortung übernimmt. Der Austausch und die Vernetzung untereinander sind ganz zentrale Aspekte einer funktionierenden Kita.
Ein wichtiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe ist der Jugendhilfeausschuss. Er wurde auf dem Kongress als „mächtiges Gremium“ bezeichnet. Die dort getroffenen Entscheidungen seien „stark und wirkungsvoll“. Wer hier mitredet, kann Einfluss auf die Ausgestaltung der Kita-Landschaft nehmen.
Jugendhilfeausschüsse gibt es auf Kreis- und Landesebene. Dort sind viele wichtige Akteure der Kinder- und Jugendhilfe vertreten. Die Eltern haben in diesen Ausschüssen einen Sitz in beratender Funktion.
Es gibt viele Möglichkeiten im Jugendhilfeausschuss „mitzureden“. Die wichtigste Grundlage dafür ist sicherlich, sich erst einmal mit diesem Gremium und seinen Mitgliedern auseinanderzusetzen.

Wir laden alle Kita-Akteure – insbesondere Eltern und Kita-Fachkräfte – ein, mit uns in den Austausch zum Jugendhilfeausschuss des RHK und der dortigen Themen zu gehen.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde

Während der Pandemie und der Vorbereitung auf das Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes, standen in der KEA News oftmals die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes im Mittelpunkt.
Was uns aber immer eine Herzensangelegenheit war, sind die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.

Eine Fortsetzungsgeschichte von Claudia Theobald
Erstveröffentlichung am 23.04.2020

Ich bin Erzieherin, und das bin ich eigentlich gerne. Seit über 30 Jahren arbeite ich im Kindergarten, der mittlerweile zur Kindertageseinrichtung, kurz KiTa, mutiert ist. Noch immer begeistert mich die Frühpädagogik und ihre unendlichen Möglichkeiten mit Kindern zu forschen, Dinge zu entwickeln und zu entdecken, nachzudenken und zusammen einen lebendigen Alltag zu gestalten.

Ganz langsam und schleichend hat sich dieser Alltag aber mit den Jahren verändert.

Immer mehr Kinder werden ganztägig betreut. In unserem ehemaligen Speiseraum ist mittlerweile eine große Küche untergebracht. Wir essen nun mit den Kindern in den Gruppenräumen, wo morgens gespielt, gebaut, geklebt und geschnipselt wird. Früher hatten wir eine Kinderküchenzeile und haben regelmäßig mit den Kindern gekocht und gebacken. Diese Küche gibt es nicht mehr. An ihrer Stelle steht jetzt ein großer Schrank mit Matratzen. So kann der Raum, der ursprünglich für intensive pädagogische Kleingruppenarbeit konzipiert wurde, täglich nach dem Mittagessen zum Ruheraum umgebaut werden.
Wir hatten auch mal einen Turngeräteraum. Der wurde zum Schlafraum umgebaut, als zweijährige Kinder Bestandteil unser großen Regelgruppen mit 25 Plätzen wurden. Die Turngeräte sind seither mit im Turnraum untergebracht. Vor langer Zeit war meine KiTa zweigruppig. Das Außengelände teilten sich 50 Kinder, als die KiTa dann viergruppig wurde, tummelten sich im gleichen Außenbereich 100 Kinder. Heute haben wir fünf große Regelgruppen für Kinder von 2-6 Jahren und unser Spielbereich im Freien ist kein Quadratmeter größer geworden. Was ich hier schildere, ist die typische KiTa-Entwicklung der letzten 20 Jahre. Viele Erzieherinnen können ähnliches berichten.

Immer weiter verschieben sich unsere Arbeitsschwerpunkte.

Wir brauchen viel Zeit fürs An- und Ausziehen, zum Naseputzen, Windelwechseln, Tränen trocknen, Streit schlichten, Lätzchen umbinden, Essen mundgerecht zu zerkleinern und um im Tagesablauf immer wieder die Räume zum Spielen, Essen, Ruhen oder Vorlesen umzuräumen. Das neue KiTa Gesetz von Rheinland- Pfalz schreibt diese Entwicklung fort. Alle Kinder sollen nun mindestens sieben Stunden am Stück betreut werden. In unserer KiTa müssten dann mehr als doppelt so viele Kinder essen und schlafen oder ruhen.
Als die Gesetzesentwürfe kontrovers und hitzig debattiert wurden, begannen meine zögerlichen Trippelschritte in die Öffentlichkeit. Mit über 50 Jahren nahm ich an der ersten Demo meines Lebens teil. Mit Plakaten, Pfeifen und Trommeln haben wir demonstriert, und zum ersten Mal in meinem Leben war auch ich der Grund für ein beachtliches Polizeiaufgebot, das den geordneten Ablauf der Demo gewährleistete. Ich besuchte Veranstaltungen zum Thema und begann an politisch Verantwortliche zu schreiben, zu argumentieren und unbequeme Fragen zu stellen. Zweimal war ich in Mainz, habe im Bildungsausschuss Präsenz gezeigt und vor dem Landtag mit Kolleginnen demonstriert.

Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, wie es mit Frau Theobald weiterging.

Kita-Betrieb in der Pandemie

Die Pandemie stellt alle KiTa-Akteure vor große Herausforderungen. Die Gefahrenlage wird kontinuierlich neu bewertet und die Einschränkungen der Rechte unserer Kinder auf dieser Basis so gering wie möglich gehalten. Daher ändert sich die Rechtslage häufig. Der KEA RHK informiert sich gezielt und umfassend über die jeweils geltenden Regelungen und macht diese transparent.

Neues Schnupfenpapier

Ende August/Anfang September hatte das neue „Schnupfenpapier“ in vielen Kitas für Aufregung gesorgt. Aufgrund der Formulierung: „Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.“, haben viele Kita-Akteure eine Verschärfung der Regelungen vermutet. Dies ist nicht der Fall!
Nach wie vor dürfen Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten – wie er für die meisten Kinder im Herbst üblich ist – die Kita besuchen. Die Symptome müssen nach den 24 Stunden nicht verschwunden sein. Wenn ein Schnupfnäschen nicht schlimmer wird, ist das – aus medizinischer Sicht – eine deutliche Verbesserung, denn das Kind ist stabil.

Nähere Informationen dazu und das „Schnupfenpapier“ selbst finden Sie hier: Auch weiterhin gilt: Mit einfachem Schnupfen kann die Kita besucht werden | LEA (lea-rlp.de).

Wichtig ist wie immer: Ein krankes Kind gehört nicht in die Kita – kranke Fachkräfte auch nicht!

Neue Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder

Mit dem 18.09.21 trat die aktuell gültige Version der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion in Kraft.
In §3, Absatz 4 wird dort erläutert, was im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in KiTas vorgeschrieben ist:

Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege haben sich die betreuten Kinder sowie die Kinder innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren pädagogischen Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen unverzüglich in Absonderung zu begeben; die Absonderung kann unverzüglich mittels eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Wenn die Möglichkeit des „Freitestens“ nicht in Anspruch genommen wird, muss das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt individuell abgestimmt werden. Dieses entscheidet dann auch über den Zeitraum, in dem das Kind der Kita fernbleiben muss.

Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wird eine, vom RKI als besorgniserregend eingestufte Virusvariante festgestellt, oder stellt das lokale Gesundheitsamt eine besondere Ausbruchssituation fest, bleibt es bei der alten Regelung (= Quarantäne für alle). Was genau dann wichtig ist, wird in Absatz 5 erläutert.

Die Absonderungsverordnung finden Sie hier.

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Was passiert eigentlich mit meinen Rückmeldungen?


„Ich nehme oft an den Umfragen des KEA teil und beantworte die Fragen, die im Newsletter gestellt werden. Bei wem landen diese Rückmeldungen eigentlich?“

Zunächst landen sie bei den Mitgliedern des KEA RHK. Meistens schaffen wir es zeitnah und umfassend darauf zu antworten. Dabei ist es unser erstes Anliegen, die Fragen zu klären, die an uns herangetragen werden. Es kann sein, dass wir dafür selbst erst mal recherchieren müssen. Dank unseres großen Netzwerkes klappt das sehr gut.
Das zweite, was mit Ihren Rückmeldungen geschieht ist, dass wir damit arbeiten. Wir überlegen wie wir unsere Arbeit anhand der Rückmeldung optimieren können. Wenn beispielsweise viele Rückmeldungen zum Thema „Pädagogik beim Mittagessen“ reinkommen, dann suchen wir gezielt nach Schulungen und Literatur zu diesem Thema und bilden uns weiter. Wenn viele Fragen zu neuen Verordnungen kommen, dann arbeiten wir uns ins Thema ein und verfassen eine außerplanmäßige Rundmail an die Eltern. Wir greifen die eingehenden Themen zudem auf, um Veranstaltungen daraus zu organisieren oder Artikel zu schreiben.

Das dritte, was mit Ihren Rückmeldungen passiert ist, dass andere damit arbeiten. Wir sammeln die Rückmeldungen und geben sie – in anonymisierter Form – an unsere Netzwerkpartner weiter. Teilweise geben wir sie direkt an verantwortliche Behörden oder Politiker weiter. Teilweise nehmen wir sie mit in die Gremien und Veranstaltungen, die wir auf Kreis- und Landesebene besuchen. Dabei können niemals Rückschlüsse auf einzelne Kitas oder gar Personen gezogen werden. Es geht eher darum aufzuzeigen, ob im Land bestimmte Missverständnisse, allgemeine Problemlagen oder sogar Zufriedenheit herrschen.

Ihre Rückmeldungen haben also eine Menge Einfluss auf die kreis- und landesweite Kita-Landschaft. Machen auch Sie mit!

Woher nehmt ihr die Zeit für die viele Arbeit?

„Was ihr da auf die Beine stellt ist echt toll. Ich habe für so etwas einfach keine Zeit!“

Ein KEA besteht aus verschiedenen Menschen. Jeder bringt unterschiedliche Talente und Zeitkontingente mit. Manche kümmern sich „nur“ um die Steuererklärung (ja, auch ohne Einkommen müssen wir eine Steuererklärung abgeben). Manche korrigieren „nur“ Texte. Mit diesen scheinbar „geringen“ Aufwendungen halten sie den anderen den Rücken frei, was wirklich enorm hilft.
Was auch sehr hilft, sind KEA-Mitglieder, die eigentlich keine Zeit haben sich tief in die Materie einzuarbeiten. Auf unseren Sitzungen haben sie die wichtige Funktion Verständnisfragen zu stellen. Nur, wenn wir uns immer wieder klar machen, wie das, was wir tun und sagen, auf Menschen wirkt, die keine „Fachidioten“ sind, können wir gut mit der Basis arbeiten.

Wir versuchen im KEA folgende Philosophie zu verfolgen:
Die Zeit, die wir für den KEA aufbringen, ist Zeit die wir für uns selbst aufbringen.

Jeder überlegt sich welche Talente er hat und wie er diese in die KEA-Arbeit einbringen kann. Das kann das Malen schöner Bilder, das Schreiben von Artikeln, die Freude an Weiterbildungen oder Eventorganisation sein. Manche Talente entfalten sich auch erst während des Wirkens im KEA. Hier gibt es viele Möglichkeiten zu wachsen. Welche Talente haben Sie?

Gemischtwaren
Beratungsstelle „Kultur macht stark RLP“ in neuer Konstellation


In der Beratungsstelle „Kultur macht stark“ sind seit dem 01.09. zwei Frauen zuständig für die Beratung und Mobilisierung rund um das Bundesprogramm. Neben Judith Reidenbach, die die Stelle seit 2018 leitet, ist nun auch Karoline Schulz Ansprechpartnerin für alle Fragen zu „Kultur macht stark“. Die Beratungsstelle hilft dabei über Förderprogramme zusätzliche künstlerische Angebote in Kitas umzusetzen.

Die Mitarbeiterinnen sind Montag bis Freitag in der Kernzeit 09.00-13.00 telefonisch unter
0651 718 2414 oder unter kumasta@skubi.com erreichbar.

Deutscher Kita-Preis 2022


Der Deutsche Kita-Preis 2022 nimmt weiter Gestalt an! Im Frühsommer 2022 werden zum fünften Mal fünf Kitas und fünf lokale Bündnisse für deren hervorragende Arbeit in der frühen Bildung in Deutschland ausgezeichnet. Es gab – trotz Pandemie – rund 1.200 Bewerbungen. Nun stehen die 25 nominierten Kitas und 15 Initiativen für das kommende Jahr fest.

Der Deutsche Kita-Preis hat das Ziel, die frühe Bildung in Deutschland weiter voranzutreiben und die wertvolle Arbeit, die in den Kitas und Bündnissen für unsere Kinder geleistet wird, zu würdigen.

Die Erstplatzierten pro Kategorie dürfen sich auf ein Preisgeld von 25.000 Euro freuen. Zudem warten auf vier Zweitplatzierte in beiden Kategorien je 10.000 Euro.
Die Preisverleihung findet im Frühsommer 2022 statt. Dann ist ein ganz besonderes Fest geplant. Der Deutsche Kita-Preis wird fünf Jahre alt und das soll gebührend mit einer großen Gala gefeiert werden.
Im Auswahlprozess achten die Expertinnen und Experten vor allem darauf, wie sich die pädagogische Arbeit an den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder orientiert und ob Kinder, Eltern und Mitarbeitende im Alltag mitwirken können. Entscheidend ist zudem, inwieweit die Kita- und Bündnisteams ihre Arbeit reflektieren und weiterentwickeln, und ob Partner aus dem Umfeld einbezogen werden, um gemeinsam die Bedingungen für gute frühe Bildung zu verbessern.

Nähere Informationen zum deutschen Kita-Preis gibt es hier: Nominierte Kitas für 2022 | Deutscher Kita-Preis

KEA NEWS AUGUST 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerich

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Kita-Alterkülz – Zusammenarbeit trotz größter Herausforderungen
    • Wer ist der Wichtigste am Tisch?
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Kita-Beirat: Zeitplan
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Studie: Verletzendes Verhalten in Kitas
    • Die Bundestagswahl und die Kitas
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Kultur macht stark
    • Kunstfähre
  • Eltern fragen nach
    • Rätsel um T

Termine/Save the date:

09.09.2021 – Kreisübergreifende Informationsveranstaltung: “7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?” 20:00 Uhr, Online-Veranstaltung

16.09.2021 – öffentliche KEA-Sitzung 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

29.09.2021 – 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ab 14:30 Uhr

Seien auch Sie dabei: Mitreden. Mitwirken. Mitgestalten.

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen derEinsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen.
Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Kita-Alterkülz – Zusammenarbeit trotz größter Herausforderungen

Kita-Betrieb in der Pandemie und die parallele Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes belasten derzeit alle Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis und in ganz Rheinland-Pfalz. In der Kita Alterkülz kamen noch einige Belastungsfaktoren dazu: Das Gebäude entspricht nicht mehr den Vorgaben des Gesetzgebers. Die beteiligten Ortsgemeinden haben sich – jeder aus gutem Grund – entschieden neue Wege zu gehen. Eine neue Leitung wurde gleich zu Beginn mit all diesen Herausforderungen konfrontiert. Der Elternausschuss bemühte sich nach Kräften seinen Aufgaben gerecht zu werden, sah sich jedoch oft einer Gleichung mit
zahlreichen Unbekannten ausgesetzt.
Trotz unterschiedlicher Perspektiven und Herangehensweisen haben die Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft es geschafft, sich gemeinsam auf den Weg zu machen.

Der starke Wunsch etwas für unsere Kinder zu erreichen war und ist bei allen klar zu erkennen.

Hilfe von Netzwerkpartnern – wie der Verbandsgemeinde, dem Kreisjugendamt und dem
Kreiselternausschuss – wurde aktiv gesucht und angenommen. In einer großen Elternversammlung im Juli wurden die Sorgen und Nöte, die Sachlage und die anstehenden Herausforderungen zusammengetragen und transparent gemacht. Aus dieser Versammlung gingen zahlreiche Ideen und Perspektiven hervor. Gemeinsame Jour fixe der Verantwortungsgemeinschaft wurden geplant.
Natürlich haben sich die Herausforderungen nun nicht plötzlich in Luft aufgelöst. Das gemeinsame und transparente Wirken der Kita-Akteure, die Bereitschaft – trotz eventueller Spannungen und Meinungsverschiedenheiten – einen gemeinsamen Weg zu beschreiten: Das ist es, was die Verantwortungsgemeinschaft Kita ausmacht.
Wir freuen uns sehr, dass wir als Kreiselternausschuss in den Prozess eingebunden wurden. Dabei wurden wir – genau wie es unser Anliegen ist – von allen Beteiligten ins Vertrauen gezogen. Als Vertreter der Elternschaft ist es unsere primäre Intention, eine gute Lösung für die gesamte Kita zu finden. Dies entspricht dem Interesse der Elternschaft, die vor allem das beste für ihre Kinder erreichen möchte. Hier liegt immer die Schnittmenge aller Kita-Akteure.
Wir halten das Beispiel von Alterkülz für ein gelungenes Beispiel dafür, dass auch große Herausforderungen – bei entsprechender Offenheit – gemeinsam gemeistert werden können. Entscheidend ist, dass alle den Mut aufbringen sich zu öffnen und neue Wege in Betracht zu ziehen.

Wir möchten uns hier ausdrücklich bei den Akteuren der Kita-Alterkülz bedanken
und freuen uns auf den weiteren, gemeinsamen Weg.

Der KEA RHK berät und unterstützt alle Eltern und Elternausschüsse. Er ist Ansprechpartner für alle Kita-Akteure und bietet kostenlose Schulungen rund um Kita-Themen an.

Wer ist der Wichtigste am Tisch?

Sehr gerne bringen wir in dieser Kategorie Beispiele, die wir in den Kitas (mit-)erleben dürfen. Oft stammen die Ideen von Elternausschüssen oder Kita-Leitungen.
Wir freuen uns hier einen Gastbeitrag einer Netzwerkpartnerin bringen zu dürfen, der mitten aus dem Leben gegriffen ist.

Ein Beitrag von Claudia Theobald

Im Rahmen einer ganzheitlichen Erziehung ist die Vermittlung von Werten und Haltungen ein Aspekt der frühkindlichen Bildung. Ich arbeite in einer katholischen Kindertagesstätte, in der religionspädagogisches Arbeiten ein Teil der Konzeption ist.
Wir sind immer wieder erstaunt, welche existenziellen Fragen und Überlegungen, wie das Miteinander in Familie und KiTa gestaltet werden soll, die Kinder bewegen. Interessant sind auch die Gedankengänge der Kinder und welche Schlüsse und Querverbindungen sie ziehen. Beim Theologisieren und Philosophieren miteinander vermeiden wir vorgefertigte Antworten. Wir greifen Fragen auf, stellen Bezüge zu der Lebenswelt der Kinder her und suchen gemeinsam nach Antworten.

Hier ein Beispiel aus unserem Alltag:
Wir haben gerade mit dem Mittagessen begonnen. Anton(5 Jahre) geht es heute nicht schnell genug. Lautstark fordert er ein, dass er sich von allem zuerst nehmen darf und die anderen gefälligst zu warten haben. Ich interveniere und stelle die Frage: „Kinder, was denkt ihr, wer ist hier der Wichtigste bei uns am Tisch?“
Für Anton ist die Sache zunächst klar. „Ich bin der Wichtigste“ ruft er unüberhörbar. Die anderen Kinder sind nicht seiner Meinung und bringen deutlich zum Ausdruck, dass sie keinen Grund dafür sehen, dass Anton Privilegien zugestanden werden. Ich frage noch einmal: „Wer ist denn dann der Wichtigste an unserem Tisch?“ Marie(5 Jahre), die meist sehr auf Harmonie bedacht ist, sagt: „Die Erzieherinnen sind am wichtigsten. Du (Frau Theobald) bist die Wichtigste.“ Ich muss schmunzeln und erkläre, dass die Erzieherinnen zwar für die Kinder da sind und viele Entscheidungen treffen, aber nicht wichtiger als die
Kinder sind.
Nun meldet sich wieder Anton zu Wort, der über das Ganze nachgedacht hat. „Frau Theobald ich weiß schon, du hast uns doch die Jesusgeschichte erzählt. Da haben die Männer auch gedacht, sie wären die Wichtigsten und Jesus hat die Frauen und Kinder zu sich gerufen und gesagt, dass alle gleich wichtig sind und dass die Kinder auch wichtig sind.“ (Ich hatte die biblische Geschichte der Kindersegnung erzählt). Alle am Tisch stimmen Anton zu. Jeder ist gleich wichtig und deshalb muss jeder warten, bis er die
Schüssel gereicht bekommt. Auch Anton schafft es jetzt abzuwarten, bis er an der Reihe ist.

*Namen der Kinder geändert

Claudia Theobald
Frau Theobald ist Erzieherin und Qualitätsbeauftragte ihrer Kita. Sie ist auch Kita-Aktivistin und als solche Vorsitzende und Schriftführerin des Kitafachkräfteverband RLP.
Weitere Informationen zu Frau Theobald und dem Verband gibt es hier: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Kita-Beirat: Zeitplan

Mit dem neuen KiTa-Gesetz wurde auch ein neues Gremium eingeführt: Der Kita-Beirat. Ab Dezember soll er zum ersten Mal tagen. Schon jetzt laufen in den Kitas die Vorbereitungen dafür.

Was ist der Kita-Beirat überhaupt?

Der Kita-Beirat ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Hier bekommen neben Träger, Leitung und Elternausschuss auch die pädagogischen Fachkräfte eine eigene Stimme. Einbringen und Berücksichtigen der Kinderperspektive sind verbindlich vorgeschrieben. Jede einzelne Kita soll nicht nur für, sondern MIT allen Kita-Akteuren entwickelt werden. Verantwortungsträger sollten nicht vor bereits entwickelte Konzepte „gestellt“ werden, sondern aktiv an der Entwicklung beteiligt sein. Dazu bedarf es eines Ortes der Beratung
und des Diskurses. Einen Ort der Konsenssuche. Unterschiedliche Interessenlagen, Konflikte und Diskussionsbedarfe gehören hier natürlicherweise dazu.
Bereits bestehende Strukturen, wie die Teamsitzungen des Fachpersonals oder der Elternausschuss, sind u.a. wichtig, um die Sitzungen des Beirates vorzubereiten und die Beschlüsse im Nachgang umzusetzen und zu evaluieren. Natürlich werden in diesen Strukturen auch weiterhin Themen bearbeitet, die unabhängig vom Beirat sind.

Der Kita-Beirat ist ein Ort gelebter Partizipation.

Es gibt einen Zeitplan

Bevor im Dezember die erste Sitzung des Kita-Beirates stattfinden kann, fällt in jeder Kita noch einiges an Vorbereitungen an. In der Handreichung zum Kita-Beirat wird daher ein beispielhafter Zeitplan vorgestellt.

Ab Juli 2021:
– Anpassung der Kita-Konzeption an § 7 KiTaG,
– die Rolle der FaKiP vorbereiten,
– Infoschreiben für die Eltern & Fachkräfte verfassen.

August – November 2021:
– Infotreffen für den Elternausschuss & die pädagogischen Fachkräfte organisieren,
– Treffen der Vertretungsgruppen & Entsendung der Mitglieder in den Kita-Beirat.

Ab Dezember 2021:
– Organisation der 1. Kita-Beiratssitzung,
– Reflexion & Evaluation

Weitere Details zum Zeitplan finden Sie in der Handreichung Kita-Beirat (Seite 16).

Den Beirat mit Leben füllen

Ob das neue Gremium für die einzelne Kita Sinn macht – oder nicht – hängt davon ab, wie die Kita-Akteure vor Ort mit dieser Chance umgehen. Eine kooperative Haltung aller Beteiligten kann hier (weiter-)entwickelt werden, um gemeinsam die besten Voraussetzungen für unsere Kinder zu schaffen.
Die Kita soll als Ganzes in den Blick genommen werden. Strukturelle Aspekte der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit sollen weiterentwickelt werden. Ein reines Abarbeiten der Pflichttermine mit Kampfabstimmungen würde dem Geist des Beirates natürlich den Gar ausmachen.

Wie laufen die Vorbereitungen für den Kita-Beirat in Ihrer Kita ab?
Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen mit uns unter: kontakt@kea-rhk.de

Neues aus der KiTa-Landschaft
Studie: Verletzendes Verhalten in Kitas

Eine Explorationsstudie zu Formen, Umgangsformen, Ursachen und Handlungserfordernissen aus der Perspektive der Fachkräfte.
Studierende kindheitspädagogischer Studiengänge der Hochschule Koblenz wurden zu ihren Erfahrungen in der Praxis befragt. Die Studie wurde im Juli 2021 veröffentlicht.

Interaktions- und Beziehungsgestaltung ist das „Kerngeschäft“ jeder Kita-Fachkraft. Das ist die Basis für alle Angebote, darum geht es jeden Tag. Sie erfordert einen feinfühligen Umgang mit den Kindern und ihren Familien. Die meisten Eltern vertrauen darauf, dass dieser Anspruch selbstverständlich so umgesetzt wird. Aber immer mehr Fachkräfte schlagen Alarm:
Die derzeitige Personalsituation in deutschen Kindertageseinrichtungen ist äußerst
besorgniserregend.
“ heißt es in Kapitel 1 der Studie. Es geht um einen Mangel an gut ausgebildetem Personal, die Fachkraft-Kind-Relation und um die vielfältige gesundheitliche Belastung von Fachkräften in den Kitas (ganz unabhängig von Corona).
Die Teilnehmer*innen der Studie berichteten eindrücklich von einer großen Bandbreite verletzender Verhaltensweisen, die oftmals sehr subtil und kaum merkbar begönnen, die sich aber soweit steigern könnten, dass Kindern Angst gemacht und ihr Wille und ihre Würde gebrochen würden.

Die aktuellen Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte in den Kitas erschweren zunehmend einen feinfühligen Umgang mit Kindern und begünstigen verletzendes Verhalten.

In der Studie werden vier Fragenkomplexe beleuchtet:
– Welche Formen des verletzenden Verhaltens werden in Kindertageseinrichtungen von den pädagogischen Fachkräften beobachtet oder womöglich sogar selbst ausgeübt?
– Wie gehen Fachkräfte damit um, wenn sie verletzende Verhaltensweisen befürchten, beobachten oder sogar selbst ausüben?
– Welches sind, nach Meinung der Fachkräfte, mögliche Ursachen für verletzendes Verhalten?
– Welche Formen der Unterstützung wären in den Augen der Fachkräfte hilfreich, um verletzende Verhaltensweisen verhindern zu können?

Formen von verletzendem Verhalten

In der Studie werden Mikrogewalt, Makrogewalt und Spiralgewalt voneinander
unterschieden.

Mikrogewalt ist die häufigste Form der Gewalt. Das sind eher unterschwellige Übergriffe,
die verbal vorführen, beschämen und diskriminieren. Es geht dabei auch um Unterlassung.
Diese Form der Gewalt ist gesellschaftlich oft anerkannt und wird daher verharmlost.

Makrogewalt ist deutlich nach außen sichtbar. Sie dient sehr oft der „Herstellung von Ordnung“ bzw. dem „Einhalten von Regeln“. Sie zeigt sich als Kampf und Machtdemonstration, insbesondere in Situationen, die die Grundbedürfnisse der Kinder betreffen, z.B. in der Essenssituation.

Spiralgewalt meint die Eskalation von Mikro- zu Makrogewalt. Im Gegensatz zur reinen Makrogewalt geht es hier zunächst nicht um das Ausleben von Macht. Am Beginn steht eher eine Hilflosigkeit der Fachkraft, die irgendwann die Frustrationstoleranzschwelle überschreitet.

Das Thema Kinderrechte in der Kita und Adultismus beschäftigt den KEA RHK immer wieder. Wir bilden uns gezielt in diesem Bereich weiter, um den gesteigerten Rückmeldungen diesbezüglich professionell begegnen zu können.

Einen Artikel zur Studie finden Sie hier: Studie über verletzendes Verhalten in
Kindertagesstätten – Die Fachseite für Erzieher/innen

Kaufen können Sie die Studie hier: Verletzendes Verhalten in Kitas

Umgang der Fachkräfte mit verletzendem Verhalten

In der Studie wurden fünf Verhaltensweisen der Fachkräfte benannt.

Drei Affen
Bei verletzendem Verhalten wird weggesehen, weggehört und geschwiegen.

Forcieren und Bestätigen
Verletzendes Verhalten wird unterstützt und für richtig gehalten.

Zeitnahe Ansprache
Hier geht es um „das mutige, verantwortungsvolle und selbstbewusste Handeln einzelner Fachkräfte, die als Einzelkämpfer*innen verletzendes Verhalten beobachten, reflektieren und ansprechen, um Kinder zu schützen.“

Aufarbeitung im Team
Intensivere Auseinandersetzung mit verletzenden Verhaltensweisen, die ggf. in weitere Konsequenzen münden.

Eigene Wege
Alleiniges Handeln einzelner Fachkräfte, z.B. Dokumentation der Vorfälle oder Kündigung.

Mögliche Ursachen für verletzendes Verhalten

In der Studie wurden sechs mögliche Ursachen herausgearbeitet.

Sie kennt es nicht anders
Mangelnde Biographiearbeit und geringe Frustrationstoleranz.

Der fehlt es an …
Fachliche Defizite und mangelndes Einfühlungsvermögen.

Machtverhältnisse für sich nutzen
Adultismus, sich das Recht zur Machtausübung nehmen und das als richtig erachten.

Immer die Gleichen
Es sind immer die gleichen Fachkräfte, die verletzendes Verhalten ausüben, Kinder
die betroffen sind, Fachkräfte die nichts dagegen tun.

Durch den ganzen Stress
Prekäre Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

Aufbewahrungsanstalt
Umfasst mangelnde Qualität der Leitung, des Teams oder der Rahmenbedingungen.

Handlungserfordernisse, um verletzende Verhaltensweisen zu verhindern

In der Studie wurden vier Kategorien für Formen der Unterstützung genannt.

Kultur der gegenseitigen Rückmeldung und Unterstützung
Die Kolleg*innen sollen durch die Ansprache gestoppt, aber nicht beschämt werden.

Wege der Entlastung
Supervision, mehr Personal, kleinere Gruppen, Organisationsentwicklung, Entwicklung von Schutzkonzepten usw.

Kinder stärken
Umsetzung der Kinderrechte, Beschwerdestelle, Partizipation usw.

Bildung
Üben von Selbstreflexion als Teil der Ausbildung und als kontinuierliche Weiterschulung.

„Uns haben die Schilderungen der Befragten selbst sehr betroffen gemacht. Dieser Diskurs über verletzendes Verhalten gegenüber Kindern wird wehtun und nicht einfach sein. Aber es gilt ihn zu führen, um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.“ (Autorinnen der Studie)

Neues aus der KiTa-Landschaft
Die Bundestagswahl und die Kitas

Am 26.09.2021 sind Bundestagswahlen. Wahlen, die auch für die Kitas relevant sind. Die Bundeselternvertretung (BEVKi) ist schon seit Monaten aktiv, um sich bei den großen Parteien für das Thema Kita stark zu machen: Unter anderem wurden Wahlprüfsteine formuliert und eine Podiumsdiskussion mit Politiker*innen der Bundestagsfraktionen
veranstaltet (Wir haben in der Juli Ausgabe der KEA News davon berichtet).
Damit ist das Engagement der BEVKi aber noch nicht beendet.

8 Fragen der BEVKi an die Bundestags-Fraktionen

Die BEVKi hat konkrete Fragen zur Kita-Politik formuliert und an die Fraktionen im Bundestag versendet. Die Fraktionen sind: CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne. Alle Parteien haben schriftlich geantwortet.

Die Fragen drehten sich um:

  1. das Bundesqualitätsgesetz,
  2. den Ausbau der Kitaplätze,
  3. Inklusion,
  4. Fachkräftemangel,
  5. Gebührenfreiheit,
  6. Gesunde Ernährung,
  7. Erziehungspartnerschaft,
  8. Wunsch- und Wahlrecht

Die vollständigen Fragen und die Antworten der Parteien finden Sie hier.

Was hat die Bundestagswahl mit meiner Kita zu tun?

Kitas sind Ländersache. Das geht aus Artikel 30 des Grundgesetzes hervor und bedeutet, dass die Bundesländer selbst für die Gesetzgebung zuständig sind. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, weil so viel besser auf die Gegebenheiten und Bedarfe vor Ort eingegangen werden kann. Es heißt aber auch, dass die Kosten zunächst mal bei den Ländern liegen.
Trotzdem gibt es bereits jetzt bundeseinheitliche Vorgaben. So müssen sich alle Landesgesetze für die Kitas nach dem Sozialgesetzbuch 8 (SGB 8) des Bundes richten. Bundeseinheitlich sollten auch gewisse Qualitätsstandards geregelt werden und zwar inklusive einer verbindlichen Kostenbeteiligung des Bundes, so die Forderung zahlreicher Akteure der Kita-Landschaft. Der Bund soll demnach per Gesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festlegen, die länderübergreifend umgesetzt werden müssen. Nur so ist es möglich, dass nicht länger die Finanzkraft der Kommunen ein maßgeblicher Faktor für ein chancengerechtes Aufwachsen unserer Kinder ist.

Der Rahmen für jede einzelne Kita – Personalschlüssel, Qualitätsniveau der pädagogischen Fachkräfte, räumliche Voraussetzungen usw. – wird also auch durch die Bundespolitik beeinflusst. Für uns Eltern geht es dabei nicht mal primär darum welche Partei wir wählen, sondern darum, dass wir deutlich machen, dass dieses Thema für uns – als riesige Wählergruppe – wirklich relevant ist.
Das können wir tun, indem wir unsere Mitwirkungsrechte in der Kita-Welt kennen und aktiv nutzen.

Nur dann, wenn sich Eltern – öffentlich und zahlreich – für Kitas stark machen, wird dieses Thema wichtig genug werden, damit das notwendige Geld in die Hand genommen wird.

Informationen darüber welcher Optimierungsbedarf – aus Sicht der Fachkräfte, basierend auf offiziellen Empfehlungen und Expertisen – für unsere Kitas besteht, finden Sie hier.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Kultur macht stark

Unter dem Dach Servicestelle Kulturelle Bildung Rheinland-Pfalz sind die Projekte

Service
  • Beratungsstelle „Kultur macht stark“,
  • KUNSTFÄHRE – Kulturagentur TUFA und
  • KUNSTJOLLE – Plattform für Frühkindliche Kulturelle Bildung“ vereinigt.

Diese Projekte möchten wir Ihnen im Rahmen einer Serie in den KEA News vorstellen. Teil I erschien in der Juli Ausgabe der KEA News.

Beratungsstelle „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung RLP“
Ein Beitrag der Servicestelle Kulturelle Bildung

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 bundesweit Maßnahmen Kultureller Bildung.

Mit der Förderung der Bildungsbündnisse verfolgt das BMBF vier Ziele:

  • Wesentlich ist die Eröffnung neuer Bildungschancen – vor allem für Kinder und Jugendliche, die in einer finanziellen, sozialen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachsen.
  • Zugleich sollen die Bündnisse die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Zukunft junger Menschen aktivieren.
  • Eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteur*innen auf lokaler Ebene, möglichst nah an den Kindern und Jugendlichen, zu fördern, ist ein weiteres Ziel.
  • Und nicht zuletzt geht es darum, Kulturelle Bildung in die Breite zu tragen – genau zu den Kindern, die bislang am weitesten von ihr entfernt sind.

Es gab bisher zwei Förderphasen – 2013 bis 2017 und 2018 bis 2022 – in denen mehr als eine Million Kinder und Jugendliche mit „Kultur macht stark“-Angeboten in Berührung kamen.

Ganz aktuell hat die Bundesregierung beschlossen, das sehr erfolgreiche Programm auch in einer dritten Förderphase zwischen 2023 und 2027 zu finanzieren.

Mit dem Start der zweiten Förderphase des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ von 2018 bis 2022 wurde in Trier eine Beratungsstelle eingerichtet, die landesweit über Möglichkeiten und Modalitäten des Bundesprogramms informiert, berät und mobilisiert.

Wir möchten Sie in der Konzeption ihrer Projekte und in der Suche nach einer passenden Förderung unterstützen und begleiten.

Wir informieren und beraten verbandsübergreifend Kultureinrichtungen und Initiativen, Schulen, Kitas, Jugendzentren und andere Interessierte rund um das Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“. Mehrmals im Jahr finden hierzu Infoveranstaltungen, Netzwerk- und Austauschtreffen in verschiedenen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz oder auch digital statt.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
„Klanggarten – DIGITAL!“

Kulturelle Bildung in der Pandemie
Ein Beitrag der Servicestelle Kulturelle Bildung

Im Projekt „Klanggarten – DIGITAL!“ tauchten Kita-Kinder drei Monate lang gemeinsam mit dem SaRu-Percussion-Duo in die Welt der Percussion ein. Sie lernten professionelle Instrumente kennen, bauten eigene Instrumente, die sie mithilfe der Erzieher*innen in der Kita künstlerisch gestalteten, sie studierten Rhythmen ein, begaben sich auf Klangrecherche in ihrem Umfeld und setzten gemeinsam mit einer Tänzerin Klänge in Bewegung um.

Foto: SaRu-Percussion-Duo

Das Besondere an dem Projekt: Es fand zum großen Teil mithilfe digitaler Medien statt und konnte so in Zeiten stark eingeschränkter Möglichkeiten für die Kulturelle Bildung im Sommer 2020 ein hochwertiges Kulturprojekt mit Kita-Kindern stattfinden lassen. Finanziert wurde das Projekt durch den Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. im Rahmen des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark“.

Das Programm sieht vor, dass sich zur Antragsstellung und Projektdurchführung mindestens drei Partner auf lokaler oder regionaler Ebene zu einem Bündnis zusammenschließen. Im Falle von „Klanggarten – DIGITAL!“ waren das die „KUNSTJOLLE – Plattform für Frühkindliche Kulturelle Bildung“ und zwei Kindertagesstätten in Trier-Süd.

Foto: SaRu-Percussion-Duo

Percussion bedeutet so viel wie „Schlagen“ oder „Takt“. Es geht hier um alle Instrumente, die geschlagen oder geschüttelt werden, um Geräusche zu erzeugen.

Weitere Informationen zum SaRu-Percussion-Duo gibt es hier: SaRu Percussion-Duo

Gefördert durch die Mittel aus „Kultur macht stark“ konzipierte und realisierte das durchführende Künstlerpaar in enger Absprache mit den Kitas und den Mitarbeiterinnen der KUNSTJOLLE acht Videotutorials, die kindgerecht und ästhetisch anspruchsvoll die Themen des Projektes vermittelten und die Kinder vor Ort zum kreativen Tun anregten.

Die eigentliche kreative und partizipative Tätigkeit fand also ganz analog und eng begleitet durch das KitaFachpersonal in den Einrichtungen statt. Dabei hatten die Erzieherinnen die zusätzliche Aufgabe, alle Arbeitsschritte des Projektes in Form von Bild- und Tonaufnahmen zu dokumentieren und das Material an die Künstlerinnen weiterzuleiten. Die Arbeitsergebnisse der Kinder konnten auf diesem Wege immer wieder in die nächsten Videos einfließen. Ergänzt wurde das Projekt durch eine Live-Videokonferenz der Kinder mit den Künstler*innen, in der sie gemeinsam Rhythmen ausprobierten und die entstandenen Selbstbau-Instrumente miteinander zum Klingen brachten. Den Abschluss bildete ein neuntes Video, das noch einmal alle Schritte des Projektes und insbesondere die Arbeitsergebnisse der Kinder abbildete.

Foto: SaRu-Percussion-Duo

Das Projekt „Klanggarten – DIGITAL!“, entstanden im Lockdown und motiviert durch das Bedürfnis, Kindern auch in schwierigen Zeiten hochwertige Angebote der Kulturellen Bildung machen zu können, hat sich so positiv entwickelt, dass es seine Gültigkeit auch über die Pandemie hinaus behalten hat und als Modellprojekt weiterhin mit Kitas durchgeführt wird.

Interessierte Einrichtungen können sich das Projekt in der Datenbank kubi#digital auf der Seite www.skubi.com ansehen und Kontakt mit der KUNSTJOLLE aufnehmen.

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Kategorie/Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Rätsel um T

Das neue KiTa-Gesetz gibt uns allen neben den Chancen und Herausforderungen auch viele Rätsel auf. Die meisten Rätsel werden sich in einem gemeinsamen partizipativen Prozess in den Kitas vor Ort klären. So oder so. Aber eines begleitet und beschäftigt uns alle hartnäckig und das ist das Rätsel um T.

Das neue KiTa-Gesetz wird mit einem großen T geschrieben. Aber wieso ist das so? Muss jetzt jede Kita mit einem großen T geschrieben werden? Und was ist eigentlich mit dem „guten, alten“ Kindergarten?

Ja, es gibt mit Sicherheit bedeutsamere Fragen zu klären. Trotzdem bleibt diese – wie wir aus zahlreichen Rückfragen wissen – im Gedächtnis hängen. Wie ein Name der einem auf der Zunge liegt, aber partout nicht herauswill. Wir haben uns also auf Ursachenforschung begeben, um das Rätsel um T ein für alle Mal zu lösen.

„Kita“ war bisher stets die Abkürzung für Kindertagesstätte. Das neue Gesetz spricht nun aber von Kindertageseinrichtungen. Die Abkürzung Kita bleibt.

Je nach Alter der Kinder gibt (oder gab) es verschiedene allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen.

Krippe: Kinder im U3-Alter

Kindergarten: vorwiegend Kinder im Ü3-Alter bis zum Schuleintritt

Hort: Tageseinrichtung für Schulkinde

Sie alle fielen unter den Begriff Kindertagesstätte (Kita).

Im KiTa-Gesetz kommen diese Begriffe nicht mehr vor. Sie werden alle unter Kindertageseinrichtung (Kita) zusammengefasst.

Die Kindertagesstätte – jetzt Kindertageseinrichtung – ist aber nicht die einzige Form der Betreuung, die wir für unsere Kinder wählen können. Die Kindertagespflege – auch unter dem Begriff „Tagesmütter“ oder „Tagesväter“ bekannt – wird immer wichtiger für die Betreuung unserer Kinder. Für die Abdeckung der Randzeiten, für die noch sehr kleinen Kinder und weil sie das große T beisteuert.

Kindertageseinrichtung + Tagespflege = Kindertagesbetreuung (KiTa)

Beispiele für KiTa:

  • KiTa-Gesetz
  • kreisweite KiTa-AG
  • KiTa-Akteure (wenn es auch um die Tagespflege geht)
  • KiTa-Bedarfsplanung

Beispiele für Kita:

  • Kita-Beirat
  • Eigenname der Kita
  • Kita-Konzeption
  • Kita-Sozialarbeit
  • Kita-Akteure (ohne Tagespflege)

Nachfragen ist ein Zeichen für Interesse. Wir freuen uns über alle Fragen von Eltern und anderen KiTa-Akteuren.

KEA RHK berät und unterstützt

Elternmitwirkung ist eine wichtige Grundlage für das Funktionieren einer Kita. Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Bedeutung der Elternmitwirkung noch einmal deutlich. Der KEA RHK unterstütz und begleitet Eltern und Elternvertretungen beim Übergang in das neue System.

Der KEA vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kitas im RHK. Er ist bestrebt den Standard der Kitas zu sichern und zu verbessern. Der KEA ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen den Behörden (z.B. Kreisverwaltung), den unterschiedlichen Trägern der Kindertagesstätten, deren Leitung und den Eltern. Der KEA informiert Eltern und andere Kita-Akteure über einen Verteiler und steht über KEA-Delegierte mit den Elternausschüssen in Kontakt. Der KEA ist erreichbar über: kontakt@kea-rhk.de

Potenziale – Schwächen – Missverständnisse

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK), Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bereits nahezu 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.

Durch die hohe Beteiligung, leider sind die konfessionellen Kitas verhältnismäßig unterrepräsentiert, wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft, jedoch nur, wenn die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ funktioniert. Doch dies scheint längst nicht überall der Fall zu sein, da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen.

Anhand der Umfrageergebnisse sollen Lösungsansätze entwickelt werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. In diesem Punkt konnten bereits deutliche Potenziale definiert werden.

Bei einer kreisübergreifenden Online-Infoveranstaltung am 9. September 2021, um 20.00 Uhr unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ werden die Ergebnisse vorgestellt sowie vertieft. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen und Verantwortliche der Verwaltungen aller Träger gleichermaßen ermutigen, sich zur Veranstaltung unter kea-rhk.de/veranstaltungen anzumelden.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter kea-rhk.de/umfrage offen. Gerne steht der KEA RHK für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter kontakt@kea-rhk.de zur Verfügung.

7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?

Das seit 1. Juli 2021 geltende neue KiTa-Gesetz bringt neben positiven Aspekten wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden inkl. Mittagessen vor Ort auch große Herausforderungen mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück (KEA RHK) – gemeinsam mit den KEAs Germersheim, Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße – zu einer kreisübergreifenden Umfrage auf. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse, die Pros und Kontras der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern sowie sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. Bei einem kreisübergreifenden Online-Abend am 9. September 2021 (Anmeldung unter kea-rhk.de/veranstaltungen ) werden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

Der KEA RHK möchten Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Leitungen, Erzieher*innen sowie Träger*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter kea-rhk.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA RHK für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-rhk.de zur Verfügung.

Mitreden, Mitwirken, Mitgestalten

Eltern gehören zur Verantwortungsgemeinschaft, die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in den Kitas gestaltet. Elternmitwirkung findet auf vielen Ebenen statt und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des Systems Kita.

Wir suchen Eltern die aktiv werden wollen: für ihre Kinder, für ihre Kita. Engagieren Sie sich in Ihrem Elternausschuss oder im Kreiselternausschuss. Wir stehen Ihnen als erfahrene Ansprechpartner und Berater zur Seite. Schnuppern Sie schon jetzt unverbindlich rein! Lesen Sie die Elternmitwirkungsbroschüre unter: www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere. Abonnieren Sie unseren Newsletter: kontakt@kea-rhk.de. Gerne beantworten wir alle Fragen, die Sie zur Elternmitwirkung haben. Wir freuen uns auf Sie!

Website für den KEA RHK mitgestalten

Transparenz, Informationsaustausch und Partizipation sind wichtige Grundsätze des KEA. Das soll auch für die Website gelebt werden.

Die Eltern im RHK – und alle unsere Netzwerkpartner – sind daher herzlich eigeladen, sich aktiv an der Gestaltung der Website zu beteiligen:

Welche Inhalte soll die Website enthalten?
Haben sich vielleicht Fehler eingeschlichen?
Möchte sich ein Kind mit einem Kunstwerk auf der Website verewigen?
Welche Themen sollen aufgegriffen werden?

Nehmen Sie gerne Kontakt zum KEA auf: kontakt@kea-rhk.de.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit mitzuwirken und Ihren KEA mitzugestalten.