Verfahrenslotsin – Weil der Weg zur Hilfe nicht schwerer sein darf als der Alltag selbst

Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung stehen oft vor vielen Fragen:
Welche Unterstützung gibt es? Wer ist zuständig? Welche Anträge müssen gestellt werden? Und an wen kann man sich überhaupt wenden?

Hier kann unsere Verfahrenslotsin Vera Goos helfen. Sie unterstützt Familien dabei, sich im System der verschiedenen Hilfen und Leistungen zurechtzufinden und begleitet sie – wenn gewünscht – durch die notwendigen Schritte.

📞 Kontakt:
Vera Goos
Telefon: 06761 82 580
E-Mail: vera.goos@rheinhunsrueck.de

Die Aufgabe der Verfahrenslotsinnen wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch VIII verankert.

Was macht eine Verfahrenslotsin?

Die Verfahrenslotsin berät und begleitet Familien unabhängig und kostenfrei. Sie hilft dabei, Verfahren verständlich zu machen und die passenden Unterstützungsangebote für das Kind zu finden.

Sie kann zum Beispiel:

  • über mögliche Hilfen und Leistungen informieren
  • erklären, welche Anträge notwendig sind
  • bei der Vorbereitung von Gesprächen mit Behörden unterstützen
  • helfen, Zuständigkeiten zwischen Jugendamt, Sozialamt, Kita oder Schule zu klären
  • bei Bedarf zu Terminen oder Gesprächen begleiten
  • bei Fragen zu Bescheiden oder abgelehnten Anträgen beraten

Für wen ist das Angebot gedacht?

Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Familien, wenn eine Behinderung vorliegt oder vermutet wird. Auch Eltern, die unsicher sind, welche Unterstützung ihr Kind benötigen könnte, können sich an eine Verfahrenslotsin wenden.

Warum ist das wichtig?

Gerade im Zusammenspiel von Jugendhilfe, Kita, Schule, Eingliederungshilfe und Gesundheitswesen entstehen oft komplexe Verfahren.

Die Verfahrenslotsin hilft dabei, den Überblick zu behalten und sorgt dafür, dass Familien im Prozess nicht allein gelassen werden.

👉 Die Beratung ist freiwillig, unabhängig und kostenfrei.

Typische Situationen, in denen es sinnvoll ist, sich an die Verfahrenslotsin zu wenden:

1. Wenn eine (drohende) Behinderung festgestellt wird.
Zum Beispiel nach einer Diagnose wie

  • Autismus-Spektrum-Störung
  • ADHS
  • Zerebralparese

Dann stellt sich oft die Frage: Welche Unterstützung gibt es jetzt?

2. Wenn man nicht weiß, welcher Antrag gestellt werden muss.
Zum Beispiel für

  • Eingliederungshilfe
  • Schulbegleitung
  • Therapien
  • Hilfsmittel

3. Wenn mehrere Behörden beteiligt sind.
Etwa wenn Jugendamt, Sozialamt, Schule und Krankenkasse gleichzeitig beteiligt und die Zuständigkeiten unklar sind.

4. Wenn Anträge abgelehnt wurden.
Die Verfahrenslotsin kann helfen zu prüfen:

  • War die Ablehnung korrekt?
  • Lohnt sich ein Widerspruch?

5. Bei Übergängen im Leben des Kindes.
Zum Beispiel beim Wechsel

  • von Kita zur Schule
  • von Grundschule zur weiterführenden Schule
  • oder später von Schule in Ausbildung oder Beruf

Kurz gesagt:

👉 Die Verfahrenslotsin immer dann einschalten, wenn das System unübersichtlich wird oder Eltern Unterstützung brauchen, ihre Ansprüche durchzusetzen.