LEA Vollversammlung am 31.01.2025 – Einladung

Am 31.01.2025 findet die nächste LEA-Vollversammlung mit Vorstandwahl statt. Die Versammlung beginnt um 17:00 Uhr. Einlass mit anschließendem Networking ist ab 16:00 Uhr.

Die offizielle Einladung kann hier heruntergeladen werden. Zudem wird sie am 16.01.2025 an die LEA-Delegierten und Ersatz-Delegierten versandt.

Falls die E-Mail mit der Einladung nicht ankommen sollte, können sich die Betroffenen gerne direkt unter Kita-MZ@lsjv.rlp.de an das Landesjugendamt wenden.

Der KEA Rhein-Hunsrück-Kreis freut sich über eine rege Teilnahme!

Stellungnahme des LEA zum Kita-Gesetzesentwurf der CDU

Die Fraktion der CDU hat einen Gesetzentwurf mit Änderungsvorschlägen zum Kita-Gesetz in den Landtag eingebracht. Am 16.01.2025 fand dazu eine Anhörung im Ausschuss für Bildung statt. Die Vorsitzende des Landeselternausschusses, Karin Graeff, war dabei als Expertin eingeladen, um Stellung zu den Inhalten des Entwurfs zu nehmen.

Grundsätzlich ist es dem LEA wichtig das Kita-System weiterzuentwickeln. Die Ziele einer zuverlässigen und wirksamen Unterstützung für alle Familien, und der in jeder Kita qualitativ hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung, sind noch lange nicht erreicht.

Daher begrüßt der LEA grundsätzlich alle Anstrengungen, die zur Weiterentwicklung des Kita-Systems beitragen.

Elterninformationsabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ am 20.01.2023

Bedarfsgerechter Kitaplatz – Pflichten und Rechte von Jugendamt, Trägern und Eltern

Am Freitag, den 20.01.2023 findet um 19:00 Uhr ein Elterninformationsabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ statt.

Der Informationsabend wird durch die Kreiselternausschüsse Ahrweiler und Neuwied, sowie durch die Stadtelternausschüsse Koblenz und Mayen veranstaltet. Die Veranstalter konnten den Ehrenvorsitzenden des Landeselternausschusses (LEA) RLP Herrn Andreas Winheller als Referenten gewinnen.  

Der von Sorgeberechtigen gemeldete Bedarf steht im direkten Bezug zu der Festlegung von Betreuungszeiten und dem erforderlichen Kita Personal, sowie auch zu Entscheidungen zum Ausbau oder Abbau von Kita Plätzen in Kreisen und Städten. Es ist nicht zuletzt deswegen wichtig, dass Eltern und Elternvertreter:innen das Konzept eines ‚bedarfsgerechten Kitaplatzes‘ verstehen. Die damit verbundene Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung können sie nur so aktiv und effektiv mitgestalten.

Doch wie „funktioniert“ die Bedarfsplanung überhaupt? Wie werden Betreuungsbedarfe ermittelt? Worauf sollen Sorgeberechtigte achten, wenn sie ihre gewünschten Betreuungszeiten in der Kita angeben? Wie werden mögliche Betreuungszeiten, sowie das in der Kita vorhandene Personal festgelegt? Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn der Betreuungsbedarf nicht ausreichend gedeckt werden kann?

Diese und alle weiteren Fragen zum Thema „Bedarfsgerechter Kitaplatz“ beantwortet Andreas Winheller (ausgezeichnet mit dem Verdienstorden des Landes für seine jahrelange Elternmitwirkung) bei unserer gemeinsamen Veranstaltung am 20.01.2023.

Alle Eltern, Sorgeberechtigten und Akteure der Kita-Landschaft sind herzlich eingeladen und können unter folgendem Link zu der Veranstaltung anmelden:

https://kea-nr.de/termine/bedarfsgerechte-kitaplaetze/

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!

Online-Veranstaltung 18.01.2023 – Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Der LEA RLP lädt Sie herzlich zu seiner Schulungsveranstaltung zum Thema Kinderrechte ein.

Kinderrechte und Partizipation sind wichtige Themen für alle Kitas. Manche Kitas spezialisieren sich auf das Feld der „Demokratiepädagogik“. Was aber bedeuten all diese Begriffe für die Praxis? Welche Rolle spielen dabei die Aspekte Kindeswille und Kindeswohl? Was sind die Hintergründe und wie können die Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft Kita ihre Verantwortung gegenüber den Kindern gemeinsam wahrnehmen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Jörg Maywald wollen wir uns diesen Fragen nähern und auch typische Missverständnisse beleuchten.

Seien Sie dabei und begleiten Sie uns auf dem Weg zu einer Kultur der gelebten Kinderrechte.

Die Schulung findet am 18. Januar 2023, 20.00 Uhr über das Videokonferenztool Zoom statt.

Den Zugangslink zum Meeting erhalten Sie im Anschluss an Ihre Anmeldung per Mail. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch Ihren Spam-Ordner.

Wir freuen uns auf Sie und einen spannenden Vortrag!

Das Team des LEA RLP

Online-Schulung am 16.01.2023 – Übergang zur Grundschule

Die Kreiselternausschüsse Mayen-Koblenz MYK, Altenkirchen (KEA AK) und Westerwald (KEA WW) laden euch am Montag, 16.01.2023, um 19:30 Uhr zu einem Online-Informationsabend zum Thema „Übergang von der Kita zur Grundschule“ ein.


In dieser Veranstaltung werden Karin Graeff (Vorsitzende des LEA RLP) und Beata Kosno-Müller (Ehrenvorsitzende des LEA RLP) über diesen wichtigen Schritt für unsere Kinder informieren.

Hierbei wird es neben Erläuterungen zum fachlichen und rechtlichen Rahmen, auch Einblicke in die Erkenntnisse der Hirnforschung geben. Des Weiteren wird es um die Gestaltung in der Praxis, also um die Umsetzung vor Ort in den Kitas gehen, denn Vorschularbeit besteht heute nicht mehr aus Schwung- und Schreibübungen, wie man es klassisch kennt.

Der Infoabend wird virtuell im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „Zoom“ durchgeführt.

Eingeladen sind Eltern, Sorgeberechtigte und Mitwirkende der Elternvertretungen aus Altenkirchen, Mayen-Koblenz und dem Westerwald. Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: www.kea-myk.de

Die Zugangsdaten werden nach Anmeldung zugesandt.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme.

Beata Kosno-Müller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an die langjährige Vorsitzende des Kreiselternausschusses der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrückkreis Beata Kosno-Müller.

Von links nach rechts: Xenia Roth (Bildungsministerium), Dr. Julia Stock (LEA), Andreas Winheller (Preisträger), Beata-Kosno Müller (Preisträgerin), Gordon Amuser (LEA), Julia Schier (LEA), Karin Graeff (KEA RHK, LEA)

Frau Kosno-Müller war zudem von 2015 bis 2022 als stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz tätig.

Die derzeitige KEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata hat die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass eine engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Frau Kosno-Müller hat ihre Sichtweise von Eltern als aktiven und Verantwortung tragenden Akteuren der Kita-Landschaft selbstbewusst gelebt und sie immer wieder in die Fläsch getragen. Besonderen Wert hat sie dabei auf die Professionalisierung der institutionalisierten Elternmitwirkung gelegt und diese durch ein selbst entwickeltes Schulungsprogramm vorangetrieben.
Als sie ihr Amt damals übernommen hat, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie hat sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt. Mit ihrem Wirken hat Kosno-Müller einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Für ihre Vision hat sich Frau Kosno-Müller nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie hat nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen stieß. Konsequent hat sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.
Zu ihren wichtigsten Botschaften gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

Dass der KEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert die KEA-Vorsitzende Karin Graeff: „Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

Online-Schulung: „Grundlagen der Elternmitwirkung“

Am 09.12.2022 findet die Online-Schulung „Grundlagen der Elternmitwirkung“ der KEAs DÜW, GER, KL, RPK und SÜW statt (siehe Plakat hier). Die Veranstaltung ist offen für andere Kreise uns auch für alle Kita-Akteure. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels, der Mangelverwaltung an Kita-Plätzen und ständiger Betreuungseinschränkungen, nimmt die Elternmitwirkung im Kita-System einen besonderen Platz ein. Es ist wichtig, dass sich EA-Mitglieder und Eltern mit ihren Rechten und Pflichten auskennen. Nähere Infos und Anmeldelinks gibt es hier: Online-Schulung am 9.12.2022: Grundlagen der Elternmitwirkung – LEA (lea-rlp.de)

Online-Schulung

Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas

Referent: Benjamin Stihler (stellv. Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP)

Anmeldung möglich unter:
https://kea-duew.de/veranstaltung
https://kea-germersheim.de/veranstaltungen
https://keasuew.de/veranstaltungen

„Mein Körper gehört mir“

Unsere Kollegen vom Stadtelternausschuss Bad Kreuznach laden zu einer digitalen Informationsveranstaltung ein (sehe Plakat hier). Die Veranstaltung ist offen für Teilnehmer aus anderen Landkreisen. Es ist also jeder Interessierte herzlich willkommen.

Online-Vortrag

„Mein Körper gehört mir!“
Sexualentwicklung von Kindern und Prävention von sexuellen Übergriffen

Referent: Markus Herbert, Leiter Erziehungs- und
Lebensberatungsstelle Bad Kreuznach / Dipl. Psychologe,
Systemischer Therapeut, Coach und Supervisor

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 20 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos.

Bitte Anmeldung unter
StEA-Bad-Kreuznach@gmx.de
Der Anmelde-Link wird versendet.

Was lange währt wird endlich gut

Ein Platz für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss RHK

Am 29.09.2021 hatte der KEA RHK im Jugendhilfeausschuss (JHA) Rhein-Hunsrück den Antrag gestellt einen Platz (in beratender Funktion) für die Kita-Fachkräfte zu schaffen. Nach langen Verhandlungen, viel hin und her sowie einer Menge Verschiebungen wurde die Satzung des Jugendamtes schließlich am 24.10.2022 entsprechend geändert. Die Fachkräfte im RHK haben nun einen festen Platz im JHA!

2022 Änderung wg Mitgl. Fachkraft KiTa kommunaler Träger.docx (kreis-sim.de)

Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de)

Wir danken den Menschen die sich – sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch im Kreistag – für diesen Antrag stark gemacht haben.
Darunter fast alle politischen Fraktionen aus dem Jugendhilfeausschuss, der Fachkräfteverband RLP und natürlich die Kitas selbst – hier haben Fachkräfte und Eltern gemeinsam ihre Unterschriften gegeben um den Antrag der KEA zu unterstützen.

Die Notwendigkeit die Kita-Fachpraxis intensiver in die entscheidungstreffenden Gremien einzubringen, wurde von diesen Menschen klar erkannt. Wir freuen uns nun vor allen Dingen für die Fachkräfte.

Der RHK hat bereits mehreren Landkreisen als Beispiel gedient – nach unserem Vorstoß
haben auch andere Kreiselternausschüsse einen entsprechenden Antrag in ihrem JHA gestellt. Wir hoffen, dass sie genauso erfolgreich sein und dass weiter Kreise folgen werden. Zudem hoffe ich natürlich auch, dass die Fachkräfte diese Chance nutzen werden.

Hintergrund: Mit in Kraft treten des neuen KiTa-Gesetzes dürfen die Elternvertreter im Jugendhilfeausschuss erstmalig Anträge stellen. Der KEA RHK hatte dieses Recht genutzt, um auch den Kita-Fachkräften einen festen Platz in diesem wichtigen Gremium zu ermöglichen.

Resolution des KEA RHK

Die KEA-Vollversammlung hat sich am 21.07.2022 getroffen und zu vielfältigen Themen der Kita-Landschaft beraten. Dort wurde auch – einstimmig – eine Resolution erarbeitet und beschlossen:

Resolution des Kreiselternausschusses der Kitas im Rhein-Hunsrück-Kreis
Am 22.06.2022 wurde der Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/23 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.


Die Planung zeigt, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis nach wie vor ein deutlicher Mangel an Kita-Plätzen herrscht. Dies liegt vor allen Dingen an einem massiven Umsetzungsstau in den einzelnen Gemeinden. Zudem kann das theoretisch bestehende Angebot an vielen Stellen aufgrund fehlenden Personals nicht zuverlässig umgesetzt werden. Der Kreiselternausschuss sieht akuten Handlungsbedarf.


Umgang mit der Mangelverwaltung
Keine Zweite-Klasse-Plätze für ortsfremde Kinder zulassen
Einige Träger treffen familienfeindliche Regelungen nach denen ortsfremde Kinder ihren Kita-Platz verlieren, sobald ein ortsansässiges Kind den Platz braucht. Durch Knebelverträge wird die Verantwortung dafür auf Eltern abgewälzt, welche keine Wahl haben. Bei einem Rausschmiss muss bisher nicht sichergestellt sein, dass dem Kind ein anderer, rechtsanspruchserfüllender Platz zur Verfügung steht. Wir protestieren aufs schärfste gegen diese Praktiken.


Wir rufen die Träger dazu auf, von dieser unsäglichen Praxis Abstand zu nehmen.


Ein jederzeit verfallbarer und verfallender Platz, ein von vorneherein eingeplantes Herausreißen von Kindern aus dem sozialen Bezugsraum und den Bezugsbetreuer*innen, ist kaum mit den fachlichen Vorgaben guter Kitabetreuung zu vereinbaren. Eine gute vertrauensvolle Beziehung zwischen Kind, Erziehungspersonal sowie den Eltern als Teil der Verantwortungsgemeinschaft, wird sich so kaum etablieren und ist jederzeit gefährdet.

Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf, in seiner Beratung klar Position zu beziehen und auf die hier fehlende Fachlichkeit hinzuweisen.


Es sollte ein gemeinsames Vorgehen zum Wohl der Kinder festgelegt bzw. die Träger dahingehend nochmals eindringlich beraten werden.
Unsere Kinder haben ein Anrecht auf einen sicheren Kita-Platz, auf dem sie bis zum Schuleintritt bleiben können.

Flächendeckende Einrichtung von Vertretungspools
Nach §21 (6), KiTa-Gesetz ist der Träger verpflichtet Unterschreitungen der personellen Besetzung umgehend auszugleichen. Um dies gewährleisten zu können, ist die Einrichtung von Vertretungskräfte-Pools ein zentrales Mittel.
Noch immer gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis Bewerber*innen, die von Kitas abgewiesen werden, nur, weil sie nicht zu 100% auf die ausgeschriebene Stelle passen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fachkräfte, die Teilzeit, statt Vollzeit arbeiten wollen oder Kinderpflegerinnen. Und das in Kitas, die keinen oder keinen ausreichenden Vertretungskräfte-Pool haben.
Denkbar wäre auch eine zentrale Koordination eines Vertretungskräfte-Pools durch das
Kreisjugendamt.


Wir rufen die Träger dazu auf gemeinsam mit der Verantwortungsgemeinschaft das Thema Vertretungskräftepools zu erörtern und es im Kita-Beirat zu thematisieren.


Wir rufen das Kreisjugendamt dazu auf die Träger bei der Einrichtung von Vertretungskräftepools zu beraten. Zudem rufen wir dazu auf die Möglichkeit eines zentral gesteuerten Vertretungskräftepools zu prüfen.


Tagespflege
Wir begrüßen die geplante Änderung der Rahmenbedingungen für Tagespflegekräfte. Diese soll nicht primär als „Lückenfüller“ für fehlende Kita-Plätze gesehen werden. Kinder-Tagespflege ist eine Betreuungsform, die sich in wesentlichen Grundsätzen von der Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kita unterscheidet. Dies soll bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.


Abbau des Umsetzungstaus
Der KEA RHK fordert die Kommunen auf den Umsetzungsstau beim Kita-Ausbau zu beheben und gleichzeitig kurzfristige Übergangslösungen zu suchen.

Die Elternvertretungen sind sich bewusst, dass dies keine einfache Aufgabe ist. Es ist aber unumstritten, dass die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kita-Plätzen eine kommunale Pflichtaufgabe ist, die auf jeden Fall zu erfüllen ist. Eine Beteiligung der Elternvertretungen, entsprechend der Elternmitwirkungsverordnung, ist dabei sicher zu stellen.


Künftige Gestaltung der Bedarfsplanung
Elternbeteiligung ist ein wichtiger Teil der Bedarfsplanung. Die Angebote sollen mit und nicht nur für Familien geplant und entwickelt werden.
Die einzelnen Elternausschüsse sollen die Möglichkeit erhalten an den jährlichen
Bedarfsplanungsgesprächen teilzunehmen.
Sie sollen aktiv an der Ermittlung der Bedarfe in ihren Kitas beteiligt werden und Einblick in die Ergebnisse haben.