Beata Kosno-Müller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an die langjährige Vorsitzende des Kreiselternausschusses der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrückkreis Beata Kosno-Müller.

Von links nach rechts: Xenia Roth (Bildungsministerium), Dr. Julia Stock (LEA), Andreas Winheller (Preisträger), Beata-Kosno Müller (Preisträgerin), Gordon Amuser (LEA), Julia Schier (LEA), Karin Graeff (KEA RHK, LEA)

Frau Kosno-Müller war zudem von 2015 bis 2022 als stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz tätig.

Die derzeitige KEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata hat die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass eine engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Frau Kosno-Müller hat ihre Sichtweise von Eltern als aktiven und Verantwortung tragenden Akteuren der Kita-Landschaft selbstbewusst gelebt und sie immer wieder in die Fläsch getragen. Besonderen Wert hat sie dabei auf die Professionalisierung der institutionalisierten Elternmitwirkung gelegt und diese durch ein selbst entwickeltes Schulungsprogramm vorangetrieben.
Als sie ihr Amt damals übernommen hat, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie hat sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt. Mit ihrem Wirken hat Kosno-Müller einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Für ihre Vision hat sich Frau Kosno-Müller nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie hat nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen stieß. Konsequent hat sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.
Zu ihren wichtigsten Botschaften gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

Dass der KEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert die KEA-Vorsitzende Karin Graeff: „Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfteine

Am 16.01.2022 wählt der Rhein-Hunsrück-Kreis eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat.

Die Kandidaten sind:

Volker Boch

Dr. Christian Klein

Rita Lanius-Heck

Roger Mallmenn

Dieses Amt hat eine wichtige Bedeutung, wenn es um die Entwicklung der Rahmenbedingungen für Kitas geht. Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Fragenkatalog erstellt und am 09.12.2021 an die KandidatInnen versendet.

Die Fragen wurden von Kita-Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingereicht. Sie spiegeln die dringendsten Themen aus den Kitas wider. Die KandidatInnen erhalten dadurch die Gelegenheit zu erklären, wie sie dem Ziel einer bedarfs- und kindgerechten Betreuung und Bildung in unseren Kitas näherkommen wollen.

Die Antworten der KandidatInnen werden auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Wahlprüfsteine

Die Kita-Landschaft befindet sich in einer massiven Ausbau- und Umbruchphase. Mit dem Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene und dem KiTa-Zukunftsgesetz auf Landesebene wurden erste Schritte getan, um diesen dringend erforderlichen Prozess zu begleiten. Diese ersten Schritte reichen bei Weitem nicht aus. Auf allen Ebenen ist es notwendig mitzuwirken. Alle Kita-Akteure sind gefragt sich einzubringen und entsprechend ihrer Möglichkeiten das System weiter auszubauen. Das bedeutet zum einen genau hinzuschauen und Rückmeldungen darüber zu geben was gut läuft und wo Handlungsbedarf besteht. Zum anderen bedeutet es, die bestehenden Mittel bestmöglich zu nutzen und auszugestalten. Mit der Forderung, dass andere sich bewegen sollen ist es nicht getan.

Der Posten der Landrätin / des Landrates ist sehr wichtig für die Kita-Landschaft. Auch auf kommunaler Ebene können einige Weichen gestellt werden, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kitas – und damit unserer Zukunft – zugutekommen.

Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Katalog für die KandidatInnen erstellt, in dem die dringendsten Fragestellungen aufgeführt sind.

Der Katalog und später auch die Antworten zu den Fragestellungen werden in den KEA News und auf den Websites von KEA RHK und Fachkräfteverband veröffentlicht.

1. Fachkräftemangel

Der Mangel an Kita-Plätzen – welcher derzeit vor allem durch bauliche Erweiterungen an vielen Stellen angegangen wird – verschärft sich an vielen Stellen zusätzlich durch den akuten Fachkräftemangel. Wir haben schon aktuell Kitas im RHK, die sehr häufig das Betreuungsangebot einschränken, weil einfach kein Personal da ist. Es steht zu befürchten, dass einige Kitas schon Anfang 2022 ihre Betriebserlaubnis so ändern müssen, dass die Öffnungszeiten dauerhaft gekürzt werden. Der Bedarf der Familien kürzt sich jedoch nicht automatisch mit. Das Recht der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Kita besteht weiterhin und muss erfüllt werden.

Fragen:

  • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu begegnen?
  • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

2. Inklusion

Kitas haben den hohen Anspruch zu erfüllen, dass jedes Kind – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit, Behinderung, sozialer und ökonomischer Situation seiner Familie und seiner individuellen Fähigkeiten – gefördert wird.
Das bedeutet auch, dass jede Kita, was Räumlichkeiten, Ausbildung der Fachkräfte und Ausstattung betrifft, in der Lage sein muss inklusiv zu arbeiten. Diese Liste ist nicht abschließend.

Frage:

  • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?

3. Leitungsdeputate

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte vor Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes in vielen Kitas ein höheres Niveau an Leitungsdeputaten, als es jetzt der Fall ist. Damals gab es noch keine gesetzliche Verpflichtung überhaupt Leitungsdeputate zu finanzieren. Der RHK hat dies freiwillig getan. Das KiTa-Gesetz legt nun erstmalig ein Mindestniveau in diesem Bereich fest. Damit besteht allerdings keine Verpflichtung das Niveau zu senken. Auch wenn sich das Land nun nicht mehr an der Finanzierung der Leitungsdeputate jenseits des Mindestniveaus beteiligt, so steht es dem Landkreis frei, weiterhin eigene Mittel zur Qualitätssicherung in diesem Bereich aufzubringen. Aufgrund der unbestreitbaren Tatsache, dass Kita-Leitungen viel zu wenige Zeit für die enormen Aufgaben haben, die sie leisten, sind hier kurzfristige Lösungen unumgänglich. Schon jetzt brechen im Rhein-Hunsrück-Kreis in einigen Kitas die Leitungen weg, weil die Situation einfach nicht mehr tragbar ist.

Fragen:

  • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
  • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

Partizipation ist das Schlüsselwort, wenn es darum geht, wie die Zukunft unserer Kitas aussehen soll. Sowohl wenn es um Kinderrechte geht als auch bei der Elternmitwirkung, sind die Strukturen geschaffen und werden nun nach und nach mit mehr Leben gefüllt. Die Kita-Fachkräfte selbst, welche diese Partizipation unterstützen und leben sollen, sind an den entscheidenden Stellen allerdings noch weitgehend außen vor. Der Jugendhilfeausschuss ist das wichtigste Gremium auf Kreisebene, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für die Kitas zu beeinflussen. Obwohl die Kitas einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe einnehmen, gibt es dort noch keinen festen Platz für pädagogisches Fachpersonal. Aufgrund eines Antrages der Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss, soll sich dies nun ändern. Am 24.11.2021 haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich für die Einrichtung eines solchen Platzes – in beratender Funktion – gestimmt. Auch andere Kreiselternausschüsse sind dem Beispiel des Rhein-Hunsrück-Kreises bereits gefolgt und haben entsprechende Anträge eingereicht, oder arbeiten sie derzeit aus. Nun muss der Kreistag über den Antrag im RHK entscheiden.

Frage:

  • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

Mit dem neuen KiTa-Gesetz wurde noch mal ein neues Licht auf die Bedeutung der Elternmitwirkung in Kitas geworfen. Eltern sind Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita, die auch aus pädagogischen Fachkräften, Leitungen und Kita-Trägern sowie den Jugendämtern auf Kreis- und Landesebene besteht. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass Kinder in Kitas individuell und als Teil einer Gruppe gefördert werden. Elternausschüsse haben daher die Aufgabe Träger und Leitung ihrer Kita zu beraten und Anregungen zu geben. Sie haben ein Anhörungsrecht zu allen relevanten Themen, welches besagt, dass der Elternausschuss rechtzeitig und umfassend angehört wird, bevor der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Es ist dabei die wichtigste Aufgabe der Elternausschüsse Transparenz zu schaffen, um die Interessen der Elternschaft angemessen vertreten zu können. Elternmitwirkung ist somit keine zusätzliche Aufgabe der Kitas, sondern bildet das Fundament einer funktionierenden Kita. Noch wird die Elternmitwirkung nicht flächendeckend so gelebt, wie Sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eltern und Kitas brauchen Unterstützung bei diesem sehr anspruchsvollen Ehrenamt.

Frage:

  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

6. Wunsch- und Wahlrecht

Ein wichtiger Grundsatz des Kita-Systems ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Es sollte ermöglichen, dass Familien sich die zu ihnen passenden Kitas aussuchen können. Dabei kann es zum Beispiel um pädagogische Schwerpunkte oder Öffnungszeiten gehen. In einem Flächenkreis wie dem RHK ist das Wunsch- und Wahlrecht schon alleine durch die teilweise weiten Entfernungen eingeschränkt. Dem KEA wird dabei vermehrt gemeldet, dass Träger – aufgrund des Mangels an Kita-Plätzen – dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten.
Hinzu kommt auch, dass es im RHK kaum freie Träger gibt. Deutlich über die Hälfte der Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Eigentlich sollte das eine Notlösung sein, sofern keine freien Träger gefunden werden können.

Fragen:

  • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
  • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
  • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

7. Personalisierung von kleinen Settings

Der RHK wird zunehmend attraktiver für junge Familien. Das Leben im „gelobten Land“ wird dem in der Stadt zunehmend vorgezogen. Das führt dazu, dass viele Eltern zu Pendlern geworden sind. Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl alleinerziehender Elternteile, die, um arbeiten zu können, auf Kitas angewiesen sind. Die Arbeitszeiten und damit der Bedarf für die Kinderbetreuung verändern sich. Diesen Bedarf zu ermitteln obliegt dem Landkreis. Aus vielen Kitas wurde dem KEA zurückgemeldet, dass die meisten Eltern ihre Arbeitszeit anhand der bestehenden Öffnungszeiten der nächstgelegenen Kita planen, sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Eigentlich sollte das Angebot der Kitas allerdings nach den Bedarfen der Familien ausgerichtet werden. Bedarfsabfragen bei den Eltern werden bisher nicht jährlich, flächendeckend und standardisiert durchgeführt. Dazu ein O-Ton aus den Rückmeldungen: „Viele Eltern wissen wahrscheinlich noch gar nicht, dass sie bei der Bedarfsabfrage ihren Bedarf angeben sollen und nicht eines der beiden Modelle ihrer Kita ankreuzen sollen.“ So kommen für die sogenannten „Randzeiten“ einer Kita oft nur geringe Bedarfsmeldungen zusammen. Es reicht dann vielerorts nicht für die Bildung eines „Betreuungs-Settings“.

Fragen:

  • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
  • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?

8. Hohe finanzielle Belastung der Kommunen

Die Kommunen stöhnen unter der finanziellen Belastung auf, welche mit der Erfüllung des Rechtsanspruches unserer Kinder verbunden ist. Zunächst gehören Kitas jedoch zur kommunalen Pflichtaufgabe, weshalb es außer Frage steht, ob in die Kitas investiert wird. Die Frage ist lediglich: Wie kann die Kommune vorgehen, um mehr Geld für die Erfüllung ihrer Pflichten zu erhalten?

Frage:

  • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?

KEA RHK berät und unterstützt

Elternmitwirkung ist eine wichtige Grundlage für das Funktionieren einer Kita. Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Bedeutung der Elternmitwirkung noch einmal deutlich. Der KEA RHK unterstütz und begleitet Eltern und Elternvertretungen beim Übergang in das neue System.

Der KEA vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kitas im RHK. Er ist bestrebt den Standard der Kitas zu sichern und zu verbessern. Der KEA ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen den Behörden (z.B. Kreisverwaltung), den unterschiedlichen Trägern der Kindertagesstätten, deren Leitung und den Eltern. Der KEA informiert Eltern und andere Kita-Akteure über einen Verteiler und steht über KEA-Delegierte mit den Elternausschüssen in Kontakt. Der KEA ist erreichbar über: kontakt@kea-rhk.de

Mitreden, Mitwirken, Mitgestalten

Eltern gehören zur Verantwortungsgemeinschaft, die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in den Kitas gestaltet. Elternmitwirkung findet auf vielen Ebenen statt und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des Systems Kita.

Wir suchen Eltern die aktiv werden wollen: für ihre Kinder, für ihre Kita. Engagieren Sie sich in Ihrem Elternausschuss oder im Kreiselternausschuss. Wir stehen Ihnen als erfahrene Ansprechpartner und Berater zur Seite. Schnuppern Sie schon jetzt unverbindlich rein! Lesen Sie die Elternmitwirkungsbroschüre unter: www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere. Abonnieren Sie unseren Newsletter: kontakt@kea-rhk.de. Gerne beantworten wir alle Fragen, die Sie zur Elternmitwirkung haben. Wir freuen uns auf Sie!

Website für den KEA RHK mitgestalten

Transparenz, Informationsaustausch und Partizipation sind wichtige Grundsätze des KEA. Das soll auch für die Website gelebt werden.

Die Eltern im RHK – und alle unsere Netzwerkpartner – sind daher herzlich eigeladen, sich aktiv an der Gestaltung der Website zu beteiligen:

Welche Inhalte soll die Website enthalten?
Haben sich vielleicht Fehler eingeschlichen?
Möchte sich ein Kind mit einem Kunstwerk auf der Website verewigen?
Welche Themen sollen aufgegriffen werden?

Nehmen Sie gerne Kontakt zum KEA auf: kontakt@kea-rhk.de.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit mitzuwirken und Ihren KEA mitzugestalten.

KEA Newsletter im Juni

Die neuste Ausgabe der KEA News ist erschienen. Die Themen in diesem Monat sind unter anderem:

Ist mein Kind schulreif?, Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss, Kita Betrieb in der Pandemie, Übergangsregelungen Splitting und Bildungsort Esstisch.

Die KEA News wurde im Rahmen der kreisweiten KiTa-AG entwickelt und wird inzwischen von zahlreichen Kita-Akteuren im Rhein-Hunsrück-Kreis und darüber hinaus abonniert. Sie dient der Transparenz und Informationsweitergabe für alle Kita-Akteure. Zudem soll sie den Diskurs zu verschiedenen Themen anregen. Wir freuen uns über Rückmeldungen zu den Artikeln des Newsletters an kontakt@kea-rhk.de. Wer ihn noch nicht erhalten hat, kann uns gerne schreiben.

KEA RHK berät und unterstützt

Elternmitwirkung ist eine wichtige Grundlage für das Funktionieren einer Kita. Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Bedeutung der Elternmitwirkung noch einmal deutlich. Der KEA RHK unterstütz und begleitet Eltern und Elternvertretungen beim Übergang in das neue System.

Der KEA vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kitas im RHK. Er ist bestrebt den Standard der Kitas zu sichern und zu verbessern. Der KEA ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen den Behörden (z.B. Kreisverwaltung), den unterschiedlichen Trägern der Kindertagesstätten, deren Leitung und den Eltern. Der KEA informiert Eltern und andere Kita-Akteure über einen Verteiler und steht über KEA-Delegierte mit den Elternausschüssen in Kontakt. Der KEA ist erreichbar über: kontakt@kea-rhk.de

Kreisübergreifender Infoabend für KiTa-Eltern und Elternvertreter

Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) sowie überörtliche Elternvertreter aus Rheinland-Pfalz laden für Freitag, 25. Juni 2021, um 20:00 Uhr zu einem gemeinsamen, kreisübergreifenden Informationsabend ein. Unter dem Titel „Kinderbetreuung in Kindertagesstätten zur Corona-Zeit – zwischen Regel- und Notbetrieb“ werden die derzeit gültigen Regelungen erläutert. Daneben werden die Elternmitwirkung auf örtlicher und regionaler Ebene und auch Aspekte des neuen KiTa-Gesetzes angesprochen.

Der Infoabend wird virtuell im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „MS Teams“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Mitwirkende der Elternvertretungen aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück. Aber auch andere Akteure und Interessierte aus dem Umfeld der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind herzlich willkommen.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 24. Juni 2021 unter https://keasuew.de/veranstaltungen/ anmelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.