Beata Kosno-Müller für ihre langjährigen, außergewöhnlichen Verdienste um die Kitas in RLP geehrt

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an die langjährige Vorsitzende des Kreiselternausschusses der Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrückkreis Beata Kosno-Müller.

Von links nach rechts: Xenia Roth (Bildungsministerium), Dr. Julia Stock (LEA), Andreas Winheller (Preisträger), Beata-Kosno Müller (Preisträgerin), Gordon Amuser (LEA), Julia Schier (LEA), Karin Graeff (KEA RHK, LEA)

Frau Kosno-Müller war zudem von 2015 bis 2022 als stellvertretende Vorsitzende des Landeselternausschusses in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz tätig.

Die derzeitige KEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata hat die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass eine engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Frau Kosno-Müller hat ihre Sichtweise von Eltern als aktiven und Verantwortung tragenden Akteuren der Kita-Landschaft selbstbewusst gelebt und sie immer wieder in die Fläsch getragen. Besonderen Wert hat sie dabei auf die Professionalisierung der institutionalisierten Elternmitwirkung gelegt und diese durch ein selbst entwickeltes Schulungsprogramm vorangetrieben.
Als sie ihr Amt damals übernommen hat, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie hat sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt. Mit ihrem Wirken hat Kosno-Müller einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Für ihre Vision hat sich Frau Kosno-Müller nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie hat nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen stieß. Konsequent hat sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.
Zu ihren wichtigsten Botschaften gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

Dass der KEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert die KEA-Vorsitzende Karin Graeff: „Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfsteine

Die Wahl der neuen Landrätin / des neuen Landrates im Rhein-Hunsrück-Kreis rückt immer näher. In Zeitungen, auf Wahlplakaten und Informationsflyern stellen sich die Kandidatin und die Kandidaten den Wählern vor. Auch die Kita-Landschaft ist gespannt darauf, welche Ideen und welche Kurse verfolgt werden.

Aus zahlreichen eingereichten Fragen der Kita-Akteure im RHK haben der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz daher einen Fragenkatalog erstellt. Im Folgenden sehen Sie die Antworten.

Wer die Erläuterungen zu den Fragen noch mal im Detail nachlesen möchte, findet Sie unter: Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfteine – Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis (kea-rhk.de)

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne direkt an die Kandidatin / Kandidaten oder an den KEA RHK sowie den KiTa-Fachkräfteverband.

1. Fachkräftemangel

  • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu
  • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

Volker Boch

Der Fachkräftemangel ist ein großes Problem, dem wir uns als Rhein-Hunsrück-Kreis ebenso wie andere Landkreise in den kommenden Jahren zunehmend gegenübersehen werden und stellen müssen. Aus meiner Sicht wird es Aufgabe sein, im Rahmen eines Kreisentwicklungskonzeptes Zielvorstellungen zu entwickeln, die sich mit der Frage beschäftigen, wie wir uns einen funktionsfähigen Rhein-Hunsrück-Kreis vorstellen. Auf dieser Basis müssen Rahmenbedingungen diskutiert und Maßnahmen erarbeitet werden, die uns insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besser für die Zukunft aufstellen. Grundsätzlich spielt auch eine Rolle, ob die Lobby, die Ausbildungsberufe in unserer Region und auch in den weiterführenden Schulen haben, positiv und ausgeprägt genug ist. Weiterhin ist für mich auch die Integrationsarbeit als Chance zu sehen, Personen, die mit und bei uns leben, noch stärker sprachlich und inhaltlich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Wenn wir als lebens- und liebenswerte Region zudem Menschen aus benachbarten Räumen anziehen wollen, dann müssen wir diese für den Rhein-Hunsrück-Kreis begeistern können – dafür müssen wir die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Für diese Gestaltungsarbeit bin ich bereit.

Dr. Christian Klein

Fachkräfte fehlen leider in allen zur Auswahl stehenden Ausbildungsberufen (Erzieher:innen, Sozialassistent:innen, Heilerziehungspfleger:innen …). Wir werden diese Lücke vorerst nicht schließen können; sie wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung sogar noch vergrößern. Auch ist es den (gerade kommunalen) Trägern finanziell und personell nicht möglich, bedarfsgerecht auszubilden und dieses Fachpersonal im Anschluss ggf. zu halten.
Dem gegenüber steht der ansteigende Bedarf aufgrund früherer Inanspruchnahme eines KiTa-Platzes, der Erweiterung bzw. des Aufrechterhaltens von Öffnungszeiten sowie weiterer Aufgaben des Personals, die nicht primär mit der Bildung und Erziehung des Kindes zu tun haben (Aufsicht, Vorbereitungen etc.).
Kurzfristig sehe ich als umsetzbare Lösung die Anwerbung von Quereinsteigern, die persönliche Befähigungen mitbringen und eine fachliche Basisqualifizierung in Anspruch nehmen können. Hierbei ginge es nicht um die direkte Arbeit am Kind, sondern eher um die Begleitung der Pädagogen.
Das Land führt als Alternative die „Profilergänzenden Kräfte“ nach der Fachkräftevereinbarung an. Leider mussten die ersten Träger bereits die Erfahrung machen, dass geeignete Bewerber (z. B. Tagesmütter) vom Land sowohl im Personalschlüssel als auch bei der Personalkostenbezuschussung (immerhin circa 45%) nicht anerkannt werden. Das muss sich ändern! Hierfür werde ich mich als Landrat beim Land einsetzen.

Rita Lanius-Heck

Dem Fachkräftemangel auf örtlicher Ebene zu begegnen stößt an deutliche Grenzen. Ich setze mich jedoch nach Kräften dafür ein, die Mittel zu nutzen, die wir auf örtlicher Ebene haben, so habe ich die dauerhafte Nutzung des Sozialraumbudgets unterstützt um den Kreis durch Unterstützung der KiTas als Beschäftigungsstandort attraktiv zu machen. Außerdem setze ich mich dafür ein, in den Einrichtungen so viel Ausbildung zu ermöglichen wie die KiTas leisten können, auch wenn das Mehrkosten für den Kreis bedeutet.
Letztlich kann man den Fachkräftemangel auf Dauer nur durch strukturelle Veränderungen abmildern. Ich werde mich daher auf Ebene des Landkreistages dafür einsetzen, dass klare Forderungen an die Politik formuliert werden, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen des Berufsbildes Erzieher*in attraktiver zu gestalten, bspw. durch eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Roger Mallmenn

Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

2. Inklusion

  • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?
  • Volker Boch

    Die Bildungsarbeit wird Kitas und Schulen in den kommenden Jahren angesichts der umfangreichen Anforderungen sehr fordern – und damit natürlich auch den Kreis sowie dessen Verwaltung und Politik. Das Kita-Zukunftsgesetz, aber auch die Thematik der Ganztagsschule (ab 2026) sind und werden Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Ich kann hier nur das Angebot machen, immer offen zu sein: Als Ansprechpartner, um Probleme und Rahmenbedingungen zu erörtern, sowie als Impulsgeber, um politische Prozesse und Verwaltungsabläufe mit zu gestalten. Die Liste, die Sie ansprechen, ist natürlich nicht abgeschlossen, mein Eindruck ist sogar, dass diese sich bei Kita und Schule in den nächsten Jahren noch vergrößern wird. Beispielsweise gibt es bereits jetzt die Situation, dass Kinder ohne Betreuungsplatz sind.

    Dr. Christian Klein

    Die Inklusion stellt unsere KiTa´s vor große Herausforderungen. Gerade Sprachbarrieren stellen bei der Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher eine Hürde dar, die es zu überwinden gilt. Besonders herausfordernd sind die Konstellationen, in denen neben dem Kind auch dessen Eltern nicht ausreichend das Deutsche beherrschen. Es ist aber oft der Austausch zwischen Pädagogen und Eltern, der die Entwicklung eines Kindes entscheidend beeinflussen kann. Aus diesem Grund sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet werden, bei Bedarf zentral registrierte Dolmetscher anzufordern. Die Kosten dieses Angebotes sollte der Kreis übernehmen.
    Die finanzielle Ausstattung von heilpädagogischen Plätzen darf sich z. B. nicht nur auf die Sach- und Personalkosten beziehen, denn es müssen Räumlichkeiten hergestellt und in Stand und in Betrieb gehalten werden. Da kann nachgebessert werden um die Träger zur Einrichtung solcher Plätze zu „animieren“.

    Rita Lanius-Heck

    Inklusion muss grds. in jeder Kita möglich sein, das steht außer Frage; letztlich ist dies ja auch ausdrücklich gesetzlicher Auftrag. Ich möchte dafür eintreten, dass das auch konkret umgesetzt werden kann. So könnte eine geänderte Förderrichtlinie für den Ausbau der KiTas auch konkreter und weitreichender als zurzeit auf das Thema Inklusion eingehen.
    Letztlich wird aber in jedem Einzelfall trotzdem auch in Zukunft abzuwägen sein, ob je nach Ausprägung der Behinderung die Betreuung in einer (angepassten) Regeleinrichtung oder in einer hierauf ausgerichteten Schwerpunkteinrichtung die Betreuungsform ist, die Kind und Familie am ehesten gerecht wird.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    3. Leitungsdeputate

    • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
    • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

    Volker Boch

    Der Haushalt für 2022 wurde mit einem Minus im Millionenbereich verabschiedet. Die Frage ist nun, in welchem finanziellen Umfang sich Nachsteuerungen kurzfristig ermöglichen lassen. Dafür müsste konkreter benannt werden, welche Problemstellungen existieren und wo Handlungsbedarf besteht. Um eine mittel- oder auch langfristige Finanzierung zu fixieren, müsste diskutiert werden, wie der Bedarf genau aussieht und welche Unterdeckung sich (auch perspektivisch) ergibt.

    Dr. Christian Klein

    Der Schlüssel für die Leitungsdeputate ist definitiv zu gering angesetzt. Eine KiTa-Leitung wird mehr und mehr zu einem Vollzeitjob, weil die administrativen Anforderungen durch den Kreis und insbesondere durch das Land zunehmen.
    Auch hier kann der Kreis sich beteiligen, indem er zusätzliches Deputat zur Verfügung stellt (über Regel-Personalschlüssel) und das Land in Verantwortung nimmt. Denn – fast ausnahmslos – alle Leitungen sind auch im pädagogischen Dienst, können diesen aber nicht mehr ausfüllen, weil die Zeit de facto fehlt.

    Rita Lanius-Heck

    Grds. halte ich die Einführung eines Standards für die Bestimmung der Leitungsfreistellung für den richtigen Schritt. Das Land vertritt die Auffassung, dass die hierfür gesetzlich verankerten Personalanteile angemessen sind.
    Wenn sie es nicht sind (was belastbar ermittelt werden sollte), ist es aus meiner Sicht notwendig die Anhebung des Standards durch die Politik einzufordern anstatt vor Ort Sonderlösungen einzuführen, an denen sich das Land nicht einmal mehr finanziell beteiligt.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

    • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

    Volker Boch

    Der Entscheidung des Kreistags kann ich nicht vorweggreifen. Aus meiner Sicht spricht der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses inhaltlich nichts entgegen. Im Blick behalten sollte lediglich werden, dass das Gremium eine Gesamtgröße haben muss, die auch Handlungsfähigkeit ermöglicht.

    Dr. Christian Klein

    Ich unterstütze die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zur Einrichtung eines Platzes für pädagogische Fachkräfte im Ausschuss. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen können sie bei dem für unseren Kreis sehr wichtigen Themengebiet „Kindertagesstätten“ einen wertvollen Beitrag im Rahmen der anstehenden politischen Entscheidungen leisten.

    Rita Lanius-Heck

    Die Sache wurde kontrovers diskutiert, letztlich halte ich die im Jugendhilfeausschuss am 24.11.2021 beschlossene Empfehlung an den Kreistag für eine ausgewogene Lösung.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

    • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

    Volker Boch

    Der Umfang der Elternmitwirkung ist in der Kreis-Kita-Landschaft sicherlich unterschiedlich. Die Möglichkeit der Unterstützung, um die Situation noch zu verbessern, besteht aus meiner Sicht vor allem im Bereich der Kommunikation. Landrat und Verwaltung können über den Weg der Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit sowie der inhaltlichen Sensibilisierung ihren Teil dazu beitragen, auf die bestehenden rechtlichen Regelungen und den Bedarf hinzuweisen, um damit die Interessen der Elternmitwirkung zu stärken.

    Dr. Christian Klein

    Die Professionalisierung der Elternmitwirkung ist aus der Position des Landrates heraus schwierig zu beeinflussen. Die Kreisverwaltung kann da helfen, wo Unterstützungsleistungen gefragt sind, z. B. wenn sie zielgerichtet angefragt werden (Räumlichkeiten, Gesprächsangebote, Vorsprache beim Land etc.).

    Rita Lanius-Heck

    Meiner Meinung nach muss Elternmitwirkung auf der kleinsten örtlichen Ebene der einzelnen KiTa entstehen. Das wird nur gelingen, wenn die Akteure vor Ort ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander pflegen. Einen Beitrag hierzu könnte der Kreis dadurch leisten, dass er, vor allem durch die Mitarbeiter*Innen der KiTa-Fachberatung sachkundig und objektiv über Rechte und Pflichten, aber auch Grenzen informiert und aufklärt und bei Konflikten als Vermittler zur Verfügung steht. Ich habe den Eindruck, dass dies bereits in hohem Ausbaugrad und sehr engagiert so gelebt wird.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    6. Wunsch- und Wahlrecht

    • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
    • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
    • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

    Volker Boch

    Der Kita-Bedarfsplan zeigt seit geraumer Zeit Handlungsfelder auf. Ganz aktuell sind auch mir Fälle bekannt, in denen Kinder faktisch keinen Kitaplatz haben. Mit solchen Problemen und der Gesamtstruktur des Bedarfs sowie einer Zukunftsplanung werden sich Verwaltung und Kreispolitik in Zukunft stark beschäftigen müssen. Damit hängt aus meiner Sicht auch die Tatsache zusammen, dass Kitas teils „räumlich begrenzt“ aufnehmen. Um zu erkennen, ob Träger dauerhaft räumliche Ausschlusskriterien leben, müssten die Einzelfälle genauer dargelegt und analysiert werden.
    Natürlich sind Träger wenig euphorisch, wenn eine Kita mit hohen Investitionskosten verbunden ist – zudem ist der Anteil der Träger, die nicht kommunal sind, überschaubar. Ich glaube, dass ein Weg zu mehr Attraktivität sein könnte, mit den Fachkräften der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss den Kita-Bedarfsplan so zu prüfen, dass sich räumliche Handlungsfelder ergeben. Für diese Bereiche könnte überlegt werden, seitens des Kreises gezielte Anreize zu schaffen, um Träger und Investoren zu finden.

    Dr. Christian Klein

    Das Thema bietet viele Entwicklungschancen. Es muss dringend angegangen werden. Die Eltern haben de facto das Wahlrecht – in der Realität ist dies jedoch selten umsetzbar.

    1. Es gibt grundsätzlich nicht genügend Plätze in den KiTa’s.
    2. Die Bedarfsplanung des Kreises stellt ebenfalls eine unüberwindbare Hürde dar (auch weil der Kreis nach Nr. 1 gezwungen ist, knapp zu planen)
    3. Die personelle Ausstattung ist nicht flexibel genug für „Sonderwünsche“.

    Selbstverständlich haben freie Träger (die oft flächendeckend organisiert sind wie die KiTa GmbH, Vekist, Lebenshilfe, Johanniter, etc.) andere Gestaltungsmöglichkeiten in der Betriebsträgerschaft (denn selten beinhalten sie auch die Bau- und Unterhaltungsträgerschaft, diese bleibt in der Kommune) bei Ablauf, Personaleinsatz und Konzeption als eine Ortsgemeinde als Trägerin. Sie sorgen auch für eine Vielfalt im Angebot und tragen deshalb zur Gestaltung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern bei. Gleichwohl halte ich es für wichtig, auch die Kommunen weiterhin bei der Aufgabe des KiTa-Betriebes zu unterstützen, z. B. durch die Bildung eines kommunalen Dachverbandes auf VG-Ebene. Damit erhalten diese auch weiterhin die Möglichkeit, die Geschicke und Entwicklung ihrer Orte zu bestimmen.

    Rita Lanius-Heck

    Eine Trägervielfalt wäre wünschenswert, allerdings stößt dieser Anspruch an faktische Grenzen. Nach Informationen, die ich durch das Jugendamt erhalten habe, gibt es zurzeit kaum Interesse freier Träger, Einrichtungen zu übernehmen; das Inkrafttreten des KiTaG mit seinen „Geburtswehen“ hat diese Ausgangslage sicherlich nicht verbessert. Wie mir berichtet wurde, wird aber auf Anfrage stets seitens des Jugendamts der Kontakt zu Einzugsbereichen hergestellt, in denen Ausbaubedarf besteht, um so eine mögliche freie Trägerschaft „anzubahnen“. Ebenso werde die freie Trägerschaft mitunter aktiv „beworben“, bspw. wenn es Probleme in der Trägerschaft durch (kleine) Kommunen
    gebe. Diese Vorgehensweise erscheint mir persönlich sinnvoll und angemessen.
    Sollte es tatsächlich Einrichtungen geben, die trotz freier Plätze kategorisch die Aufnahme von Kindern aus anderen Einzugsbereichen verweigern, würde ich mich dafür stark machen, dies abzustellen, da ich keine Rechtfertigung für ein solches Verhalten erkennen kann.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    7. Personalisierung von kleinen Settings

    • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
    • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?

    Volker Boch

    Die gesetzliche Regelung sieht die jährliche Ermittlung vor. Vor einer Bedarfsermittlung könnte zudem von Belang sein, wie die Struktur der Familien und Alleinerziehenden insgesamt aussieht, wo bsp. aufgrund von Pendlertätigkeiten besondere Bedarfe bestehen. Letztlich könnte ein Fragebogen im Dialog zwischen Verwaltung, Jugendhilfeausschuss, Kitas und Elternschaft erarbeitet werden. Ich sehe an dieser Stelle auch eine Möglichkeit des KEA, sich konkret einzubringen und einen Weg zur Steuerung der Bedarfsplanung vorzuschlagen.

    Dr. Christian Klein

    Der Kreis muss flexibler in der Bedarfsplanung werden – das steht außer Frage. Die Personalisierung dafür (on top) bliebe aber auch beim Kreis, da das Land sich auf die im Gesetz angegeben VZÄ (Vollzeitäquivalente) zurückzieht. Wir brauchen eine andere Personalisierung pro Platz/Kind. Bei der Ermittlung sollte weniger die statistische Erhebung der Meldebehörden, sondern vielmehr die Anfragen der Eltern bei der Einrichtung ins Auge gefasst werden.

    Rita Lanius-Heck

    Wie mir bekannt ist, hat der Jugendhilfeausschuss sich ja dafür ausgesprochen, dass im Falle einer Abfrage der Betreuungsbedarfe bei den Eltern diese durch das Jugendamt nach einem festgelegten Standard erfolgen soll, der auch die Angaben von Zeiten erlaubt, die außerhalb der üblichen angebotenen Betreuungszeiten liegen. Das halte ich für die völlig richtige Vorgehensweise.
    Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass die Bedarfsplanung immer auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise beinhalten muss, was zur Folge haben kann, dass Betreuungszeitmodelle, die nicht in größerer Zahl nachgefragt werden, nicht eingerichtet werden.
    Die Absicht des Jugendamtes, die Möglichkeiten zur Betreuung in Kindertagespflege auszubauen, halte ich für einen sinnvollen und wichtigen Schritt, denn die Tagespflege ist das flexiblere System und kann im Einzelfall Betreuungsbedarfe in Zeiten, in denen es kein KiTa-Angebot gibt, abdecken. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt gelingt.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    8. Hohe finanzielle Belastung der Kommunen

    • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?

    Volker Boch

    Wie eingangs geschildert, hat der Kreistag gerade einen Haushalt verabschiedet, der zum zweiten Mal in Folge ein Millionendefizit beinhaltet. Die Kreisumlage wurde nicht erhöht, natürlich darf es auch nicht das Ziel von Landrat, Verwaltung und Kreispolitik sein, die Kommunen zu stark zu belasten. Die finanzielle Situation ist für den Kreis aktuell nicht einfach. Vor diesem Hintergrund sind Wünsche legitim, aber nicht per Knopfdruck umzusetzen. Auch beim Blick in den Kreis zeigt sich ein Umstand, der es nicht einfacher macht: Es gibt Kommunen mit erheblichen Rücklagen und Gemeinden, die sich kaum etwas leisten können. Der Kreis wird in den nächsten Jahren solide wirtschaften müssen. Für mich gehört dabei auch perspektivisches Denken dazu, gerade im Bereich der Sozialausgaben: Durch frühe und gezielte freiwillige präventive Maßnahmen können aus meiner Sicht hohe spätere Pflichtausgaben abgemildert werden. Zudem müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass mehr Geld in den Kreis fließt, über Tourismus, Wirtschaft und Fördermittel. Um hier Verbesserungen zu erreichen und mit einem perspektivischen Kreisentwicklungskonzept Pflöcke für eine positive Zukunft einzuschlagen, bin ich zur Landratswahl angetreten.

    Dr. Christian Klein

    Gerade Gemeinden mit angespannter Haushaltssituation sind durch die neuen baulichen Anforderungen durch das neue KiTa-Gesetz überfordert. Das Land gibt wieder einmal gesetzliche Anforderungen vor, welche die Gemeinden derzeit, finanziell überwiegend alleine, schultern müssen. Die finanzielle Beteiligung des Kreises fiel bislang zu niedrig aus; hier müssen wir nachsteuern. Gleichzeitig werde ich als Landrat das intensive Gespräch mit dem Land suchen und auf finanzielle Unterstützung drängen.

    Rita Lanius-Heck

    Der Kreis schafft es seit längerer Zeit, die Kreisumlage in einem erträglichen Rahmen zu halten. Dafür habe ich mich stets eingesetzt und werde es selbstverständlich auch weiterhin tun.
    Der „Fehler im System“ liegt aber nach meiner persönlichen Überzeugung gar nicht auf örtlicher Ebene, sondern darin, dass die Kommunen in den letzten Jahrzehnten Aufgabenzuwächse durch Bund und Land erleben mussten, für die sie nicht im gleichen Zuge mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurden.
    Ich möchte mich also dafür einsetzen, dass die Finanzmittel gerecht auf die kommunale Ebene weiterverteilt werden. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus Dezember 2021 liefert Anlass zur Hoffnung.

    Roger Mallmenn

    Herr Mallmenn wurde als letzter Kandidat vom KEA informiert. Er reicht seine Antworten noch nach.

    Wahl der Landrätin / des Landrates für den RHK – Wahlprüfteine

    Am 16.01.2022 wählt der Rhein-Hunsrück-Kreis eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat.

    Die Kandidaten sind:

    Volker Boch

    Dr. Christian Klein

    Rita Lanius-Heck

    Roger Mallmenn

    Dieses Amt hat eine wichtige Bedeutung, wenn es um die Entwicklung der Rahmenbedingungen für Kitas geht. Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Fragenkatalog erstellt und am 09.12.2021 an die KandidatInnen versendet.

    Die Fragen wurden von Kita-Akteuren aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingereicht. Sie spiegeln die dringendsten Themen aus den Kitas wider. Die KandidatInnen erhalten dadurch die Gelegenheit zu erklären, wie sie dem Ziel einer bedarfs- und kindgerechten Betreuung und Bildung in unseren Kitas näherkommen wollen.

    Die Antworten der KandidatInnen werden auch an dieser Stelle veröffentlicht.

    Wahlprüfsteine

    Die Kita-Landschaft befindet sich in einer massiven Ausbau- und Umbruchphase. Mit dem Gute-Kita-Gesetz auf Bundesebene und dem KiTa-Zukunftsgesetz auf Landesebene wurden erste Schritte getan, um diesen dringend erforderlichen Prozess zu begleiten. Diese ersten Schritte reichen bei Weitem nicht aus. Auf allen Ebenen ist es notwendig mitzuwirken. Alle Kita-Akteure sind gefragt sich einzubringen und entsprechend ihrer Möglichkeiten das System weiter auszubauen. Das bedeutet zum einen genau hinzuschauen und Rückmeldungen darüber zu geben was gut läuft und wo Handlungsbedarf besteht. Zum anderen bedeutet es, die bestehenden Mittel bestmöglich zu nutzen und auszugestalten. Mit der Forderung, dass andere sich bewegen sollen ist es nicht getan.

    Der Posten der Landrätin / des Landrates ist sehr wichtig für die Kita-Landschaft. Auch auf kommunaler Ebene können einige Weichen gestellt werden, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Kitas – und damit unserer Zukunft – zugutekommen.

    Der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück-Kreis und der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz haben daher einen Katalog für die KandidatInnen erstellt, in dem die dringendsten Fragestellungen aufgeführt sind.

    Der Katalog und später auch die Antworten zu den Fragestellungen werden in den KEA News und auf den Websites von KEA RHK und Fachkräfteverband veröffentlicht.

    1. Fachkräftemangel

    Der Mangel an Kita-Plätzen – welcher derzeit vor allem durch bauliche Erweiterungen an vielen Stellen angegangen wird – verschärft sich an vielen Stellen zusätzlich durch den akuten Fachkräftemangel. Wir haben schon aktuell Kitas im RHK, die sehr häufig das Betreuungsangebot einschränken, weil einfach kein Personal da ist. Es steht zu befürchten, dass einige Kitas schon Anfang 2022 ihre Betriebserlaubnis so ändern müssen, dass die Öffnungszeiten dauerhaft gekürzt werden. Der Bedarf der Familien kürzt sich jedoch nicht automatisch mit. Das Recht der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Kita besteht weiterhin und muss erfüllt werden.

    Fragen:

    • Welche Pläne haben Sie, um den Auswirkungen des Fachkräftemangels im RHK zu begegnen?
    • Welche Pläne haben Sie, um sich darüber hinaus für strukturelle Änderungen auf Landesebene einzusetzen?

    2. Inklusion

    Kitas haben den hohen Anspruch zu erfüllen, dass jedes Kind – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, weltanschaulicher und religiöser Zugehörigkeit, Behinderung, sozialer und ökonomischer Situation seiner Familie und seiner individuellen Fähigkeiten – gefördert wird.
    Das bedeutet auch, dass jede Kita, was Räumlichkeiten, Ausbildung der Fachkräfte und Ausstattung betrifft, in der Lage sein muss inklusiv zu arbeiten. Diese Liste ist nicht abschließend.

    Frage:

    • Wie werden Sie die Kitas bei der Bewältigung dieser enormen Aufgabe unterstützen und begleiten?

    3. Leitungsdeputate

    Der Rhein-Hunsrück-Kreis hatte vor Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes in vielen Kitas ein höheres Niveau an Leitungsdeputaten, als es jetzt der Fall ist. Damals gab es noch keine gesetzliche Verpflichtung überhaupt Leitungsdeputate zu finanzieren. Der RHK hat dies freiwillig getan. Das KiTa-Gesetz legt nun erstmalig ein Mindestniveau in diesem Bereich fest. Damit besteht allerdings keine Verpflichtung das Niveau zu senken. Auch wenn sich das Land nun nicht mehr an der Finanzierung der Leitungsdeputate jenseits des Mindestniveaus beteiligt, so steht es dem Landkreis frei, weiterhin eigene Mittel zur Qualitätssicherung in diesem Bereich aufzubringen. Aufgrund der unbestreitbaren Tatsache, dass Kita-Leitungen viel zu wenige Zeit für die enormen Aufgaben haben, die sie leisten, sind hier kurzfristige Lösungen unumgänglich. Schon jetzt brechen im Rhein-Hunsrück-Kreis in einigen Kitas die Leitungen weg, weil die Situation einfach nicht mehr tragbar ist.

    Fragen:

    • Welche kurzfristigen Lösungen streben Sie an, um das Niveau der Leitungsdeputate im RHK anzuheben?
    • Welche mittel- und langfristigen Wege möchten Sie gehen, um auch langfristig ein angemessenes Niveau zu sichern?

    4. Ein Platz für pädagogische Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss

    Partizipation ist das Schlüsselwort, wenn es darum geht, wie die Zukunft unserer Kitas aussehen soll. Sowohl wenn es um Kinderrechte geht als auch bei der Elternmitwirkung, sind die Strukturen geschaffen und werden nun nach und nach mit mehr Leben gefüllt. Die Kita-Fachkräfte selbst, welche diese Partizipation unterstützen und leben sollen, sind an den entscheidenden Stellen allerdings noch weitgehend außen vor. Der Jugendhilfeausschuss ist das wichtigste Gremium auf Kreisebene, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für die Kitas zu beeinflussen. Obwohl die Kitas einen zentralen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe einnehmen, gibt es dort noch keinen festen Platz für pädagogisches Fachpersonal. Aufgrund eines Antrages der Elternvertretung im Jugendhilfeausschuss, soll sich dies nun ändern. Am 24.11.2021 haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich für die Einrichtung eines solchen Platzes – in beratender Funktion – gestimmt. Auch andere Kreiselternausschüsse sind dem Beispiel des Rhein-Hunsrück-Kreises bereits gefolgt und haben entsprechende Anträge eingereicht, oder arbeiten sie derzeit aus. Nun muss der Kreistag über den Antrag im RHK entscheiden.

    Frage:

    • Wie stehen Sie zu der Einrichtung eines Platzes für Kita-Fachkräfte im Jugendhilfeausschuss?

    5. Weitere Professionalisierung der Elternmitwirkung

    Mit dem neuen KiTa-Gesetz wurde noch mal ein neues Licht auf die Bedeutung der Elternmitwirkung in Kitas geworfen. Eltern sind Teil der Verantwortungsgemeinschaft Kita, die auch aus pädagogischen Fachkräften, Leitungen und Kita-Trägern sowie den Jugendämtern auf Kreis- und Landesebene besteht. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass Kinder in Kitas individuell und als Teil einer Gruppe gefördert werden. Elternausschüsse haben daher die Aufgabe Träger und Leitung ihrer Kita zu beraten und Anregungen zu geben. Sie haben ein Anhörungsrecht zu allen relevanten Themen, welches besagt, dass der Elternausschuss rechtzeitig und umfassend angehört wird, bevor der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Es ist dabei die wichtigste Aufgabe der Elternausschüsse Transparenz zu schaffen, um die Interessen der Elternschaft angemessen vertreten zu können. Elternmitwirkung ist somit keine zusätzliche Aufgabe der Kitas, sondern bildet das Fundament einer funktionierenden Kita. Noch wird die Elternmitwirkung nicht flächendeckend so gelebt, wie Sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eltern und Kitas brauchen Unterstützung bei diesem sehr anspruchsvollen Ehrenamt.

    Frage:

    • Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie für Eltern und Kitas, um die Etablierung einer gelebten Mitwirkungskultur voranzubringen?

    6. Wunsch- und Wahlrecht

    Ein wichtiger Grundsatz des Kita-Systems ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Es sollte ermöglichen, dass Familien sich die zu ihnen passenden Kitas aussuchen können. Dabei kann es zum Beispiel um pädagogische Schwerpunkte oder Öffnungszeiten gehen. In einem Flächenkreis wie dem RHK ist das Wunsch- und Wahlrecht schon alleine durch die teilweise weiten Entfernungen eingeschränkt. Dem KEA wird dabei vermehrt gemeldet, dass Träger – aufgrund des Mangels an Kita-Plätzen – dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten.
    Hinzu kommt auch, dass es im RHK kaum freie Träger gibt. Deutlich über die Hälfte der Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Eigentlich sollte das eine Notlösung sein, sofern keine freien Träger gefunden werden können.

    Fragen:

    • Welche Ideen haben Sie, um den RHK für freie Träger interessant zu machen?
    • Wie stellen Sie dabei sicher, dass die Trägervielfalt gewahrt wird und nicht etwa ein freier Träger einen Großteil der Kitas übernimmt?
    • Wie soll der Kreis mit Trägern umgehen, die dauerhaft nur Kinder aus „ihrem Zuständigkeitsbereich“ aufnehmen möchten?

    7. Personalisierung von kleinen Settings

    Der RHK wird zunehmend attraktiver für junge Familien. Das Leben im „gelobten Land“ wird dem in der Stadt zunehmend vorgezogen. Das führt dazu, dass viele Eltern zu Pendlern geworden sind. Zudem gibt es eine nicht unerhebliche Zahl alleinerziehender Elternteile, die, um arbeiten zu können, auf Kitas angewiesen sind. Die Arbeitszeiten und damit der Bedarf für die Kinderbetreuung verändern sich. Diesen Bedarf zu ermitteln obliegt dem Landkreis. Aus vielen Kitas wurde dem KEA zurückgemeldet, dass die meisten Eltern ihre Arbeitszeit anhand der bestehenden Öffnungszeiten der nächstgelegenen Kita planen, sofern der Arbeitgeber dies zulässt. Eigentlich sollte das Angebot der Kitas allerdings nach den Bedarfen der Familien ausgerichtet werden. Bedarfsabfragen bei den Eltern werden bisher nicht jährlich, flächendeckend und standardisiert durchgeführt. Dazu ein O-Ton aus den Rückmeldungen: „Viele Eltern wissen wahrscheinlich noch gar nicht, dass sie bei der Bedarfsabfrage ihren Bedarf angeben sollen und nicht eines der beiden Modelle ihrer Kita ankreuzen sollen.“ So kommen für die sogenannten „Randzeiten“ einer Kita oft nur geringe Bedarfsmeldungen zusammen. Es reicht dann vielerorts nicht für die Bildung eines „Betreuungs-Settings“.

    Fragen:

    • Wie soll der Kreis zukünftig mit der Personalisierung kleinerer „Settings“ umgehen?
    • Wie sollen in Zukunft die Bedarfe der Familien ermittelt werden?

    8. Hohe finanzielle Belastung der Kommunen

    Die Kommunen stöhnen unter der finanziellen Belastung auf, welche mit der Erfüllung des Rechtsanspruches unserer Kinder verbunden ist. Zunächst gehören Kitas jedoch zur kommunalen Pflichtaufgabe, weshalb es außer Frage steht, ob in die Kitas investiert wird. Die Frage ist lediglich: Wie kann die Kommune vorgehen, um mehr Geld für die Erfüllung ihrer Pflichten zu erhalten?

    Frage:

    • Welche Schritte möchten Sie gehen, um die Finanzlage des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe Kita zu optimieren?

    KEA RHK berät und unterstützt

    Elternmitwirkung ist eine wichtige Grundlage für das Funktionieren einer Kita. Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Bedeutung der Elternmitwirkung noch einmal deutlich. Der KEA RHK unterstütz und begleitet Eltern und Elternvertretungen beim Übergang in das neue System.

    Der KEA vertritt die Interessen der Kinder und deren Eltern in den Kitas im RHK. Er ist bestrebt den Standard der Kitas zu sichern und zu verbessern. Der KEA ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen den Behörden (z.B. Kreisverwaltung), den unterschiedlichen Trägern der Kindertagesstätten, deren Leitung und den Eltern. Der KEA informiert Eltern und andere Kita-Akteure über einen Verteiler und steht über KEA-Delegierte mit den Elternausschüssen in Kontakt. Der KEA ist erreichbar über: kontakt@kea-rhk.de

    Potenziale – Schwächen – Missverständnisse

    An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK), Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bereits nahezu 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen teilgenommen.

    Durch die hohe Beteiligung, leider sind die konfessionellen Kitas verhältnismäßig unterrepräsentiert, wurde eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft, jedoch nur, wenn die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ funktioniert. Doch dies scheint längst nicht überall der Fall zu sein, da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen.

    Anhand der Umfrageergebnisse sollen Lösungsansätze entwickelt werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. In diesem Punkt konnten bereits deutliche Potenziale definiert werden.

    Bei einer kreisübergreifenden Online-Infoveranstaltung am 9. September 2021, um 20.00 Uhr unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ werden die Ergebnisse vorgestellt sowie vertieft. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen und Verantwortliche der Verwaltungen aller Träger gleichermaßen ermutigen, sich zur Veranstaltung unter kea-rhk.de/veranstaltungen anzumelden.

    Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter kea-rhk.de/umfrage offen. Gerne steht der KEA RHK für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter kontakt@kea-rhk.de zur Verfügung.

    7 Stunden in 7 Jahren – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?

    Das seit 1. Juli 2021 geltende neue KiTa-Gesetz bringt neben positiven Aspekten wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden inkl. Mittagessen vor Ort auch große Herausforderungen mit sich.

    Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Rhein-Hunsrück (KEA RHK) – gemeinsam mit den KEAs Germersheim, Bad Dürkheim und Südliche Weinstraße – zu einer kreisübergreifenden Umfrage auf. Ziel ist es, anhand der Ergebnisse, die Pros und Kontras der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern sowie sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. Bei einem kreisübergreifenden Online-Abend am 9. September 2021 (Anmeldung unter kea-rhk.de/veranstaltungen ) werden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

    Der KEA RHK möchten Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Leitungen, Erzieher*innen sowie Träger*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter kea-rhk.de/umfrage teilzunehmen.

    Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KiTaG eine elementare Rolle.

    Gerne steht der KEA RHK für Anmerkungen und Rückfragen unter kontakt@kea-rhk.de zur Verfügung.

    Mitreden, Mitwirken, Mitgestalten

    Eltern gehören zur Verantwortungsgemeinschaft, die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder in den Kitas gestaltet. Elternmitwirkung findet auf vielen Ebenen statt und ist eine Voraussetzung für das Funktionieren des Systems Kita.

    Wir suchen Eltern die aktiv werden wollen: für ihre Kinder, für ihre Kita. Engagieren Sie sich in Ihrem Elternausschuss oder im Kreiselternausschuss. Wir stehen Ihnen als erfahrene Ansprechpartner und Berater zur Seite. Schnuppern Sie schon jetzt unverbindlich rein! Lesen Sie die Elternmitwirkungsbroschüre unter: www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere. Abonnieren Sie unseren Newsletter: kontakt@kea-rhk.de. Gerne beantworten wir alle Fragen, die Sie zur Elternmitwirkung haben. Wir freuen uns auf Sie!

    Website für den KEA RHK mitgestalten

    Transparenz, Informationsaustausch und Partizipation sind wichtige Grundsätze des KEA. Das soll auch für die Website gelebt werden.

    Die Eltern im RHK – und alle unsere Netzwerkpartner – sind daher herzlich eigeladen, sich aktiv an der Gestaltung der Website zu beteiligen:

    Welche Inhalte soll die Website enthalten?
    Haben sich vielleicht Fehler eingeschlichen?
    Möchte sich ein Kind mit einem Kunstwerk auf der Website verewigen?
    Welche Themen sollen aufgegriffen werden?

    Nehmen Sie gerne Kontakt zum KEA auf: kontakt@kea-rhk.de.
    Nutzen Sie Ihre Möglichkeit mitzuwirken und Ihren KEA mitzugestalten.

    ONLINE-SCHULUNG FÜR ELTERNAUSSCHÜSSE

    Presse

    Das neue KiTa-Gesetz ist am 01.07.2021 vollständig in Kraft getreten. Die Rolle der Elternmitwirkung hat mit diesem Gesetz noch einmal an Bedeutung gewonnen. Der KEA RHK begleitet Elternausschüsse (EA) dabei mehr über ihre neuen Aufgaben zu erfahren. Zu diesem Zweck bietet der KEA Schulungen an. Sie dienen dem Kennenlernen und der Unterstützung der einzelnen EA. Die Schulungen werden derzeit per Videokonferenz durchgeführt. Inhalte können z.B. „Grundlagen der Elternmitwirkung“ und „Gestaltung der EA-Arbeit“ sein. Die Themen werden von den EA bestimmt.

    Jeder EA ist herzlich eingeladen die kostenlosen Schulungen des KEA in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich können die Angebote auch von Kita-Personal oder Trägern angefragt werden, welche gerne auch teilnehmen können. Mit diesem Format wurden bereits gute Erfahrungen gemacht.

    Der KEA freut sich über Anmeldungen und sonstige Rückfragen unter: kontakt@kea-rhk.de.

    KEA Newsletter im Juni

    Presse

    Die neuste Ausgabe der KEA News ist erschienen. Die Themen in diesem Monat sind unter anderem:

    Ist mein Kind schulreif?, Bericht aus dem Jugendhilfeausschuss, Kita Betrieb in der Pandemie, Übergangsregelungen Splitting und Bildungsort Esstisch.

    Die KEA News wurde im Rahmen der kreisweiten KiTa-AG entwickelt und wird inzwischen von zahlreichen Kita-Akteuren im Rhein-Hunsrück-Kreis und darüber hinaus abonniert. Sie dient der Transparenz und Informationsweitergabe für alle Kita-Akteure. Zudem soll sie den Diskurs zu verschiedenen Themen anregen. Wir freuen uns über Rückmeldungen zu den Artikeln des Newsletters an kontakt@kea-rhk.de. Wer ihn noch nicht erhalten hat, kann uns gerne schreiben.