KEA NEWS JUNI 2021

Hier können Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden.

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller Kita-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice: Elternbeirat Garten für Kinder – Katzenelnbogen
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Übergangsregelungen für „Splitting-Plätze“
    • Handreichung zum Kita-Beirat
    • Sozialraumkonzept im RHK
    • Bedarfsplanungsgespräche
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Sitzung des Jugendhilfeausschusses
    • Fachtag BILDUNGSORT ESSTISCH!
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner: Ist mein Kind schulreif?
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • Rückkehr zum umfassenden Betreuungsumfang
    • Schule und KiTa in der Pandemie – Entwicklungs- und Gesundheitsrisiken für Kinder und Jugendliche
    • Elternausschusssitzungen in Präsenz möglich

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.
Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen.
Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Ein Ehrenamt professionell gestalten – Elternbeirat Garten für Kinder – Katzenelnbogen

Transparenz zu schaffen ist eine der wichtigsten Aufgaben der gewählten Elternvertretung in Kitas. Um dies zu gewährleisten, haben Stefanie Heil und ihre Kollegen vom Elternbeirat des Garten für Kinder schon so einiges auf die Beine gestellt. Der Beirat hat einen Newsletter für die Kita-Eltern erarbeitet, in dem er die Elternschaft über die Themen anstehender Sitzungen informiert, zu Vorschlägen anregt und im Anschluss über die Ergebnisse der Sitzungen berichtet. Ein kompletter Elternverteiler ist in Arbeit. Bis dahin unterstützt die Kita-Leitung ihre Partner tatkräftig, indem sie den Newsletter selbst an alle Eltern versendet. Für den Kontakt zum Elternbeirat wurde ein eigener Briefkasten vor der Kita angebracht.

Die Transparenz wird auch über die „Grenzen“ der Kita hinaus gewährleistet, indem der Beirat eine intensive Pressearbeit betreibt. Sowohl das lokale Amtsblatt, als auch die Rhein-Lahn-Zeitung sind zu einem vielgenutzten Medium des Beirates geworden.

Die Sitzungen des Beirates – mit Leitung und Trägervertretern – werden durch Elternstammtische ergänzt, bei denen sich der Beirat intern austauscht. Dieser Rhythmus ist mit der Leitung der Kita abgestimmt.

Neben der Transparenz ist die Vernetzung ein wichtiges Standbein der gewählten Elternvertretung. Der Elternbeirat des Garten für Kinder steht in engem Kontakt mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, mit dem auch schon gemeinsame Projekte – z.B. am Tag der Kinderbetreuung – verwirklicht wurden. Zudem läuft gerade die Vernetzung mit anderen Elternausschüssen der Verbandsgemeinde an (dort gibt es noch keinen KEA). Derzeit ist ein großes Austauschtreffen mit allen Kita-Trägern der Verbandsgemeinde geplant, denn auch hier ist eine enge Vernetzung und ein intensiver Austausch sinnvoll. Zu den Themen des Treffens gehören: Kita-Plätze, Erweiterung der Kita-Küchen und Pandemie-Prävention für den Herbst/Winter – Welche Pläne haben die Träger?

Wir vom KEA RHK freuen uns sehr, dass wir Frau Heil und ihren Kolleg*innen
oft beratend zur Seite stehen durften und dass wir sie zu vielen ihrer
sehr professionell angegangenen Aktivitäten inspirieren konnten.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Übergangsregelungen für „Splitting-Plätze“

In der Vergangenheit gab es auch im RHK in verschiedenen Kitas einen Mangel an Ganztagesplätzen, der durch ein „Splitting“ der Plätze gemindert wurde.

Was ist Platzsplitting?

Unter Platzsplitting wird das Nutzen eines Platzes von mehreren Kindern verstanden.
Ein solches hat sich in einigen Jugendamtsbezirken aus einer Mangelsituation heraus entwickelt, um bedarfsplanerischen Engpässen zu begegnen.

Allerdings: Sowohl nach dem „alten“ Kindertagesstättengesetz als auch nach dem neuen KiTaG ist ein Platzsplitting prinzipiell nicht möglich.

Probleme bei Platzsplitting

Die Personalisierung sieht „ein Platz: ein Kind“ vor; denn hinter jedem Kind steht ein ganzes Familiensystem. Das heißt, die Aufgaben der Zusammenarbeit mit Eltern, Eingewöhnung und Entwicklungsdokumentation verdoppeln sich. Zudem entsteht ein nicht unerheblicher zusätzlicher Administrationsaufwand für die jeweilige Leitung, denn es muss sichergestellt werden, dass trotz Splitting eines Platzes immer nur eines der beteiligten Kinder an einem Tag anwesend ist.

Lösung für U2-Plätze und für Hortplätze

Es werden keine neuen Splitting-Plätze mehr eingerichtet. Allerdings ist das Betreuungsangebot noch immer nicht ausreichend. Daher dürfen die Familien, welche ihre Plätze bereits splitten, dies für einen bestimmten Zeitraum auch weiterhin tun.

U2-Plätze: Übergangsfrist bis 01.09.2022
Hort: Übergangsfrist bis 01.09.2025

Betroffene Kitas müssen in einer Nebenbestimmung der Betriebserlaubnis die gesplitteten Plätze extra angeben. Betroffene Jugendämter müssen in ihrer Elternbeitragssatzung explizit die (reduzierten) Elternbeiträge für Platzsplittingplätze ausweisen.

Lösung für Ganztagesplätze

Auch wenn immer wieder die Rede vom Splitting bei Ganztagesplätzen die Rede ist, wurden diese Plätze eigentlich noch nie gesplittet! Was bei diesen Plätzen gemacht wurde war ein Angebotswechsel:

Jedes Kind hat einen eigenen Platz, das ist aber ein Teilzeitplatz (=7h). Dieser wird voll personalisiert. „Gesplittet“ werden nur die Stunden, die über den Teilzeitplatz (>7h) hinausgehen. Das erfordert genaue Regelungen, welches Kind an welchem Tag länger bleiben darf.

Der Angebotswechsel kann mit dem neuen KiTa-Gesetz nicht mehr aufrechterhalten werden, da es keine Ganztages- und Teilzeit-Plätze mehr gibt. Auch hier wurden Möglichkeiten für Übergangslösungen gefunden. Betroffene Eltern können sich gerne für weitere Details an den KEA RHK wenden. Die Übergangslösungen werden leider nicht jeder Familie gerecht werden.

An einem weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kita-Plätze führt kein Weg vorbei.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Handreichung zum Kita-Beirat

Mit dem neuen KiTa-Gesetz wird in jeder Kita in Rheinland-Pfalz ein neues Gremium etabliert. Dieses Gremium ist – anders als der Elternausschuss – kein reines Elternmitwirkungsgremium. Im Beirat begegnen sich alle Akteure der Verantwortungsgemeinschaft Kita, um sich darüber zu verständigen, wie die gemeinsamen Ziele für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder bestmöglich umgesetzt werden.

Wann geht es los?
Im November müssen alle Gruppen ihre Vertreter für den Kita-Beirat entsendet haben. Ab dem 01.12.2021 beginnt die Amtszeit des Beirates. Der Beirat muss also nicht ab dem 01.07.2021 tagen. Die notwendigen Vorbereitungen – wie die Anpassung der Kita-Konzeption und die Informierung von Eltern und Fachkräften – laufen jedoch bereits an.

Wie geht es los?
Da der Beirat für alle Kitas ein neues Gremium darstellt, wurde unter Federführung des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) eine Handreichung für alle Kita-Akteure entwickelt. Der Kita-Tag der Spitzen Rheinland-Pfalz hat – auf Antrag des Landeselternausschusses – den Auftrag gegeben und Vertreter für das umfangreiche Redaktionsteam benannt.

Die Handreichung zum Kita-Beirat enthält u.a. einen Zeitplan:
Von der Vorbereitung bis zur ersten Kita-Beiratssitzung.

Der KEA RHK bietet Schulungen zum Kita-Beirat an. Als Vertreter des Landeselternausschusses waren zwei Mitglieder des KEA Teil des Redaktionsteams und sind daher intensiv mit dem Thema vertraut. Interessenten können sich gerne unter kontakt@kea-rhk.de mit uns in Verbindung setzen.

Einen Link zur Handreichung gibt es auf dem KitaServer: Handreichung zum Kita-Beirat (rlp.de)

Die Perspektive der Kinder
Im Zentrum des gemeinsamen Wirkens der Verantwortungsgemeinschaft in einer Kita stehen die Kinder. Es ist also wichtig, bei allen Überlegungen und Entscheidungen die Perspektive der Kinder zu berücksichtigen. Die Perspektive ist nicht gleichbedeutend mit dem Willen der Kinder und sie ist auch nicht „mal eben so nebenbei“ ermittelbar. Im Beirat wird sie gleich von mehreren Seiten betrachtet. Alle Beiratsmitglieder, insbesondere die Eltern, bringen ihre Sicht auf die Kinderperspektive mit. Zudem gibt es eine eigens dafür vorgesehene Fachkraft, die die Kinderperspektive auf der Grundlage der im Kita-Alltag gewonnenen Erkenntnisse einbringt.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes

Sozialraumkonzept
Um die Gelder des Sozialraumbudgets zu erhalten, muss jedes lokale Jugendamt ein Sozialraumkonzept erstellen. Das Sozialraumkonzept des Rhein-Hunsrück-Kreises zur Vergabe des Sozialraumbudgets gibt es hier: https://www.kreis-sim.de/media/custom/3347_902_1.PDF?1621584912
Es wurde unter der Mitwirkung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes erarbeitet. Der KEA RHK hat einen Vertreter in die Arbeitsgruppe entsendet.

Bedarfplanungsgespräche
Der Bedarfsplan 2021/2022 wurde erstmals nach den Bedingungen des neuen KiTa-Gesetzes erstellt. Auch bisher war die Bedarfsplanung schon ein wichtiges Thema für Elternausschüsse. Mit dem neuen Gesetz nimmt sie noch mal eine ganz andere Dimension ein. Denn die Bedarfe der Eltern sollen nicht nur (wie bisher) handlungsleitend für die Angebote in den Kitas sein, sie bestimmen nun auch wie viel Personal in den jeweiligen Kitas eingestellt werden muss.

Die Bedarfsplanungsgespräche im Rhein-Hunsrück-Kreis fanden aufgrund der Einschränkungen in der Pandemie in diesem Jahr online statt. Neben den Trägern und den Kita-Leitungen wurden auch explizit die Elternausschüsse (EA) eingeladen.

Elternausschüsse waren auch in den vergangenen Jahren willkommen an den Gesprächen teilzunehmen.

Trotzdem ist dieses Thema für viele EA eher Neuland. Der KEA RHK hatte daher auf der Grundlage aktueller und vergangener Anfragen einen Fragenkatalog zur Bedarfsplanung für die Elternvertreter*innen zusammengestellt. Bei dem Fragenkatalog ging es NICHT darum, dass er abgearbeitet werden sollte. Er ist eine Zusammenstellung der Fragen, die man als EA so haben kann, wenn es um Bedarfsplanung geht. Er kann dabei helfen einen Einblick in das Thema zu bekommen.

Berichten von Elternausschüssen und Kita-Personal zufolge waren aus jeder Verbandsgemeinde und der Stadt Boppard Eltern bei den Gesprächen vertreten. Einige Eltern konnten sich bereits an den Diskussionen beteiligen, andere bekamen zumindest einen ersten Eindruck. Der Zeitpunkt der Bedarfsplanungsgespräche war für berufstätige Eltern eher ungünstig gewählt.

Zudem berichteten mehrere EA, dass ihnen die Einladung des Kreisjugendamtes
nicht weitergeleitet wurde.

Insgesamt halten wir die Bedarfsplanungsgespräche in diesem Jahr für einen guten Auftakt für eine Intensivierung der Beteiligungskultur von Eltern in den lokalen Kitas.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 23.06.2021 – Teil I

Das Jugendamt besteht aus zwei Teilen: der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss. Von seinen Möglichkeiten her ist der Jugendhilfeausschuss das bedeutendste und einflussreichste Gremium der kommunalen Jugendhilfe.

Weiterer Ausbau der Kitas im RHK
Es wurden mehrere Anträge zur Gewährung einer Kreiszuwendung für die Einrichtung und Ausstattung der Küche sowie der Ess- und Ruheräume gestellt. Dies ist auf die gestiegenen Anforderungen durch das neue KiTa-Gesetz zurück zu führen. Durch den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden, inkl. Mittagessen in der Kita, müssen viele Einrichtungen nun „aufrüsten“.

Zuwendung für Kinder mit besonderen Bedarfen
Es gab auch einen Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung für spezifisches Fördermaterial. Hier geht es um die Förderung von Kindern mit besonderen Bedarfen. Mit dem neuen KiTa-Gesetz ist es durchaus noch möglich sowohl zusätzliches Personal, als auch Fördermaterial für diese Kinder zu erhalten. Die Wege sind allerdings andere als zuvor und es ist notwendig, dass Diagnosen für die Kinder erstellt werden. Der Vorteil ist, dass die Ursachen für die besonderen Bedarfe gezielter in den Blick genommen werden. Derzeit dauern die Verfahren allerdings noch immer viel zu lange, so dass die potentiellen Vorteile für die Kinder und ihre Familien oft verpuffen. Bis das Kind endlich die Hilfe bekommt, die es braucht, haben sich die Probleme oft bereits vervielfacht.

Allen Anträgen wurde durch den JHA zugestimmt.

Schulstress schon im Kindergarten
Im Rahmen der Vorstellung der überarbeiteten „Kreisrichtlinie außerschulische Jugendbildung“ wurde über den steigenden Stress unserer Kinder durch die schulischen Anforderungen gesprochen. Dabei stehen schon Grundschulkinder unter einem hohen Druck.

Der KEA RHK hat daraufhin von zahlreichen Rückmeldungen aus den Kitas im RHK berichtet, die aussagen, dass der Schulstress teilweise schon in der Kita beginnt. Sowohl Eltern als auch Erzieher*innen berichten dem KEA, dass Sie einen großen Druck verspüren, die Kinder schulreif „zu machen“. Zeit und Raum dafür scheinen jedoch immer knapper zu werden. Der Druck, den die Erwachsenen verspüren, wird nicht selten an die Kinder weitergegeben.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 23.06.2021 – Teil II

Kindertagesstättenbedarfsplan 2021/22
Erstmalig wurde der Bedarfsplan für unsere Kitas nach den Regelungen des neuen KiTa-Gesetzes erstellt. Grundlage bildeten folgende Kriterien:

  1. Bestehende zeitliche Betreuungsangebote sollen erhalten bleiben.
  2. Wir gehen grundsätzlich von zwei Zeitmodellen 7 und 9 Stunden aus. Ein drittes Betreuungszeitmodell wird nur dort eingerichtet, wo Eltern einen konkreten Betreuungsbedarf formuliert haben.
  3. Bei der Personalisierung orientieren wir uns an dem vom Land festgelegten Personalschlüssel.

In Einzelfällen werden die erforderlichen Plätze nicht im Einzugsgebiet der örtlichen Kita, sondern in einer zumutbaren Entfernung angeboten. Zudem werden Kinder, für die das Angebot der Kitas nicht ausreicht, in der Tagespflege betreut. Eine Übersicht der Kindertagespflege im RHK wurde erstmalig in den Bedarfsplan aufgenommen.

Nach den aktuellen Zahlen fehlen im RHK 162 Kita-Plätze. Es ergeben sich Ausbaubedarfe, die im Bedarfsplan aufgeführt werden. In einzelnen Einzugsbereichen ist der Handlungsdruck gestiegen, weil die notwendigen Entscheidungsprozesse bisher nicht zum Abschluss gebracht wurden.

Einige Einrichtungen werden zunächst – in einer Übergangszeit von Juli-August 2021 – mit einer vom Bedarfsplan abweichenden Betriebserlaubnis starten.

Weitere Informationen zur Sitzung des JHA sowie den Bedarfsplan 2021/22 gibt es hier: Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de) und hier: Simmern20.xlsx (kreis-sim.de)

Der KEA RHK hat dem Leiter des Jugendamtes, Herrn Rüdesheim, seinen Respekt für die Bewältigung der Überführung des Bedarfsplanes in das neue System ausgesprochen. Dies war ein großes und sehr aufwendiges Projekt, an dem natürlich noch viel mehr Akteure mitgewirkt haben. Im Vordergrund stand dabei, dass alle Kitas mit neuer Betriebserlaubnis in den Juli starten können und dass der quantitative Bedarf der Familien weitegehend gedeckt werden kann.

Für die Zukunft möchten wir gerne gemeinsam die qualitativen Aspekte der Bedarfsplanung und die Bedarfsermittlung näher in den Blick nehmen.

Abweichung vom vorgegebenen Betreuungsumfang – Ursachen und Vorgehen vor Ort
Dem KEA wurde berichtet, dass in einzelnen Kitas die im Bedarfsplan aufgeführten Betreuungszeiten nicht umgesetzt werden. In der Regel liegt dies an einem Personalmangel der jeweiligen Kita. Hier greift also der kita-spezifische Maßnahmenplan. Immer wenn es notwendig wird den Maßnahmenplan zu aktivieren, ist größtmögliche Transparenz vor Ort geboten. Ursachen und zeitlicher Rahmen werden mit dem Elternausschuss erörtert und offengelegt. Die Erarbeitung von Lösungsansätzen wird gemeinsam zwischen Träger, Kita-Team und Elternausschuss vorgenommen und auch transparent gemacht. Ein reines Informieren des Elternausschusses über getroffene Entscheidungen ist nicht zulässig.

Je früher und aktiver die Einbeziehung ALLER Beteiligten vor Ort erfolgt,
desto geringer sind die zu erwartenden Konflikte.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Fachtag BILDUNGSORT ESSTISCH!

Wie schon in der Mai-Ausgabe der KEA News berichtet, bilden sich Mitglieder des KEA RHK gezielt zum Thema Verpflegung in der Kita fort. Im Juni besuchte der KEA den Fachtag zu Ernährungsbildung, dem Bildungs- und Erziehungsplan und Kinderrechten rund um den Esstisch. Veranstalter war die Verbraucherzentrale Hessen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen diesmal vor allem der soziale Aspekt und die Bildung, welche zu den Mahlzeiten in einer Kita gehören.

Gerade bei den Kleinsten sind Alltagssituationen Schlüsselsituationen für ihre Entwicklung.

Das ist es, wenn von situativem Ansatz oder alltagsintegriertem Lernen gesprochen wird. Positive Erfahrungen beim Essen und bei der Gestaltung der Mahlzeiten legen den Grundstein für ein lebenslanges, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten. Die gemeinsame Gestaltung von Essenssituationen fördert die Partizipation und das gute Miteinander. Der Esstisch als Raum zur (nonverbalen) Kommunikation stärkt die sozialen und individuellen Kompetenzen, das Essen mit allen Sinnen sowie die differenzierte Wahrnehmung.

Gleichzeitig spielen Kinderrechte eine bedeutende Rolle rund um den Esstisch.

Denn Kinder haben Rechte – von Anfang an! Familie und Kindertagesbetreuung sind wichtige Orte, an denen Kinder die Anerkennung ihrer Person erfahren, Selbstwirksamkeit, echte Beteiligung und Mitentscheidung erleben können. Kindern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich selbstbestimmt und selbstwirksam an Essenssituationen zu beteiligen – immer bezogen auf ihre individuellen Fertig- und Fähigkeiten. Die Umsetzung der Rechte der Kinder ist ein zentraler Aspekt guter Qualität in der pädagogischen Arbeit.

Deutliche Worte zum Probierzwang
Einen wichtigen Teil der Fachtagung machte das Beantworten von Reflexionsfragen aus. So sollten die Teilnehmer zum Beispiel Glaubenssätze rund um das Essen aufzählen.

  • Beim Essen wird nicht getrunken!
  • Der Teller wird leergegessen! / Das Glas wird ausgetrunken!
  • Das schmeckt doch!
  • Woanders verhungern Kinder!
  • Wenn du davon nichts isst, gibt es auch keinen Nachtisch!
  • Eine warme Mahlzeit am Tag muss sein!

Gerade bei dem Glaubenssatz: „Es muss wenigstens einmal probiert werden!“ fanden die Referentinnen deutliche Worte:

Der Teller ist privat! Der Mund ist intim!

Interessant waren auch die Ängste der Erwachsenen, die immer mit am Tisch sitzen:

  • Was soll ich tun, wenn das Kind zu wenig isst?
  • Was, wenn es zu viel isst?
  • Darf ich es einem Kind durchgehen lassen, wenn es etwas nicht essen/probieren will?
  • Werden dann nicht auch alle anderen Kinder zu schlechten Essern?

Wer Interesse an den Inhalten des Fachtages hat oder sich einfach zum Thema austauschen möchte, kann sich gerne unter kontak@kea-rhk.de bei uns melden.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Ist mein Kind schulreif? Teil I

Während der Pandemie und der Vorbereitung auf das Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes, standen in der KEA News oftmals die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes im Mittelpunkt.

Was uns aber immer eine Herzensangelegenheit war, sind die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita.

Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun intensiver angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.

„Ist mein Kind schulreif?“: Feststellung der Schuleignung unter Berücksichtigung von Corona

Ein Beitrag von Katja Wobornik (Ergotherapeutin, Bc.NL; Coach für hochsensible Menschen)

Jedes Jahr kurz vor den Sommerferien stellt sich bei allen Eltern die Frage: „Ist mein Kind schulreif?“
Vor allem aber in diesem Jahr fällt die Beantwortung der Frage besonders schwer.
Aufgrund von Corona und den letzten hohen Fallzahlen wurde die Pflicht der Gesundheitsämter zur Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen ausgesetzt. Betroffen war der Einschulungsjahrgang 2021/2022.

Vorab: Die Schuluntersuchung besteht aus einer körperlichen Untersuchung (Seh- und Hörtest) und testet die motorischen, geistigen, sozialen, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.

Die Beobachtungen und die Ergebnisse durch die Fachkraft des Gesundheitsamtes sind für diese Kinder nun entfallen. Was heißt das nun für die betroffenen Eltern, Kinder und Erzieher in den Kitas?

Weniger hilfreich ist das Feststellen einer Schulreife durch das Abhaken von Checklisten, denn die Schulreife ist keine Momentaufnahme. Sinnvoll ist ein sensibles Beobachten des Kindes aus verschiedenen Blickwinkeln heraus.

Eltern erleben gerade in Corona- Zeiten und den besonderen Bedingungen in den Kitas eine sehr intensive Zeit mit ihren Kindern. Sie erleben ihre Kinder in ihrem Alltag zu Hause. Sowohl grob- als auch feinmotorisches Geschick können sie in ihrem Alltag bei ihren Kindern beobachten. Sich auch mal selbst beschäftigen zu müssen, war eine Herausforderung, die Kinder zu Hause bewältigen mussten. Auch mal kleine Aufgaben übernehmen, wurde plötzlich wichtig. Mal abwarten können, wurde aufgrund von Homeoffice eine wichtige Lernerfahrung.

Auch Fachpersonal in den Kitas hat in Corona-Zeiten durch veränderte Gruppengrößen plötzlich mehr Gelegenheit gehabt, die Kinder anders zu erleben. Es war möglich, Bastelangebote umzusetzen, und dabei beobachten zu können, welche feinmotorischen Fähigkeiten die Vorschulkinder haben. Soziale Interaktion in Rollenspielen konnte besser beobachtet werden. Kleinere Gruppen erfordern Kommunikation der Kinder miteinander, weshalb die sprachlichen Fähigkeiten des einzelnen Kindes gut zu erfassen waren. Auch emotionale Entwicklung sowie Frustrationstoleranz und Ausdauer konnten durch Angebote in den Kleingruppen gut beobachtet und geübt werden.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Ist mein Kind schulreif? Teil II

In meiner Arbeit und durch meine eigenen Kinder hatte ich viele Möglichkeiten zu erfahren, wie es den Kindern selbst mit der Situation ging:

Durch die Kleingruppen konnten die Kinder im geschützten Rahmen ihre feinmotorischen Fähigkeiten trainieren, lernen sich zu strukturieren und zeigen, welche Fertigkeiten sie haben, und ob sie bereit für die Schule sind.

Die aufgeführten Sichtweisen sollen zeigen, wie wichtig der gemeinsame Austausch
zwischen Eltern, KiTa Personal und den Kindern ist.

Sie alle bringen ihre eigenen Blickwinkel ein, die letztendlich ein treffendes Gesamtbild ergeben. Jeder Einzelne ist Experte auf seinem Gebiet und erlebt das Kind in verschiedenen Situationen, die alle sehr wertvoll für die Feststellung der Schulreife und die Bedürfnisse des Kindes sind. Nur so können Kinder optimal unterstützt und gefördert werden.

Unterstützt wird dies durch das neue KiTa-Gesetz, was die Begegnung aller Beteiligten als Erziehungspartner festigen soll. Es definiert die Partner als Verantwortungsgemeinschaft und schafft mit dem Kita-Beirat ein neues Gremium des Austausches und der Auseinandersetzung mit der Kinderperspektive.

Das Ziel, die Kinder bestmöglich versorgt zu wissen, steht selbstverständlich bei allen Beteiligten im Mittelpunkt.

Und gerade wegen der momentanen Situation und der Herzensfrage „Ist mein Kind schulreif?“ sehe ich die gemeinsame Gestaltung von Bildung, Beziehung und Betreuung der Kinder durch die Erziehungspartner als Grundvoraussetzung an.

Netzwerkpartner im Portrait – Katja Wobornik

  • Ergotherapeutin, Bc.NL mit eigener Praxis „Ergotherapie im Zentrum“ in Simmern
  • Durchführung von Diagnostika und Therapien in den Bereichen Pädiatrie, Neurologie und Orthopädie
  • Erstellen von Konzepten für Elternarbeit in Kitas
  • Durchführung von Fort- und Weiterbildungen für Erzieherinnen, Lehrerinnen und Eltern zu verschiedenen Themen wie „Hochsensibilität“, „Schulreife bei Kindern“, „LRS, Dyskalkulie und auditive Wahrnehmung“, „rechts-links-Unsicherheiten bei Kindern und mögliche Folgen“

Ergotherapie im Zentrum
Katja Wobornik
Bingener Straße 21
55469 Simmern
Telefon: 06761-9650539
www.ergo-imzentrum.de

Kita-Betrieb in der Pandemie

Zum 21.06.2021 sind die Kitas in Rheinland-Pfalz in einen Regelbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen im Betreuungsumfang übergegangen.

Rückkehr zum umfassenden Betreuungsumfang
Das Tragen von Masken ist für das Kita-Personal während der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und im Freien nicht mehr erforderlich. Auch die Kinder selbst müssen keine Masken mehr tragen. Das war bei Hort-Kindern der Fall.
Die Entsprechenden Rundschreiben des Landesjugendamtes gibt es hier:
2021-06-17_RS_53-021_Kita_Regelbetrieb_bei_vollem_Betreuungsumfang_Schreiben_fuer_Eltern.pdf (rlp.de)

Rundschreiben des LSJV zur Rückkehr in den Regelbetrieb (LJA Nr. 52/2021) (rlp.de)

Kommt es in Kitas trotzdem zu einer Einschränkung des Betreuungsumfangs, so ist dies im kitaspezifischen Maßnahmeplan begründet. Die Elternausschüsse sind an der Erstellung und Evaluation dieser Pläne beteiligt.

Sie haben die Aufgabe gegenüber den Eltern Transparenz über Ursache, Dauer
und Lösungsansätze für evtl. Maßnahmen herzustellen.

“Rückkehr” zum pädagogischen Konzept
Das pädagogische Konzept, wie es vor Corona bestand, kann in vielen Kitas nicht 1:1 wieder zum Einsatz kommen. Sowohl für die Kinder als auch für die erwachsenen Kita-Akteure haben sich neue Situationen ergeben. Die Erfahrungen der Pandemie müssen bedacht und bewältigt werden. Die Änderungen durch das neue KiTa-Gesetz fließen mit ein. Noch mehr als in „normalen“ Zeiten muss die Frage bedacht werden, die die Ausgestaltung einer Kita immer prägt:

Was benötigen die Kinder, die Eltern und das Team, um den Alltag gut zu bestehen?

Am 11. Juni 2021 hat das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz ein Hearing veranstaltet, bei dem diese Fragestellung mit Kita-Leitungen erörtert wurde.
Es wurden pädagogische Aspekte besprochen, die aus Sicht der Leitungskräfte für die anstehenden Prozesse der vielfältigen Übergänge in den Kitas als bedeutsam angesehen werden. Die Ergebnisse werden allen Kitas zur Verfügung gestellt. Sie sind auch unter diesem Link abrufbar: 2021-06-17_Corona_Hearing_der_Kita-Leitungen.pdf (rlp.de)

Rückkehr zur Normalität? Teil I
Die Rückkehr zur Normalität kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen. Je nachdem wie intensiv die Kitas in den letzten Monaten ihren Gestaltungsspielraum genutzt haben, wird es nun schneller oder eben langsamer gehen. Natürlich können Einschränkungen weggenommen werden, um den Kitas wieder mehr Freiheit zu ermöglichen und genau das passiert auch. Trotzdem folgt danach erst mal ein „Einleben“. Teams müssen sich evtl. neu finden (und damit ist auch das Team: Träger-Leitung-Elternvertretung gemeint), Kinder müssen sich evtl. wieder an größere Gruppen und für sie neue Strukturen gewöhnen. Einige Elternausschüsse haben während der Pandemie nie wirklich ihre Arbeit aufgenommen, teilweise haben sie sich noch nicht einmal konstituiert (was nicht nur möglich, sondern eigentlich auch zwingend erforderlich gewesen wäre, um in dieser schweren Zeit die anstehenden Aufgaben familiengerecht bewältigen zu können).

Rückkehr zur Normalität? Teil II
Wichtig ist bei alledem nach wie vor, dass die Verantwortungsgemeinschaft – also Eltern, Träger und Kita-Team – auch den kommenden Weg gemeinsam gehen. Gerade dann, wenn keine Zeit für intensiven Austausch und ein Abwägen aller Sichtweisen zu bestehen scheint, gerade dann ist dies umso wichtiger! Die wunderbaren Beispiele aus vielen Kitas im RHK und ganz RLP zeigen uns, dass gelebte Elternmitwirkung – gerade in der Pandemie und bei der Vorbereitung auf das neue KiTa-Gesetz – zu deutlicher Entlastung des ganzen Systems führen.

Gerne hören wir von weiteren solcher Beispiele.
Gerne unterstützen wir überall dort, wo das Potential noch nicht ausgeschöpft ist.

Schule und KiTa in der Pandemie – Entwicklungs- und Gesundheitsrisiken für Kinder und Jugendliche
Für die Gestaltung der Rückkehr zum Regelbetrieb werden auch aktuelle Zahlen und Forschungsergebnisse herangezogen. Auch der KEA RHK informiert sich diesbezüglich. Am 01.06.2021 haben Mitglieder des KEA an einem Webinar des Vereins Initiative Familien teilgenommen. Dort wurde erörtert wie die verschiedenen Risiken aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin, -psychiatrie, Virologie und der Epidemiologie einzuschätzen sind, und was das für den Schul- und KiTa-Betrieb bedeutet. Die Zuhörer*innen konnten sich aktiv im Chat einbringen, was wir vom KEA auch getan haben.

Das gesamte Webinar wurde aufgezeichnet und ist hier einzusehen:
Initiative Familien – weil Kinder unsere Zukunft sind. – Initiative Familien.

Unter diesem Link finden sich auch die verwendeten Präsentationen der Expert*innen.
Das sehr komplexe Thema wurde umfassend erörtert und mit zahlreichen aktuellen Zahlen erklärt und untermauert. Dadurch dauert das Webinar fast zwei Stunden, die man sich, je nach vorhandenem Zeitfenster, gegebenenfalls einteilen kann.

Elternausschusssitzungen in Präsenz möglich
Laut der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung für RLP sind Sitzungen des Elternausschusses in Präsenz möglich. Der Elternausschuss ist ein gesetzliches Gremium und als solches nun wieder befugt „live“ zu tagen. Die Entscheidung, ob die Sitzungen digital oder in Anwesenheit erfolgen, liegt beim Elternausschuss. Der Vorsitzende des Elternausschusses lädt zu den Sitzungen ein. Wie andere Sitzungen auch sollen die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Das Abstandsgebot beträgt 1,5 m. Es besteht keine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Die 23. CoBeLVO gibt es hier: 210616_23._CoBeLVO.pdf (rlp.de)