KEA NEWS SEPTEMBER 2021

Die KEA-News ist ein Newsletter des KEA RHK.
Hier wird regelmäßig über unsere Arbeit und über Themen rund um Kita berichtet. Termine, Inhalte verschiedener Sitzungen, Kontakt- und Mitwirkungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Newsletter dient der Information und Vernetzung aller KiTa-Akteure. Er ist also an alle Eltern, Träger, Kita-Mitarbeiter und sonstige Interessierte gerichtet.

Inhalte dieser Ausgabe

  • Good Practice:
    • Aufnahme der ganzen Familie in die Kita – Evangelische Kindertagesstätte Boppard
  • Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
    • Die ersten Elternausschusswahlen
    • Rechtliche Vorgaben für die Elternausschusswahlen
  • Neues aus der KiTa-Landschaft
    • Podiumsdiskussion Kinderrechte-Champions
    • IBEB – Diskursforum
    • Bundesfachkonferenz 2021
  • Fachartikel unserer Netzwerkpartner
    • Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde
  • Kita-Betrieb in der Pandemie
    • Neues Schnupfenpapier
    • Neue Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder
  • Eltern fragen nach
    • Was passiert eigentlich mit meinen Rückmeldungen?
    • Woher nehmt ihr die Zeit für die viele Arbeit?
  • Gemischtwaren
    • Beratungsstelle „Kultur macht stark RLP“ in neuer Konstellation
    • Deutscher Kita-Preis 2022
    • Termine

Termine/Save the date:

08.10.2021 – kreisweite KiTa-AG: “Kita-Beirat – eine große Chance für die Kitas“ 19:30, Online-Veranstaltung

28.10.2021 – öffentliche KEA-Sitzung 19:30 Uhr, Online-Veranstaltung

26.11.2021 – KEA-Vollversammlung (inkl. KEA-Wahlen) 18:30 Uhr, Kreisverwaltung Simmern

Good Practice

Hier werden gelungene Beispiele aus der Kita-Praxis vorgestellt.

Damit soll zum einen der Einsatz von Kitas, Elternausschüssen oder Trägern gewürdigt werden, zum anderen können diese Beispiele auch als Anregung für andere dienen. Jede Verantwortungsgemeinschaft findet eigene Lösungen, die zu ihrer Kita passen. Gerne nehmen wir dazu Meldungen aus den Kitas entgegen.

Aufnahme der ganzen Familie in die Kita – Evangelische Kindertagesstätte Boppard

„Wir sind eine Kindertagesstätte, in der Sie und Ihr Kind Sicherheit und Geborgenheit erfahren.“ heißt es im Leitbild der ev. Kita in Boppard.

Die Eltern bekommen es direkt beim Aufnahmegespräch ausgehändigt. Während des Gesprächs wird den Eltern deutlich gemacht, dass ihr Mitwirken in der Kita erwünscht ist. Sie werden gefragt, was dabei für sie in Frage kommt.
Auch die Einladung sich im Elternausschuss zu engagieren fehlt nicht. Weil dies zunächst für viele Eltern eher ein abstrakter Begriff ist, werden konkrete Beispiele für das Wirken eines Elternausschusses aufgeführt. Dazu gehört unter anderem sich an der Planung und Gestaltung der pädagogischen Abläufe zu beteiligen. Zudem können gemeinsame Elternaktionen durchgeführt und so für ein aktives Gemeinschaftsgefühl gesorgt werden.

„Miteinander Hand in Hand“ ist somit ein wichtiges Instrument, um die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ganz individuell zu fördern.

Die Kita ist eine Einrichtung für die ganze Familie. Dies spiegelt sich auch in einer jährlich stattfindenden Elternbefragung wider. Hier haben alle Eltern die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. Die Bögen werden gesammelt, ausgewertet und die Ergebnisse an die Eltern weitergeleitet. So erhalten alle Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft einen Überblick über den aktuellen Interessenstand der Familien. Die Ergebnisse fließen in die Jahresplanung mit ein.

Elternmitwirkung ist ein wichtiges Standbein für eine Kita, weshalb die Fachkräfte die Eltern immer wieder einladen sich einzubringen.

Auch der Kreiselternausschuss möchte die Mitwirkung der Eltern für ihre Kitas fördern und ausbauen. Wir Eltern sind eine wichtige Ressource für die Kitas. Wer noch nicht genau weiß, wie er sich in seiner Kita einbringen könnte, kann gerne mit uns in Kontakt treten. Wir haben bereits viel Erfahrung mit bestehenden Möglichkeiten und teilen diese gerne mit Ihnen: kontakt@kea-rhk.de.

Die Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder ist eine gemeinsame Aufgabe. Lasst sie uns gemeinsam angehen!

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Die ersten Elternausschusswahlen

Bis Ende Oktober sollen die Elternausschüsse in den Kitas gewählt werden. In diesem Jahr sind einige neue Aufgaben und Ämter dazugekommen. Gerne begleiten wir Sie als KEA dabei diese zu entdecken und sie mit Leben zu füllen.

Elternausschüsse sind „Transmissionsriemen und Mittler der Interessen der gesamten Elternschaft“. So sagt es die neue Gesetzesbegründung. Aber was soll das heißen? Ein Transmissionsriemen dient der Kraftübertragung. Die Elternschaft hat eine große Kraft, eine enorme Ressource, (für die Kita) inne. Der Elternausschuss kann und soll dabei helfen diese Kraft zu erschließen.

Themen für den Elternausschuss:

  1. Grundsätze für die Aufnahme von Kindern,
  2. Öffnungs- und Ferienzeiten sowie Schließtage,
  3. Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit,
  4. Änderungen der Konzeption,
  5. Änderungen der Betriebserlaubnis,
  6. Änderungen der Angebotsstruktur,
  7. bauliche Veränderungen und sonstige, die Ausstattung der Tageseinrichtung betreffende Maßnahmen,
  8. Einsatz von Vertretungskräften
  9. Änderungen in der Personalausstattung.

Bei all diesen Themen beziehen der Träger und die Kita-Leitung den EA rechtzeitig und umfassend ein. Das bedeutet, dass die Elternausschüsse am Anfang der Überlegungen einbezogen werden. Sie müssen ggf. die Möglichkeit haben sich mit den anderen Eltern auszutauschen, um ihre Beratungsaufgabe erfüllen zu können. Die Ergebnisse der Anhörung des EA sind bei der Meinungsbildung von Träger und Leitung zu berücksichtigen. Eine Anhörung des EA zu bereits erstellten Konzepten genügt diesem Anspruch nicht.

Beteiligung erfolgt am Anfang, nicht am Ende!

Neue Ämter für die Eltern
Die KEA-Delegierten

Jede Kita entsendet Vertretungen aus ihrer Elternschaft in den Kreiselternausschuss. Es gibt je zwei KEA-Delegierte und zwei Ersatzdelegierte. Sie müssen nicht Teil des EA sein. Es macht Sinn, wenn die Delegierten an den Sitzungen des EA teilnehmen.

Die Mitglieder im Kita-Beirat

Für jeden Kita-Beirat werden in der Regel zwei EA-Mitglieder benannt.
Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird im EA vor- und nachbereitet.
Der stellvertretende Vorsitz des Beirates wird nach einem Vorschlag des EA gewählt.

Die neuen Ämter bieten neue Chancen.

Wahl durch die Elternversammlung

Die Elternversammlung ist weit mehr als nur ein Elternabend, der zum jährlichen „Pflichtprogramm“ gehört. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Sie hat drei Aufgaben:

  • Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Kita (z.B.: Mittagsmahlzeit, Öffnungszeiten, Gestaltung des Außengeländes, pädagogische Konzeption) werden hier erörtert.
  • Sie nimmt umfassende Berichte über wichtige Entwicklungen in der Kita entgegen.
  • Sie wählt den Elternausschuss.

Jeder Elternteil, der Elternausschuss und der Träger der Tageseinrichtung haben das Recht, Anträge in der Elternversammlung zu stellen.

Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes
Rechtliche Vorgaben für die Elternausschusswahlen

Die Elternmitwirkung in Kitas ist ein wichtiges Standbein der Kita-Welt. Die Elternvertretungen werden (nicht nur) von politischer Seite sehr ernst genommen. Der Elternausschuss ist daher ein offizielles Gremium, dessen Wahl klar geregelt ist und nach gewissen Kriterien ablaufen muss.

Briefwahlen nur nach Entscheidung der Elternversammlung

Die Wahl des Elternausschusses erfolgt in Präsenz durch die Elternversammlung. Darüber wurde auf Landesebene zwischen den Vertretern der Kita-Akteure intensiv beraten. Die reale Begegnung, in Verbindung mit den vielfältigen Aufgaben der Elternversammlung, wird als wichtig für die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Kita gesehen. Die Entscheidung, ob es eine freiwillige Ausnahme davon geben soll, steht nur der Elternversammlung zu.
Nur die in Präsenz einberufene Elternversammlung hat das Recht eine Urnenwahl zu beschließen.

Ein „echtes“ Treffen muss es also geben. Im Normalfall wird dabei direkt gewählt. Dies gilt auch jetzt in der Pandemie. Daher wird es in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landes RLP (CoBeLVO §15 [5]) nochmal explizit erwähnt.
Viele Träger haben sich schon vor Inkrafttreten der 26. CoBeLVO Gedanken zur Wahl gemacht und sich dazu auch mit dem Landesjugendamt ausgetauscht. Die damaligen Beratungen beruhten allerdings auf dem alten Recht und gelten daher nicht mehr. Ausnahme: Wenn die Vorbereitungen für eine reine Briefwahl bereits sehr weit vorangeschritten sind, darf sie durchgeführt werden.

Was bedeutet „weit vorangeschritten“?

Alle Eltern der Kita wurden bereits per Elternbrief über einen konkreten Wahltermin für eine Briefwahl informiert, in dem alle organisatorischen Detailregelungen für die Durchführung der Wahl mitgeteilt wurden (von wann bis wann erfolgt auf welchem Wege die Bewerbung der Kandidierenden und deren Vorstellung, von wann bis wann kann auf welchem Wege die Stimme abgegeben werden).
Eine reine Erklärung der Absicht einer Briefwahl, ohne Kommunikation des Termins oder Festlegung weiterer organisatorischer Details, zählt nicht dazu.
Nähere Informationen gibt es hier: Verordnung verbietet reine Urnenwahl/Briefwahl für den
Elternausschuss | LEA (lea-rlp.de)

Was, wenn ich an der Elternversammlung nicht teilnehmen kann?

An der Versammlung abwesende Eltern können gewählt werden, wenn sie ihre Kandidatur vorher erklären, sie können aber weder mitwählen noch an der Entscheidung teilnehmen, ob eine Urnenwahl durchgeführt werden soll.

Können wir nicht einfach beides machen?

Nein. Entweder die Elternversammlung wählt in Präsenz, dann darf keine Briefwahlstimme berücksichtigt werden, oder es wird Briefwahl beschlossen, dann müssen alle per Brief abstimmen. Kombinationen sind nicht zulässig. Es gibt keine hybride Wahl.

Welche Maßnahmen müssen wegen der Pandemie getroffen werden?

Für die Elternversammlung gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ungeimpfter Personen (CoBeLVO §5) ist für die Elternversammlung unabhängig von den Corona-Warnstufen aufgehoben.
Eine Aufforderung einen Nachweis für eine Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis zu erbringen, um an der Elternversammlung teilnehmen zu dürfen, ist nicht zulässig.
Für die Elternversammlung gilt keine 3G-Regelung.

Neues aus der KiTa-Landschaft
Podiumsdiskussion Kinderrechte-Champions

Kita-Fachkräfteverbände verschiedener Bundesländer hatten die Kinderrechte-Champions eingeladen, sich bei einer Podiumsdiskussion zu beteiligen.
Auch Mitglieder des KEA RHK waren dabei und haben sich angehört, was die Politiker und die Fachkräfte zu sagen hatten.

Ein Video der Veranstaltung gibt es hier

Kernaussagen der Veranstaltung

Die Ziele der Kinderrechte-Champions sind:

  • die Beteiligung von Kindern fördern
  • die Investitionen in Bildung stärken
  • Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen

Die Fachkräfteverbände wollten darüber ins Gespräch kommen, wie diese Ziele in Kitas verwirklicht werden können und welche Ideen die verschiedenen Parteien hierzu haben.
Es war eine lange Veranstaltung und natürlich kam der Wahlkampf dabei nicht zu kurz. Aber was haben die Fachkräfte gesagt, als ihnen das Wort erteilt wurde? Was waren die wichtigen Botschaften, von denen sie wollten, dass sie gehört werden?

„Es ist 5 nach 12!“

“Wir können außer Wickeln fast nichts mehr tun. Mehr als „satt“ und „sauber“ können wir nicht mehr leisten und nicht mal das können wir immer garantieren.“

„Kita ist die Forschungs- und Entwicklungsabteilung einer riesigen Firma. Gerade wird diese Firma an die Wand gefahren.“

„Es gibt immer mehr Kinder, die so viel mehr brauchen würden und so viele weniger bekommen können.“

„Wir sind so frustriert über die Realität. Alles was ich gelernt habe, kann ich nicht anwenden!“

„In den Kitas herrschen krasse Missstände!“

Was brauchen unsere Politiker, um das Thema Kita weiter voranzubringen?

„Es soll nicht bei warmen Worten bleiben. Das Thema frühkindliche Bildung muss lauter und deutlicher werden! Vor allem muss es besser gehört werden.“

„Wir brauchen für das Thema frühkindliche Bildung in der Gesellschaft eine größere Lobby und eine lautere Stimme. Insofern halte ich laute Verbände und Gewerkschaften hier für dringend notwendig.“

Was brauchen Eltern, damit sie das Thema Kita weiter voranbringen?
Gehen Sie dazu mit uns in den Austausch!

Der KEA RHK sieht beim Einsatz für unsere Kinder in den Kitas zwei Wege. Diese sollen BEIDE beschritten werden. Zum einen muss das System weiterentwickelt werden. Zum anderen müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen intensiver gekannt und genutzt werden. Wir können bereits jetzt an vielen Stellen deutlich mehr tun! Auf jeden Fall lohnt es sich, wenn alle Kita-Akteure einen genaueren Blick auf und in die Kitas werfen. Und, wenn dieser Blick zugelassen wird.

#KinderrechteChampion ist eine Kampagne von Kinderrechtsorganisationen, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl im September 2021 auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Dabei wurden Bundestagskandidat*innen aufgefordert, sich für die Umsetzung der Kinderrechte im neugewählten Bundestag einzusetzen und #KinderrechteChampion zu werden! Nähere Informationen gibt es hier.

IBEB – Diskursforum

Das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) bietet mit den ‚IBEB-Diskursforen‘ eine Plattform, für einen konstruktiven und nachhaltigen Austausch der Beteiligten im Feld der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit. Die Ergebnisse fließen in die Arbeit der Kita-Akteure und in den politischen Diskurs ein.

Wenn Generalist:innen zu Spezialist:innen werden:
Funktionsstellen in Kitas als Kennzeichen der Professionalisierung?

Am 14.09.21 nahmen Mitglieder des KEA RHK am jüngsten IBEB-Diskursforum teil. Es ging darum einige Möglichkeiten der neuen Fachkräftevereinbarung zu erörtern. Wie es für die Diskursforen üblich ist, wurde das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.
Impulsgeber*innen waren: Prof. Dr. Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Susanne Skoluda vom Bildungsministerium Rheinland-Pfalz und Ingo Klein von der GEW Rheinland-Pfalz. Qualitätsentwicklung, Fachkräftegewinnung und -bindung, die neue Fachkräftevereinbarung selbst und Gelingensfaktoren für Spezialisierungen von Fachkräften wurden in den Blick genommen.
Wie kann es zum Beispiel gelingen, über die Funktionsstellen zur Professionalisierung und zur Fachkräftebindung beizutragen? Welche Risiken können im Kontext von Funktionsstellen entstehen? Und wie können bei allem Fortschritt auf Seiten der pädagogischen Fachkräfte auch die Kinder mit einbezogen werden? Im Ergebnis wurde klar, dass Funktionsstellen in Kitas viel Potential bergen, dass sie aber gleichzeitig auch alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen, wenn sie als Zeichen der Professionalisierung gesehen werden wollen.
Eine ausführliche Zusammenfassung können Sie in der Dokumentation des IBEB nachlesen.

Was sind Funktionsstellen überhaupt?

In der Fachkräftevereinbarung heißt es: „Funktionsstellen sind interne Kräfte aus der
Grundpersonalisierung heraus mit zusätzlich koordinierender Funktion für ein bestimmtes Aufgabengebiet.

Was bedeutet das? In einer Kita gibt es (sehr vereinfacht ausgedrückt) die Fachkräfte, welche hauptsächlich mit der unmittelbaren und mittelbaren Arbeit am Kind befasst sind und die Leitung, welche darüber hinaus noch vielfältige Führungstätigkeiten wahrnimmt. Wird eine Funktionsstelle eingerichtet, übernimmt eine der Fachkräfte eine zusätzliche Aufgabe. Sie bildet sich gezielt zu einem bestimmten Fachgebiet weiter und übernimmt im Team die Koordination für dieses Fachgebiet.

In der Fachkräftevereinbarung genannte Funktionsstellen sind:

  • stellvertretende Leitung
  • Sprachbeauftragte/r
  • Praxisanleitung
  • Qualitätsbeauftragte/r

Wenn es – je nach Konzeption – noch andere Ideen gibt, können auch weitere Funktionsstellen eingerichtet werden.

Die Fachkräftevereinbarung gibt es hier.

Der KEA RHK verfolgt die Diskursforen des IBEB mit großer Aufmerksamkeit und beteiligt sich, wann immer möglich, aktiv daran. Wir nutzen diese Möglichkeit die Kita-Landschaft aktiv mitzugestalten.

Nutzen auch Sie ihre Möglichkeiten, indem Sie mit dem KEA darüber in den Austausch gehen.

Bundesfachkongress 2021

Am 24. und 25.09.2021 fand ein Bundesfachkongress zum Thema: “Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung” statt. Mitglieder des KEA haben daran teilgenommen und sich sehr aktiv beteiligt.
Es wurden so viele Themenkomplexe besprochen und Impulse geliefert, dass wir sie nicht alle in einem Artikel wiedergeben können. Daher starten wir hier eine Fortsetzungsreihe.

Die Kita-Welt ist im Wandel

Wie schon so oft – wenn wir auf Landes- oder Bundesebene unterwegs sind – konnten wir auf dem Kongress feststellen, dass viele engagierte Menschen mit Herz und Energie dabei sind Reformen anzustoßen und sie Schritt für Schritt umzusetzen. Was bei diesen Prozessen immer zentral ist, sind der Austausch mit zahlreichen Netzwerkpartnern und das Lenken der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen und Chancen des Systems Kita.
Auf dem Kongress wurde die Kita quasi aus der Vogelperspektive beleuchtet. Wir wurden mitgenommen auf eine Reise in die Vergangenheit. 100 Jahre zurück bis zur Reichsschulkonferenz von 1920. Damals und auch noch lange Zeit später ging es darum, zu welchem System die Betreuung der Kleinsten gehören soll. Soll Kita die erste Stufe der Schulbildung sein? Oder geht es darum, die Fürsorge in den Mittelpunkt zu stellen?

Was sich für viele vielleicht erst einmal nach theoretischen Diskussionen anhört, hat massive Auswirkungen auf jede einzelne Familie in Deutschland.

Die Kita als Teil der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kita wurde nicht dem Schulsystem zugeordnet. Sie ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Damit steht die Bildung nicht allein im Zentrum des Kita-Alltages. Die Fürsorge ist genauso zentral. Das hat deutliche Vorteile für die Art, wie Bildung in der Kita erfolgt. Die informelle Bildung – also das Lernen in der Interaktion – kann in den Kitas viel besser umgesetzt werden, als in den stark reglementierten Schulen. Diese Art zu lernen entspricht den natürlichen Anlagen von Menschen. Das so erworbene Wissen hält deutlich länger an.
Eine weitere Auswirkung der Verortung von Kita in der Kinder- und Jugendhilfe, ist das hohe Maß an Selbstorganisation.

Jeder Kita-Akteur trägt selbst Verantwortung für das Gelingen der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.

Das bietet eine Menge Chancen individuell auf die Kinder und ihre Familien eingehen zu können. Es hat aber auch deutliche Auswirkungen, wenn diese Verantwortung nicht ernst genommen wird.
Es reicht auch nicht aus, wenn jeder für sich allein Verantwortung übernimmt. Der Austausch und die Vernetzung untereinander sind ganz zentrale Aspekte einer funktionierenden Kita.
Ein wichtiger Teil der Kinder- und Jugendhilfe ist der Jugendhilfeausschuss. Er wurde auf dem Kongress als „mächtiges Gremium“ bezeichnet. Die dort getroffenen Entscheidungen seien „stark und wirkungsvoll“. Wer hier mitredet, kann Einfluss auf die Ausgestaltung der Kita-Landschaft nehmen.
Jugendhilfeausschüsse gibt es auf Kreis- und Landesebene. Dort sind viele wichtige Akteure der Kinder- und Jugendhilfe vertreten. Die Eltern haben in diesen Ausschüssen einen Sitz in beratender Funktion.
Es gibt viele Möglichkeiten im Jugendhilfeausschuss „mitzureden“. Die wichtigste Grundlage dafür ist sicherlich, sich erst einmal mit diesem Gremium und seinen Mitgliedern auseinanderzusetzen.

Wir laden alle Kita-Akteure – insbesondere Eltern und Kita-Fachkräfte – ein, mit uns in den Austausch zum Jugendhilfeausschuss des RHK und der dortigen Themen zu gehen.

Fachartikel unserer Netzwerkpartner
Endlich den Mund aufmachen… Wie ich zur KiTa- Aktivistin wurde

Während der Pandemie und der Vorbereitung auf das Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes, standen in der KEA News oftmals die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen des Kita-Betriebes im Mittelpunkt.
Was uns aber immer eine Herzensangelegenheit war, sind die pädagogischen und zwischenmenschlichen Aspekte rund um die Kita. Aufgrund unseres großen und intensiv gepflegten Netzwerkes können wir diesen Teil nun gezielter angehen. Fachexpert*innen – die wie wir mit Herz und Seele dabei sind – bereichern die KEA News mit Artikeln, die Impulse geben, zum Nachdenken und sehr gerne zum Austausch anregen sollen.

Eine Fortsetzungsgeschichte von Claudia Theobald
Erstveröffentlichung am 23.04.2020

Ich bin Erzieherin, und das bin ich eigentlich gerne. Seit über 30 Jahren arbeite ich im Kindergarten, der mittlerweile zur Kindertageseinrichtung, kurz KiTa, mutiert ist. Noch immer begeistert mich die Frühpädagogik und ihre unendlichen Möglichkeiten mit Kindern zu forschen, Dinge zu entwickeln und zu entdecken, nachzudenken und zusammen einen lebendigen Alltag zu gestalten.

Ganz langsam und schleichend hat sich dieser Alltag aber mit den Jahren verändert.

Immer mehr Kinder werden ganztägig betreut. In unserem ehemaligen Speiseraum ist mittlerweile eine große Küche untergebracht. Wir essen nun mit den Kindern in den Gruppenräumen, wo morgens gespielt, gebaut, geklebt und geschnipselt wird. Früher hatten wir eine Kinderküchenzeile und haben regelmäßig mit den Kindern gekocht und gebacken. Diese Küche gibt es nicht mehr. An ihrer Stelle steht jetzt ein großer Schrank mit Matratzen. So kann der Raum, der ursprünglich für intensive pädagogische Kleingruppenarbeit konzipiert wurde, täglich nach dem Mittagessen zum Ruheraum umgebaut werden.
Wir hatten auch mal einen Turngeräteraum. Der wurde zum Schlafraum umgebaut, als zweijährige Kinder Bestandteil unser großen Regelgruppen mit 25 Plätzen wurden. Die Turngeräte sind seither mit im Turnraum untergebracht. Vor langer Zeit war meine KiTa zweigruppig. Das Außengelände teilten sich 50 Kinder, als die KiTa dann viergruppig wurde, tummelten sich im gleichen Außenbereich 100 Kinder. Heute haben wir fünf große Regelgruppen für Kinder von 2-6 Jahren und unser Spielbereich im Freien ist kein Quadratmeter größer geworden. Was ich hier schildere, ist die typische KiTa-Entwicklung der letzten 20 Jahre. Viele Erzieherinnen können ähnliches berichten.

Immer weiter verschieben sich unsere Arbeitsschwerpunkte.

Wir brauchen viel Zeit fürs An- und Ausziehen, zum Naseputzen, Windelwechseln, Tränen trocknen, Streit schlichten, Lätzchen umbinden, Essen mundgerecht zu zerkleinern und um im Tagesablauf immer wieder die Räume zum Spielen, Essen, Ruhen oder Vorlesen umzuräumen. Das neue KiTa Gesetz von Rheinland- Pfalz schreibt diese Entwicklung fort. Alle Kinder sollen nun mindestens sieben Stunden am Stück betreut werden. In unserer KiTa müssten dann mehr als doppelt so viele Kinder essen und schlafen oder ruhen.
Als die Gesetzesentwürfe kontrovers und hitzig debattiert wurden, begannen meine zögerlichen Trippelschritte in die Öffentlichkeit. Mit über 50 Jahren nahm ich an der ersten Demo meines Lebens teil. Mit Plakaten, Pfeifen und Trommeln haben wir demonstriert, und zum ersten Mal in meinem Leben war auch ich der Grund für ein beachtliches Polizeiaufgebot, das den geordneten Ablauf der Demo gewährleistete. Ich besuchte Veranstaltungen zum Thema und begann an politisch Verantwortliche zu schreiben, zu argumentieren und unbequeme Fragen zu stellen. Zweimal war ich in Mainz, habe im Bildungsausschuss Präsenz gezeigt und vor dem Landtag mit Kolleginnen demonstriert.

Lesen Sie in der nächsten Ausgabe, wie es mit Frau Theobald weiterging.

Kita-Betrieb in der Pandemie

Die Pandemie stellt alle KiTa-Akteure vor große Herausforderungen. Die Gefahrenlage wird kontinuierlich neu bewertet und die Einschränkungen der Rechte unserer Kinder auf dieser Basis so gering wie möglich gehalten. Daher ändert sich die Rechtslage häufig. Der KEA RHK informiert sich gezielt und umfassend über die jeweils geltenden Regelungen und macht diese transparent.

Neues Schnupfenpapier

Ende August/Anfang September hatte das neue „Schnupfenpapier“ in vielen Kitas für Aufregung gesorgt. Aufgrund der Formulierung: „Erst wenn sich der Allgemeinzustand nach 24 Stunden deutlich gebessert hat und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.“, haben viele Kita-Akteure eine Verschärfung der Regelungen vermutet. Dies ist nicht der Fall!
Nach wie vor dürfen Kinder mit leichtem Schnupfen oder Husten – wie er für die meisten Kinder im Herbst üblich ist – die Kita besuchen. Die Symptome müssen nach den 24 Stunden nicht verschwunden sein. Wenn ein Schnupfnäschen nicht schlimmer wird, ist das – aus medizinischer Sicht – eine deutliche Verbesserung, denn das Kind ist stabil.

Nähere Informationen dazu und das „Schnupfenpapier“ selbst finden Sie hier: Auch weiterhin gilt: Mit einfachem Schnupfen kann die Kita besucht werden | LEA (lea-rlp.de).

Wichtig ist wie immer: Ein krankes Kind gehört nicht in die Kita – kranke Fachkräfte auch nicht!

Neue Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder

Mit dem 18.09.21 trat die aktuell gültige Version der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion in Kraft.
In §3, Absatz 4 wird dort erläutert, was im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in KiTas vorgeschrieben ist:

Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege haben sich die betreuten Kinder sowie die Kinder innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren pädagogischen Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen unverzüglich in Absonderung zu begeben; die Absonderung kann unverzüglich mittels eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Wenn die Möglichkeit des „Freitestens“ nicht in Anspruch genommen wird, muss das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt individuell abgestimmt werden. Dieses entscheidet dann auch über den Zeitraum, in dem das Kind der Kita fernbleiben muss.

Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wird eine, vom RKI als besorgniserregend eingestufte Virusvariante festgestellt, oder stellt das lokale Gesundheitsamt eine besondere Ausbruchssituation fest, bleibt es bei der alten Regelung (= Quarantäne für alle). Was genau dann wichtig ist, wird in Absatz 5 erläutert.

Die Absonderungsverordnung finden Sie hier.

Eltern fragen den KEA

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Eltern und auch andere Kita-Akteure vertrauensvoll an den KEA wenden. Der Wunsch mehr über die Kita-Landschaft zu erfahren ist da. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Was passiert eigentlich mit meinen Rückmeldungen?


„Ich nehme oft an den Umfragen des KEA teil und beantworte die Fragen, die im Newsletter gestellt werden. Bei wem landen diese Rückmeldungen eigentlich?“

Zunächst landen sie bei den Mitgliedern des KEA RHK. Meistens schaffen wir es zeitnah und umfassend darauf zu antworten. Dabei ist es unser erstes Anliegen, die Fragen zu klären, die an uns herangetragen werden. Es kann sein, dass wir dafür selbst erst mal recherchieren müssen. Dank unseres großen Netzwerkes klappt das sehr gut.
Das zweite, was mit Ihren Rückmeldungen geschieht ist, dass wir damit arbeiten. Wir überlegen wie wir unsere Arbeit anhand der Rückmeldung optimieren können. Wenn beispielsweise viele Rückmeldungen zum Thema „Pädagogik beim Mittagessen“ reinkommen, dann suchen wir gezielt nach Schulungen und Literatur zu diesem Thema und bilden uns weiter. Wenn viele Fragen zu neuen Verordnungen kommen, dann arbeiten wir uns ins Thema ein und verfassen eine außerplanmäßige Rundmail an die Eltern. Wir greifen die eingehenden Themen zudem auf, um Veranstaltungen daraus zu organisieren oder Artikel zu schreiben.

Das dritte, was mit Ihren Rückmeldungen passiert ist, dass andere damit arbeiten. Wir sammeln die Rückmeldungen und geben sie – in anonymisierter Form – an unsere Netzwerkpartner weiter. Teilweise geben wir sie direkt an verantwortliche Behörden oder Politiker weiter. Teilweise nehmen wir sie mit in die Gremien und Veranstaltungen, die wir auf Kreis- und Landesebene besuchen. Dabei können niemals Rückschlüsse auf einzelne Kitas oder gar Personen gezogen werden. Es geht eher darum aufzuzeigen, ob im Land bestimmte Missverständnisse, allgemeine Problemlagen oder sogar Zufriedenheit herrschen.

Ihre Rückmeldungen haben also eine Menge Einfluss auf die kreis- und landesweite Kita-Landschaft. Machen auch Sie mit!

Woher nehmt ihr die Zeit für die viele Arbeit?

„Was ihr da auf die Beine stellt ist echt toll. Ich habe für so etwas einfach keine Zeit!“

Ein KEA besteht aus verschiedenen Menschen. Jeder bringt unterschiedliche Talente und Zeitkontingente mit. Manche kümmern sich „nur“ um die Steuererklärung (ja, auch ohne Einkommen müssen wir eine Steuererklärung abgeben). Manche korrigieren „nur“ Texte. Mit diesen scheinbar „geringen“ Aufwendungen halten sie den anderen den Rücken frei, was wirklich enorm hilft.
Was auch sehr hilft, sind KEA-Mitglieder, die eigentlich keine Zeit haben sich tief in die Materie einzuarbeiten. Auf unseren Sitzungen haben sie die wichtige Funktion Verständnisfragen zu stellen. Nur, wenn wir uns immer wieder klar machen, wie das, was wir tun und sagen, auf Menschen wirkt, die keine „Fachidioten“ sind, können wir gut mit der Basis arbeiten.

Wir versuchen im KEA folgende Philosophie zu verfolgen:
Die Zeit, die wir für den KEA aufbringen, ist Zeit die wir für uns selbst aufbringen.

Jeder überlegt sich welche Talente er hat und wie er diese in die KEA-Arbeit einbringen kann. Das kann das Malen schöner Bilder, das Schreiben von Artikeln, die Freude an Weiterbildungen oder Eventorganisation sein. Manche Talente entfalten sich auch erst während des Wirkens im KEA. Hier gibt es viele Möglichkeiten zu wachsen. Welche Talente haben Sie?

Gemischtwaren
Beratungsstelle „Kultur macht stark RLP“ in neuer Konstellation


In der Beratungsstelle „Kultur macht stark“ sind seit dem 01.09. zwei Frauen zuständig für die Beratung und Mobilisierung rund um das Bundesprogramm. Neben Judith Reidenbach, die die Stelle seit 2018 leitet, ist nun auch Karoline Schulz Ansprechpartnerin für alle Fragen zu „Kultur macht stark“. Die Beratungsstelle hilft dabei über Förderprogramme zusätzliche künstlerische Angebote in Kitas umzusetzen.

Die Mitarbeiterinnen sind Montag bis Freitag in der Kernzeit 09.00-13.00 telefonisch unter
0651 718 2414 oder unter kumasta@skubi.com erreichbar.

Deutscher Kita-Preis 2022


Der Deutsche Kita-Preis 2022 nimmt weiter Gestalt an! Im Frühsommer 2022 werden zum fünften Mal fünf Kitas und fünf lokale Bündnisse für deren hervorragende Arbeit in der frühen Bildung in Deutschland ausgezeichnet. Es gab – trotz Pandemie – rund 1.200 Bewerbungen. Nun stehen die 25 nominierten Kitas und 15 Initiativen für das kommende Jahr fest.

Der Deutsche Kita-Preis hat das Ziel, die frühe Bildung in Deutschland weiter voranzutreiben und die wertvolle Arbeit, die in den Kitas und Bündnissen für unsere Kinder geleistet wird, zu würdigen.

Die Erstplatzierten pro Kategorie dürfen sich auf ein Preisgeld von 25.000 Euro freuen. Zudem warten auf vier Zweitplatzierte in beiden Kategorien je 10.000 Euro.
Die Preisverleihung findet im Frühsommer 2022 statt. Dann ist ein ganz besonderes Fest geplant. Der Deutsche Kita-Preis wird fünf Jahre alt und das soll gebührend mit einer großen Gala gefeiert werden.
Im Auswahlprozess achten die Expertinnen und Experten vor allem darauf, wie sich die pädagogische Arbeit an den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder orientiert und ob Kinder, Eltern und Mitarbeitende im Alltag mitwirken können. Entscheidend ist zudem, inwieweit die Kita- und Bündnisteams ihre Arbeit reflektieren und weiterentwickeln, und ob Partner aus dem Umfeld einbezogen werden, um gemeinsam die Bedingungen für gute frühe Bildung zu verbessern.

Nähere Informationen zum deutschen Kita-Preis gibt es hier: Nominierte Kitas für 2022 | Deutscher Kita-Preis